KITA Basis-Unterweisung: Rechtssicher & Praxisnah für Erzieher*innen

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 7102 29 Min Lerndauer

In einer Kindertagesstätte begegnen Erzieher*innen täglich vielfältigen Gefährdungen: von ergonomischen Belastungen beim Tragen und Heben über biologische Gefahren bei Infektionskrankheiten bis hin zu Unfallrisiken auf dem Spielplatz oder in der Küche. Die KITA Basis-Unterweisung vermittelt genau das Sicherheitswissen, das Fachkräfte brauchen, um sich selbst und die Kinder optimal zu schützen. Denn laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12 müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden nicht nur regelmäßig unterweisen – die Inhalte müssen auch auf die konkreten Tätigkeiten in Kitas und Horten zugeschnitten sein. Diese praxisorientierte Schulung deckt die essenziellen Handlungsfelder ab: Hygienestandards, Unfallverhütung, psychische Belastungen, Notfallmanagement und rechtliche Pflichten. So schaffen Sie eine sichere Lernumgebung für Kinder und Fachkräfte gleichermaßen – und erfüllen zugleich Ihre Dokumentationspflichten lückenlos.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die KITA Basis-Unterweisung fußt auf mehreren verbindlichen Rechtsquellen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12: Verpflichtet Arbeitgeber, Mitarbeitende bei Arbeitsantritt und danach regelmäßig über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
  • ArbSchG §5: Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und daraus notwendige Unterweisungen ableiten.
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Schreibt die unternehmerische Organisation der Sicherheit und die erfolgskontrolle von Unterweisungen vor.
  • DGUV Vorschrift 2 „Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien“: Benennt konkrete Unfallgefahren und Schutzziele für pädagogische Einrichtungen.
  • BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) §3 bis §10: Regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln, Spielgeräten und Einrichtungsgegenständen.
  • BioStoffV (Biostoffverordnung) §8: Fordert Unterweisung bei Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Viren, Bakterien in Kita-Alltag).

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Was Arbeitgeber konkret tun müssen

Träger von Kindertagesstätten haben nach ArbSchG §12 Abs. 1 die Pflicht, ihre Mitarbeitenden vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich zu unterweisen. Dabei müssen sie:

  • Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG §5 erstellen und dokumentieren
  • Unterweisungskonzept entwickeln, das auf die konkreten Tätigkeiten in der Kita zugeschnitten ist
  • Unterweisung nachweisbar machen – idealerweise durch Teilnahmebestätigung mit Inhaltsangaben
  • Verständnis kontrollieren, z. B. durch kurze Wissensabfragen oder praktische Übungen
  • Nachträgliche Schulungen anordnen, wenn neue Gefährdungen (z. B. neue Spielgeräte) hinzukommen
  • Dokumente 10 Jahre aufbewahren, damit sie im Prüffall (z. B. Berufsgenossenschaft) vorgelegt werden können

Verstöße können zu Bußgeldern bis 30.000 € führen und im Schadensfall die Haftung des Trägers auslösen.

📘 Inhalte der Unterweisung

Praxisrelevante Inhalte der KITA Basis-Unterweisung

Die Schulung gliedert sich in sieben Module, die den täglichen Alltag in Kitas abdecken:

1. Hygiene & Infektionsschutz

  • Handhygiene: 5-Momente-Regel nach WHO, richtige Desinfektionstechnik
  • Flächendesinfektion: Anwendung bei Norovirus, RS-Virus, Influenza
  • Schutzkleidung: richtige Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz bei Erkältungswellen
  • Abfallentsorgung: Trennung von Restmüll, Bioabfall und Sonderabfall (Windeln)
  • Praxisbeispiel: Ablaufplan für Ausschluss nach Infektion (z. B. Ringelröteln)

2. Ergonomie & körperliche Belastung

  • Heben & Tragen: Technik beim Hochheben von Kindern aus Gruppenbettchen
  • Hilfsmittel: Tragetücher, Sitzerhöhungen für Wickeltische, Rückenlehnen
  • Arbeitsplatzgestaltung: richtige Höhe von Wickeltischen, verstellbare Stühle
  • Praxisbeispiel: Checkliste „Rückenfreundliche Gruppenräume“

