⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Basis bilden das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 3, 12, 13. Konkret regelt:
- § 35 IfSG: Verpflichtung zur wiederkehrenden Belehrung von Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen über Infektionsschutz.
- § 43 IfSG: Meldepflichten bei Ausbrüchen meldepflichtiger Krankheiten.
- § 4 ArbSchG: Allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
- § 12 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung, die auch biologische Arbeitsstoffe (z. B. Noroviren, SARS-CoV-2, Influenza) umfassen muss.
- DGUV Regel 100-001 (ehem. BGV A1): Grundsätze der Prävention, insbesondere der Vermeidung von Infektionsrisiken.
Zugrunde liegende Regelwerke
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.