In Pflege- und Gesundheitseinrichtungen ist die fachgerechte Lagerung von Medikamenten keine optionale Qualitätssicherung, sondern zwingende Rechtspflicht. Fehlerhafte Lagerbedingungen gefährden nicht nur die Wirksamkeit lebenswichtiger Arzneimittel, sondern bergen erhebliche Haftungsrisiken für Arbeitgeber und Mitarbeitende. Die Unterweisung zur Lagerung von Medikamenten vermittelt deshalb das notwendige Fachwissen über korrekte Temperaturzonen, Lichtschutz, Sicherheitsvorkehrungen und rechtliche Anforderungen. Diese Schulung ist essentiell für alle Berufsgruppen, die mit Arzneimitteln umgehen – von Pflegekräften über Arzthelfer*innen bis hin zu Hausmeistern, die die Lagerräume betreuen.
Warum Unterweisungscenter?
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⚖️Rechtliche Grundlagen
Die Lagerung von Medikamenten unterliegt in Deutschland einem engmaschigen Regelwerk. Kernpunkte sind:
ArbSchG §3: Allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers, Maßnahmen zur Sicherheit und des Gesundheitsschutzes festzustellen und deren Wirksamkeit zu überprüfen.
ArbSchG §12: Unterweisungspflicht – Arbeitgeber müssen Mitarbeitende über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen regelmäßig unterweisen.
BetrSichV §3: Betreiberverantwortung – Einrichtungsleitungen müssen sicherstellen, dass Arbeitsmittel (hier: Medikamentenlager) ordnungsgemäß betrieben werden.
DGUV Regel 100-001 (ehemals BGV A1): Grundsätze der Prävention – Hier gelagerte Arzneimittel gelten als gefährliche Stoffe, die besonderer Vorschrift bedürfen.
DGUV Information 203-039: Spezielle Hinweise zur Handhabung von Arzneimitteln in Gesundheitsberufen.
AMG (Arzneimittelgesetz) §47a: Verpflichtung zur Einhaltung der Herstellerangaben zu Lagerbedingungen.
📋Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber im Gesundheitswesen tragen die volle Verantwortung für die rechtliche Lagerung von Medikamenten. Konkret bedeutet dies:
Gefährdungsbeurteilung: Systematische Ermittlung von Risiken durch falsche Lagerung (z. B. Temperaturschwankungen, Kontamination, Diebstahl).
Unterweisungskonzept: Entwicklung eines schriftlichen Schulungsplans mit Inhalten zu Lagerzonen, Hygienevorschriften und Notfallmaßnahmen.
Dokumentationspflicht: Nachweis über durchgeführte Schulungen gemäß ArbSchG §12 inkl. Teilnehmerlisten und Inhaltsnachweise.
Kontrollsystem: Regelmäßige Überprüfung der Lagerbedingungen (Temperaturprotokolle, Verfallsdatumkontrollen) und Anpassung der Maßnahmen.
📘Inhalte der Unterweisung
Die praxisorientierte Unterweisung gliedert sich in folgende Module:
1. Grundlagen der Arzneimittellagerung
Unterscheidung zwischen Kühlkette 2-8 °C, Raumtemperatur 15-25 °C und Tiefkühlbereich
Bedeutung von Lichtschutz und Originalverpackung für Wirksamkeitserhalt
Lagerung von Narkotika und Betäubungsmitteln nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
2. Raum- und Behälteranforderungen
Anforderungen an Medikamentenschränke: abschließbar, klimatisiert, UV-geschützt
Hygienevorschriften zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen
Notfall-Backup-Systeme bei Stromausfall (z. B. Kühlakkus, Notstromaggregat)
3. Handhabung und Entsorgung
Kontrollierte Erstexpedierung mit Chargen- und Verfalldatenerfassung
Sachgerechte Entsorgung von Abfällen aus Arzneimitteln nach KrWG und EfbV
Dokumentation von Bedarfs- und Notfallmedikamenten
4. Praxisbeispiele & Eskalationsprotokolle
Fallbeispiel: Temperaturabweichung im Kühlschrank – Schritt-für-Schritt Vorgehen
Verdacht auf Arzneimittelfälschung – Meldung an BfArM
Notfallplan bei Medikamentenmangel durch Lieferengpässe
⚠️Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
Die häufigsten Gefährdungen und ihre Abwehr nach dem T-O-P-Prinzip:
Temperaturfehlregulation: Technisch durch kalibrierte Thermometer und Alarmanlagen bei Überschreitung (zweistufig: Warnung, Eskalation)
Unbefugter Zugriff: Organisatorisch durch Schlüsselverzeichnis, Zugriffsprotokoll und CCTV-Überwachung in sensiblen Bereichen
Kontamination: Persönlich durch Schutzhandschuhe, Schutzbrillen und Hygienevorschriften beim Umgang mit offenen Arzneimitteln
Verwechslung: Technisch-organisatorisch durch Barcode-Systeme und Zweitmeinungsprotokoll bei High-Risk-Medikamenten
Verfallsdatum-Check wöchentlich durchgeführt und dokumentiert?
