Arbeitsmedizinische Vorsorge digital organisieren

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV — termingerecht, dokumentiert und nachweissicher für Unternehmen, Kommunen und Behörden.

Betriebsärztin prüft eine arbeitsmedizinische Vorsorge in einem hellen modernen Behandlungsraum

⚕️ Was arbeitsmedizinische Vorsorge bedeutet

Die Arbeitsschutzmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, ihren Beschäftigten je nach Gefährdung Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge anzubieten und zu dokumentieren. Wer diese Pflicht nicht nachweisen kann, riskiert Bußgelder — und im Schadensfall den Verlust des Versicherungsschutzes.

UWC24 unterstützt Sie dabei, den gesamten Vorsorge-Prozess strukturiert abzubilden: von der Einladung und Terminverwaltung über die Dokumentation der Ergebnisse bis zum rechtssicheren Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft.

Vorsorgeuntersuchungen

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV-Anhang — Terminfindung, Erinnerungen und lückenlose Dokumentation. Keine Frist geht verloren, kein Nachweis fehlt.

Eignungsfeststellungen

Dokumentierte Feststellung der gesundheitlichen Eignung für besondere Tätigkeiten — etwa Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Nachtarbeit oder Gefahrstoffumgang.

ArbMedVV-Pflichtrahmen

Alle Vorsorgeanlässe nach ArbMedVV-Anhang strukturiert im Überblick — von Lärm und Gefahrstoffen bis Bildschirmarbeit. Zugeordnet zu Gefährdungsbeurteilung und Tätigkeiten.

Beratungsleistungen

Individuelle Beratung zu Vorsorge-Pflichten, Dokumentationsanforderungen und betriebsärztlicher Zusammenarbeit — für Personalverantwortliche und SiFa-Beauftragte.

📋 Warum SiFa und HR auf ArbMedVV-Dokumentation angewiesen sind

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und HR-Verantwortliche stehen bei Betriebsprüfungen in der Pflicht: Vorsorgeanlässe müssen nachgewiesen, Fristen dokumentiert und Ergebnisse datenschutzkonform verwahrt sein. Fehlen Nachweise, haften Arbeitgeber persönlich — auch wenn ein externer Betriebsarzt eingebunden war.

  • Revisionssichere Nachweise nach §3 ArbMedVV — jederzeit abrufbar für Aufsichtsbehörden und BG-Prüfungen
  • Automatische Fristenüberwachung: Das System erinnert, bevor Vorsorgeintervalle ablaufen
  • DSGVO-konforme Datenhaltung — ärztliche Bescheinigungen getrennt vom allgemeinen HR-System
  • Geeignet für Unternehmen, Kommunen und Behörden — auch mandantenfähig für Träger
ArbMedVV
rechtssicher nach §3
DSGVO
konforme Datenhaltung
Seit 2007
Erfahrung im Arbeitsschutz

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Erfahren Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch, wie UWC24 Ihre arbeitsmedizinische Vorsorge strukturiert, dokumentiert und nachweissicher macht.