⚖️ Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 3: Allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die geeignet sind, Gefährdungen für Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu vermeiden.
- § 4: Auftrag und Zusammenwirken von Führungskräften zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen.
- § 12: Unterweisungspflicht – Beschäftigte müssen über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen regelmäßig unterrichtet werden.
- § 13: Dokumentationspflicht – Unterweisungen sind schriftlich nachzuweisen.
- § 14: Straf- und Bußgeldvorschriften – Bei grob fahrlässiger Verletzung der Pflichten drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.
DGUV Vorschriften
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Verpflichtende Gefährdungsbeurteilung, STOP-Prinzip, Führungskräfte als Multiplikatoren.
- DGUV Regel 100-001 „Unternehmerische Verantwortung“: Konkretisiert die Aufgaben von Führungskräften, insbesondere bei der Planung, Steuerung und Kontrolle.
- DGUV Regel 112-189/190 „Unterweisungen“: Inhaltliche und organisatorische Anforderungen an Schulungen und Nachweise.
- DGUV Information 215-510: Leitfaden für Führungskräfte zur Erfüllung der Unterweisungspflicht.