3. Unfallverhütung & Spielplatzsicherheit

  • Spielgeräte-Check: tägliche Sichtkontrolle nach DGUV Vorschrift 2
  • Sturz- und Quetschzonen: Erkennen und Abstellen von Gefahren (z. B. Gaps in Klettergerüsten)
  • Verkehrserziehung: sicheres Überqueren der Straße auf Ausflügen
  • Praxisbeispiel: Unfallbericht nach DGUV Vorschrift 1

4. Psychische Belastungen & Konfliktlösung

  • Stressfaktoren: Lärmbelastung, Elternkonflikte, Personalmangel
  • Gewaltprävention: Umgang mit herausforderndem Verhalten
  • Teamkommunikation: klare Absprachen bei Hierarchiefragen
  • Praxisbeispiel: Eskalationsmodell bei verbalen Elternattacken

5. Brandschutz & Notfallmanagement

  • Feuerwehrpläne: Fluchtwege, Sammelplätze im Außenbereich
  • Brandklassen: richtiger Umgang mit Fettbrand in der Küche, Löschdecke
  • Notfallrufe: 112 vs. 110, Notruf-App „E-notfall“
  • Praxisbeispiel: Evakuierungsübung mit 25 Kindern in 3 Minuten

6. Arbeitsmittel & Chemikalien

  • Reinigungsmittel: Sicherheitsdatenblätter verstehen, Hautschutzplan
  • Poolreinigung: Chlor und pH-Wert kontrollieren
  • Küchengeräte: sicherer Umgang mit Dampfgarer und Schneidemaschine
  • Praxisbeispiel: Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Reinigungsmittel-Kontakt

7. Datenschutz & Dokumentation

  • Kinderfotos: Einverständnis der Eltern, Cloud-Überlegungen
  • Verdachtsfälle: Meldepflicht bei Kindeswohlgefährdung
  • Praxisbeispiel: Checkliste „Datenschutz-taugliche Eltern-App“

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Typische Gefährdungen und das TOP-Prinzip

Die häufigsten Gefährdungen in Kitas lassen sich nach dem TOP-Prinzip (Technisch – Organisatorisch – Persönlich) reduzieren:

  • Technisch:
    • Spielgeräte ohne Prüfsiegel → Austausch durch GS-geprüfte Modelle
    • Fehlende Haltegriffe in Sanitärräumen → Nachrüsten von Haltegriffen
  • Organisatorisch:
    • Überlastung durch Personalmangel → Personalschlüssel gemäß Kita-Gesetz einhalten
    • Staus auf Fluchtwegen → wöchentliche Kontrolle durch Sicherheitsbeauftragte
  • Persönlich:
    • Unzureichende Impfung (z. B. Keuchhusten) → kostenlose Impfung anbieten
    • Falsches Heben → Schulung durch Physiotherapeut*innen

Nach DGUV Vorschrift 1 muss jede erkannte Gefährdung innerhalb von 30 Tagen beseitigt oder zumindest gemindert werden – dokumentiert im Sicherheitsplan.

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die KITA Basis-Unterweisung richtet sich primär an:

  • Erzieher*innen in kommunalen und freien Kitas
  • Hortbetreuungskräfte in Grundschulhäfen
  • Kinderpfleger*innen in Tagesstätten
  • Praktikant*innen und FSJ-Kräfte – auch hier Unterweisungspflicht!
  • Küchen- und Reinigungspersonal in pädagogischen Einrichtungen

Besonderheit: Aushilfs- und Leihkräfte müssen – auch wenn sie nur wenige Stunden arbeiten – vor Arbeitsantritt unterwiesen werden (ArbSchG §12).

📅 Intervalle & Dokumentation

Turnus & Nachweis

  • Erstunterweisung: spätestens am ersten Arbeitstag (ArbSchG §12)
  • Folgeunterweisungen: mindestens jährlich; bei neuen Gefährdungen sofort (z. B. neues Klettergerüst)
  • Dokumentation: Teilnahmebestätigung mit Inhalten, Ort, Datum, Unterschrift
  • Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre ab Erstellung (DGUV Vorschrift 1)
  • Verdacht auf Unverständnis: sofortige Nachschulung und erneute Dokumentation

Digital erstellte Nachweise sind zulässig, wenn sie manipulationssicher gespeichert werden (z. B. PDF mit qualifizierter Signatur).

