Branche · Lebensmittel & Gastronomie

Online-Unterweisungen für Konditoreien und Patisserien

Rechtssichere Hygieneschulungen nach IfSG Paragraph 43, HACCP-Unterweisungen und LMIV-Allergenmanagement - für Konditoreien und Patisserien. Ab 39 Euro pro Monat deckt UWC alle Pflichten digital ab.

50 passende Themen Industrie & Produktion

Online-Unterweisungen für Konditorei

Konditorei in Zahlen

  • 50+

    Themen für Konditorei

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • IfSG § 43 Erstbelehrung vor Arbeitsantritt

    Ohne dokumentierte Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder eine beauftragte Person darf kein Mitarbeiter Sahne, Cremes oder Tortenfüllungen verarbeiten. Bußgelder bis 25.000 € je Verstoß sind möglich.

  • HACCP-Lücken bei Kühlkettenkontrolle

    Buttercremes, Frischsahne-Torten und Pâte à bombe sind nach VO (EG) 852/2004 leicht verderbliche Lebensmittel. Eine fehlende Temperaturdokumentation führt bei der Lebensmittelkontrolle direkt zu Beanstandungen und Schließungsverfügungen.

  • LMIV-Allergenkennzeichnung lose Ware

    Auch in der Theke gilt LMIV Art. 44: Alle 14 Hauptallergene (u.a. Eier, Milch, Schalenfrüchte, Gluten) müssen für jede Praline, jedes Stück Torte schriftlich nachweisbar sein. Fehler treffen den Inhaber persönlich.

  • Schneid- und Verbrennungsverletzungen

    Tortenmesser, Aufschnittmaschinen und Karamell bei 160 °C sind die häufigsten Unfallursachen nach DGUV Regel 110-004. Jeder meldepflichtige Unfall kostet im Schnitt 1.200 € Ausfallzeit plus BG-Meldung.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Konditorei

  • Hygiene-Module nach IfSG und LMHV

    Wir liefern die jährliche Folgebelehrung nach § 43 IfSG digital, inkl. HACCP-Grundlagen, Personalhygiene und Reinigungsplänen für die Backstube. Mitarbeiter absolvieren die Schulung am Tablet vor Schichtbeginn, der Nachweis liegt sofort als PDF vor.

  • Allergen- und LMIV-Schulung für Theke und Café

    Eigenes Modul für Verkaufspersonal in Konditorei und Café: mündliche Auskunftspflicht, schriftliche Dokumentation, Kreuzkontamination bei losen Pralinen und Tortenstücken. Inklusive Vorlagen für Allergenmatrix und Theken-Aushang.

  • Arbeitssicherheit Backbetrieb komplett

    DGUV Regel 110-004 für Messer, Schneidemaschinen, Anschlagmaschinen und Heißarbeiten, dazu Brandschutzhelfer-Schulung nach DGUV Information 205-023 für Ofen- und Friteusenbereich. Einmal aufgesetzt, läuft die Jahresunterweisung automatisch.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Erstbelehrung und Folgebelehrung nach § 42/§ 43 IfSG
  • Lebensmittelhygiene nach LMHV und VO (EG) 852/2004
  • HACCP-Konzept für Backstube und Konditorei
  • Allergenmanagement nach LMIV (14 Hauptallergene)
  • Kühlkettenkontrolle und Temperaturdokumentation
  • Reinigung und Desinfektion in der Lebensmittelproduktion
  • Sicherer Umgang mit Konditoreimessern und Tortenheber (DGUV Regel 110-004)
  • Bedienung von Aufschlag-, Anschlag- und Teigknetmaschinen
  • Heißarbeiten: Karamell, Friteuse, Backöfen
  • Brandschutz und Brandschutzhelfer (DGUV Information 205-023)
  • Erste Hilfe bei Verbrennungen und Schnittverletzungen
  • Persönliche Schutzausrüstung in der Backstube
  • Hautschutz bei Feuchtarbeit (TRGS 401)
  • Mehlstaub und Atemwegsschutz (TRGS 907)
  • Verhalten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Gefahrstoffe: Reinigungs- und Desinfektionsmittel (TRGS 525)
  • Ergonomie an Arbeitstisch und Rührmaschine
  • Unterweisung neür Mitarbeiter und Aushilfen (Erstunterweisung)

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Reicht eine Online-Schulung als Belehrung nach § 43 IfSG aus?

Für die Erstbelehrung vor Arbeitsantritt ist das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt zuständig. Die jährliche Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG dürfen Sie als Arbeitgeber jedoch selbst durchführen – auch digital. UWC liefert genau dieses Modul mit Nachweis, der bei einer Kontrolle durch das Veterinäramt vorgelegt werden kann.

Wie oft müssen wir HACCP- und Hygiene-Unterweisungen wiederholen?

Nach § 4 LMHV in Verbindung mit VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel XII ist die Schulung 'regelmäßig' durchzuführen – die Lebensmittelüberwachung erwartet jährlich. Bei neün Mitarbeitern muss die Unterweisung vor dem ersten Kontakt mit Lebensmitteln erfolgen, also vor Schichtbeginn am ersten Arbeitstag.

Was gilt für Aushilfen und Saisonkräfte vor Weihnachten oder Ostern?

Für Aushilfen gelten dieselben Pflichten wie für feste Mitarbeiter: § 43 IfSG-Belehrung, Hygiene-Unterweisung nach LMHV und Erstunterweisung nach § 12 ArbSchG vor Arbeitsantritt. UWC ermöglicht die Schulung in ca. 30 Minuten am Tablet, sodass auch Kurzzeit-Beschäftigte rechtssicher eingesetzt werden können.

Wer haftet bei einer Salmonellen- oder Listerien-Kontamination?

Verantwortlich ist nach § 3 LMHV der Lebensmittelunternehmer, also der Inhaber. Kann die regelmäßige Hygiene-Unterweisung der Mitarbeiter nicht nachgewiesen werden, droht zusätzlich der Vorwurf der Organisationsverschuldung. Lückenlose digitale Schulungsnachweise sind im Schadensfall der wichtigste Entlastungsbeleg gegenüber Behörde und Versicherung.

Müssen wir Allergene auch bei loser Theken-Ware kennzeichnen?

Ja. Nach LMIV Art. 44 und der nationalen Vorläufigen Lebensmittelinformations-Verordnung (VorlLMIEV) müssen die 14 Hauptallergene auch bei unverpackter Ware schriftlich verfügbar sein – per Aushang, Kladde oder Tablet. Mündliche Auskunft ist nur zusätzlich zur schriftlichen Dokumentation erlaubt, das Personal muss entsprechend geschult sein.

Rechtssichere Hygiene- und Arbeitsschutzschulungen für Ihre Konditorei – in 15 Minuten startklar.

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