Arbeitsmedizinische Vorsorge digital organisieren
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV — termingerecht, dokumentiert und nachweissicher für Unternehmen, Kommunen und Behörden.
⚕️ Was arbeitsmedizinische Vorsorge bedeutet
Die Arbeitsschutzmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, ihren Beschäftigten je nach Gefährdung Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge anzubieten und zu dokumentieren. Wer diese Pflicht nicht nachweisen kann, riskiert Bußgelder — und im Schadensfall den Verlust des Versicherungsschutzes.
UWC24 unterstützt Sie dabei, den gesamten Vorsorge-Prozess strukturiert abzubilden: von der Einladung und Terminverwaltung über die Dokumentation der Ergebnisse bis zum rechtssicheren Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft.
Vorsorgeuntersuchungen
Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV-Anhang — Terminfindung, Erinnerungen und lückenlose Dokumentation. Keine Frist geht verloren, kein Nachweis fehlt.
Eignungsfeststellungen
Dokumentierte Feststellung der gesundheitlichen Eignung für besondere Tätigkeiten — etwa Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Nachtarbeit oder Gefahrstoffumgang.
ArbMedVV-Pflichtrahmen
Alle Vorsorgeanlässe nach ArbMedVV-Anhang strukturiert im Überblick — von Lärm und Gefahrstoffen bis Bildschirmarbeit. Zugeordnet zu Gefährdungsbeurteilung und Tätigkeiten.
Beratungsleistungen
Individuelle Beratung zu Vorsorge-Pflichten, Dokumentationsanforderungen und betriebsärztlicher Zusammenarbeit — für Personalverantwortliche und SiFa-Beauftragte.
📋 Warum SiFa und HR auf ArbMedVV-Dokumentation angewiesen sind
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und HR-Verantwortliche stehen bei Betriebsprüfungen in der Pflicht: Vorsorgeanlässe müssen nachgewiesen, Fristen dokumentiert und Ergebnisse datenschutzkonform verwahrt sein. Fehlen Nachweise, haften Arbeitgeber persönlich — auch wenn ein externer Betriebsarzt eingebunden war.
- Revisionssichere Nachweise nach §3 ArbMedVV — jederzeit abrufbar für Aufsichtsbehörden und BG-Prüfungen
- Automatische Fristenüberwachung: Das System erinnert, bevor Vorsorgeintervalle ablaufen
- DSGVO-konforme Datenhaltung — ärztliche Bescheinigungen getrennt vom allgemeinen HR-System
- Geeignet für Unternehmen, Kommunen und Behörden — auch mandantenfähig für Träger
Vorsorge-Organisation starten
Erfahren Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch, wie UWC24 Ihre arbeitsmedizinische Vorsorge strukturiert, dokumentiert und nachweissicher macht.