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • ✅ Gefährdungsbeurteilung für Kita-Standort vorliegend und aktuell?
  • ✅ Alle Mitarbeitenden (auch Aushilfen) vor Arbeitsantritt unterwiesen?
  • ✅ Unterweisungsinhalte an spezifische Tätigkeiten angepasst?
  • ✅ Teilnahmebestätigungen mit Inhalten und Datum unterschrieben?
  • ✅ Evakuierungsplan aktuell und allen bekannt?
  • ✅ Erste-Hilfe-Koffer vollständig und nicht abgelaufen?
  • ✅ Sicherheitsdatenblätter für alle Reinigungsmittel greifbar?
  • ✅ Spielplatz-Inspektionsprotokoll täglich geführt?

⚠️ Häufige Fehler

1. Nur „PowerPoint-Vortrag“
Reine Frontalunterweisung ohne praktische Übungen (z. B. Handwasch-Training) wird von Behörden als unzureichend gewertet.

2. Aushilfskräfte vergessen
Leiharbeitskräfte, die nur einmal pro Woche einspringen, werden nicht unterwiesen – Bußgeld bis 30.000 € möglich.

3. Keine Gefährdungsbeurteilung
Ohne fundierte Beurteilung fehlt die Grundlage, was genau unterwiesen werden muss. Folge: Nachweis wird verworfen.

4. Dokumentation unvollständig
Teilnahmebestätigungen ohne detaillierte Inhaltsangaben gelten laut Gerichtsurteilen nicht als Nachweis.

5. Keine Folgeschulungen
Nach Unfällen oder neuen Spielgeräten wird nicht nachgeschult – Verstoß gegen ArbSchG §12 Abs. 3.

ℹ️ Sonderfälle

Schwangere und stillende Mitarbeitende

Bei ihnen gelten verschärfte Schutzmaßnahmen nach Mutterschutzgesetz §10. Beispiele:

  • Kein Kontakt mit chemischen Reinigungsmitteln (z. B. Chlor)
  • Befreiung von Außeneinsätzen bei Schneewetter
  • Kurzzeitige Umschichtung bei Infektionswellen (z. B. Norovirus)

Jugendliche in Ausbildung

Sie benötigen nach JArbSchG §16 eine zusätzliche Unterweisung zum Jugendarbeitsschutz: maximale Arbeitszeit, Ruhepausen-, Nachtarbeitsverbote.

💬 Häufige Fragen

Häufige Fragen zur KITA Basis-Unterweisung

Wer muss alles an der KITA Basis-Unterweisung teilnehmen?
Alle Personen, die regelmäßig in der Kita arbeiten – inklusive Aushilfs-, Leih- und Reinigungskräfte sowie FSJ-ler.
Kann die Unterweisung digital durchgeführt werden?
Ja, wenn sie interaktiv ist (z. B. mit Quiz) und eine Präsenzphase für praktische Übungen (Handwasch-Training) integriert wird.
Was passiert bei einem Unfall ohne gültige Unterweisung?
Der Arbeitgeber haftet vollumfänglich und kann straf- sowie zivilrechtlich belangt werden. Zudem drohen Bußgelder bis 30.000 €.
Wie lange dauert die KITA Basis-Unterweisung?
Empfohlen sind 3–4 Stunden, aufgeteilt in Theorie (2 h) und praktische Übungen (1–2 h).
Müssen Eltern über Inhalte informiert werden?
Nicht direkt, aber bei Notfall- und Datenschutzkonzepten empfehlen sich transparente Elterninfos zur Akzeptanz.
Wer führt die Unterweisung durch?
Idealerweise eine zertifizierte Sicherheitsfachkraft oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2.
Kann ich die Unterweisung outsourcen?
Ja, an externe Dienstleister – die Verantwortung für Inhalt und Nachweis bleibt jedoch beim Träger.

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