⚖️ Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschriften DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: § 4 verlangt, „allein tätige Personen“ in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. DGUV Vorschrift 2 – Unternehmerpflichten: § 8 Abs. 2 verpflichtet Unternehmer, für „Personen, die regelmäßig oder gelegentlich allein arbeiten“, geeignete Alarm- und Rettungspläne zu erstellen. DGUV Regel 100-001 – Betriebsanweisungen: Sie schreibt vor, dass Betriebsanweisungen auch die spezifischen Risiken der Alleinarbeit abdecken müssen, insbesondere bei kritischen Tätigkeiten.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung: Beschreibt, dass vor Inbetriebnahme oder Nutzung von Arbeitsmitteln die Gefährdungen auch bei Alleinarbeit zu prüfen sind. § 6 BetrSichV – Betreiberverantwortung: Der Betreiber muss sicherstellen, dass „Personen, die an Arbeitsmitteln allein tätig sind“, über die gefahrenbezogene Bedienung informiert wurden.