⚖️ Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen im Überblick – nur gültige Vorschriften
- § 43 IfSG – Unterweisungspflicht: Personen, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen, müssen vor Arbeitsaufnahme und danach in regelmäßigen Abständen über Infektionsrisiken belehrt werden.
- § 42 IfSG – Gesundheitliche Anforderungen: Verbote und Beschränkungen für beschäftigte Personen bei bestimmten Erkrankungen (z. B. Salmonellen, Norovirus).
- ArbSchG § 4 – Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber hat Infektionsrisiken in den Arbeitsstätten systematisch zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
- ArbSchG § 12 – Unterweisung der Beschäftigten: Über Gesundheitsgefahren und Schutzmaßnahmen regelmäßig zu informieren.
- DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift) – Grundsätze der Prävention: Risikobewertung und Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen.
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention: Konkrete Ausgestaltung von Gefährdungsbeurteilung und Schulung.
- Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) – ergänzende Hygienevorschriften für den Umgang mit Lebensmitteln.