1. Fehlende Nachschulung nach Auffälligkeiten
Oft wird eine einmalige Unterweisung als ausreichend angesehen – tatsächlich erfordern Verdachtsfälle sofortige Nachschulung.
2. Unvollständige Gefährdungsbeurteilung
Psychische Belastungen und Suchtrisiken werden in vielen Beurteilungen vergessen, obwohl sie explizit in § 4 ArbSchG gefordert sind.
3. Fehlende Dokumentation
Verlust der Nachweise oder unvollständige Teilnahmelisten machen im Prüfungsfall die Einhaltung der Fristpflicht unmöglich.
4. Unklare Eskalationswege
Führungskräfte wissen nicht, wie bei Verdacht auf Drogenkonsum zu reagieren ist – klare Handlungsanweisungen fehlen.
5. Ignorieren von Medikamentennebenwirkungen
Starke Schmerzmittel oder Psychopharmaka werden unterschätzt – Risiko für Maschinenbedienung wird nicht thematisiert.
6. Datenschutzverstöße beim Alkoholtest
Tests ohne vorherige Information und Dokumentation verstoßen gegen DSGVO und können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.