Notfallplan für Stromausfall und Kühlschrankdefekt vorhanden und bekannt?
Abfallentsorgung von Arzneimittelresten nach EfbV vorbereitet?
Sachkundige Person für BtMG-Medikamente benannt und geschult?
Medikamenten-Datenbank aktuell mit Chargen-Nr. und Verfalldatum?
⚠️ Häufige Fehler
1. Temperaturprotokoll lückenhaft
Einmalige Messung reicht nicht – kontinuierliche Aufzeichnung ist Pflicht!
2. Verfallsdatum nur visuell kontrolliert
Auch Medikamente im Inneren der Packung können abgelaufen sein – systematische Datenerfassung nötig.
3. Notfallplan nur auf Papier
Digitaler Zugriff auf Notfallnummern und Ersatzkühlschrank muss jederzeit möglich sein.
4. Schlüssel unmarkiert
Zugriffsprotokoll unvollständig – Schlüsselverzeichnis mit Benennung und Rückgabepflicht.
5. Entsorgung über Hausmüll
Arzneimittelabfälle gehören in Sammelbehälter – EfbV beachten!
ℹ️ Sonderfälle
Schwangere und stillende Mitarbeitende
Sind von der Handhabung bestimmter Medikamente (z. B. Zytostatika) ausgeschlossen – entsprechende Risikobewertung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Auszubildende und Praktikanten
Müssen vor Medikamentenzugang besonders geschult werden – intensivere Einweisung und Betreuung durch Fachkraft.
💬Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Medikamentenlagerung
Wer ist verpflichtet, die Unterweisung durchzuführen?
Der Arbeitgeber bzw. die Einrichtungsleitung gemäß ArbSchG §12. Diese kann die Schulung an eine sachkundige Person delegieren.
Muss jede Pflegekraft jährlich geschult werden?
Ja, wenn der Zugriff auf Medikamente Teil der Tätigkeit ist. Bei rein administrativen Tätigkeiten kann das Intervall verlängert werden (Gefährdungsbeurteilung).
Was passiert bei Temperaturabweichung?
Sofort Protokollierung, Pharmazeut berichten und ggf. Quarantäne der betroffenen Medikamente. DGUV 203-039 enthält Musterprotokolle.
Dürfen Medikamente im Auto gelagert werden?
gekühlten Transportboxen und nur für max. 2 Stunden – danach muss die Kühlkette wieder aufgenommen werden.
Wie dokumentiere ich die Schulung digital?
Via Lernmanagementsystem (LMS) mit Zeitstempel, Teilnahmequittung und Prüfungsnachweis. Anerkannt sind auch Videoschulungen mit Interaktionsnachweis.
Sparen Sie Zeit und Kosten: Unsere digitale Unterweisung zur Medikamentenlagerung ist in 30 Minuten abgeschlossen, erfüllt alle Anforderungen nach ArbSchG §12 und liefert sofort einen zertifizierten Nachweis. Ideal für Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen.