Arbeitsmedizinische Dienste

Arbeitsmedizinische Vorsorge digital organisieren

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV — termingerecht, dokumentiert und nachweissicher für Unternehmen, Kommunen und Behörden.

Betriebsärztin prüft eine arbeitsmedizinische Vorsorge in einem hellen modernen Behandlungsraum

Arbeitsmedizinische Dienste in Zahlen

  • ArbMedVV

    rechtssicher nach §3

  • DSGVO

    konforme Datenhaltung

  • Seit 2007

    Erfahrung im Arbeitsschutz

Grundlagen

Was arbeitsmedizinische Vorsorge bedeutet

Die Arbeitsschutzmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, ihren Beschäftigten je nach Gefährdung Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge anzubieten und zu dokumentieren. Wer diese Pflicht nicht nachweisen kann, riskiert Bußgelder — und im Schadensfall den Verlust des Versicherungsschutzes.

UWC24 unterstützt Sie dabei, den gesamten Vorsorge-Prozess strukturiert abzubilden: von der Einladung und Terminverwaltung über die Dokumentation der Ergebnisse bis zum rechtssicheren Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft.

Leistungen

Leistungsbereiche

  • Vorsorgeuntersuchungen

    Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV-Anhang — Terminfindung, Erinnerungen und lückenlose Dokumentation. Keine Frist geht verloren, kein Nachweis fehlt.

  • Eignungsfeststellungen

    Dokumentierte Feststellung der gesundheitlichen Eignung für besondere Tätigkeiten — etwa Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Nachtarbeit oder Gefahrstoffumgang.

  • ArbMedVV-Pflichtrahmen

    Alle Vorsorgeanlässe nach ArbMedVV-Anhang strukturiert im Überblick — von Lärm und Gefahrstoffen bis Bildschirmarbeit. Zugeordnet zu Gefährdungsbeurteilung und Tätigkeiten.

  • Beratungsleistungen

    Individuelle Beratung zu Vorsorge-Pflichten, Dokumentationsanforderungen und betriebsärztlicher Zusammenarbeit — für Personalverantwortliche und SiFa-Beauftragte.

Nachweise

Warum SiFa und HR auf ArbMedVV-Dokumentation angewiesen sind

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und HR-Verantwortliche stehen bei Betriebsprüfungen in der Pflicht: Vorsorgeanlässe müssen nachgewiesen, Fristen dokumentiert und Ergebnisse datenschutzkonform verwahrt sein. Fehlen Nachweise, haften Arbeitgeber persönlich — auch wenn ein externer Betriebsarzt eingebunden war.

  • Revisionssichere Nachweise nach §3 ArbMedVV — jederzeit abrufbar für Aufsichtsbehörden und BG-Prüfungen
  • Automatische Fristenüberwachung: Das System erinnert, bevor Vorsorgeintervalle ablaufen
  • DSGVO-konforme Datenhaltung — ärztliche Bescheinigungen getrennt vom allgemeinen HR-System
  • Geeignet für Unternehmen, Kommunen und Behörden — auch mandantenfähig für Träger

Vorsorge-Organisation starten

Erfahren Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch, wie UWC24 Ihre arbeitsmedizinische Vorsorge strukturiert, dokumentiert und nachweissicher macht.

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