⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die KITA Basis-Unterweisung fußt auf mehreren verbindlichen Rechtsquellen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12: Verpflichtet Arbeitgeber, Mitarbeitende bei Arbeitsantritt und danach regelmäßig über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
- ArbSchG §5: Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und daraus notwendige Unterweisungen ableiten.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Schreibt die unternehmerische Organisation der Sicherheit und die erfolgskontrolle von Unterweisungen vor.
- DGUV Vorschrift 2 „Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien“: Benennt konkrete Unfallgefahren und Schutzziele für pädagogische Einrichtungen.
- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) §3 bis §10: Regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln, Spielgeräten und Einrichtungsgegenständen.
- BioStoffV (Biostoffverordnung) §8: Fordert Unterweisung bei Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Viren, Bakterien in Kita-Alltag).