Online-Unterweisungen für Konditoreien und Patisserien

Rechtssichere Hygieneschulungen nach IfSG Paragraph 43, HACCP-Unterweisungen und LMIV-Allergenmanagement - für Konditoreien und Patisserien. Ab 39 Euro pro Monat deckt UWC alle Pflichten digital ab.

Online-Unterweisungen für Konditorei
50+
Themen für Konditorei
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

IfSG § 43 Erstbelehrung vor Arbeitsantritt

Ohne dokumentierte Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder eine beauftragte Person darf kein Mitarbeiter Sahne, Cremes oder Tortenfüllungen verarbeiten. Bußgelder bis 25.000 € je Verstoß sind möglich.

HACCP-Lücken bei Kühlkettenkontrolle

Buttercremes, Frischsahne-Torten und Pâte à bombe sind nach VO (EG) 852/2004 leicht verderbliche Lebensmittel. Eine fehlende Temperaturdokumentation führt bei der Lebensmittelkontrolle direkt zu Beanstandungen und Schließungsverfügungen.

LMIV-Allergenkennzeichnung lose Ware

Auch in der Theke gilt LMIV Art. 44: Alle 14 Hauptallergene (u.a. Eier, Milch, Schalenfrüchte, Gluten) müssen für jede Praline, jedes Stück Torte schriftlich nachweisbar sein. Fehler treffen den Inhaber persönlich.

Schneid- und Verbrennungsverletzungen

Tortenmesser, Aufschnittmaschinen und Karamell bei 160 °C sind die häufigsten Unfallursachen nach DGUV Regel 110-004. Jeder meldepflichtige Unfall kostet im Schnitt 1.200 € Ausfallzeit plus BG-Meldung.

So löst UWC das für Ihre Konditorei

Hygiene-Module nach IfSG und LMHV

Wir liefern die jährliche Folgebelehrung nach § 43 IfSG digital, inkl. HACCP-Grundlagen, Personalhygiene und Reinigungsplänen für die Backstube. Mitarbeiter absolvieren die Schulung am Tablet vor Schichtbeginn, der Nachweis liegt sofort als PDF vor.

Allergen- und LMIV-Schulung für Theke und Café

Eigenes Modul für Verkaufspersonal in Konditorei und Café: mündliche Auskunftspflicht, schriftliche Dokumentation, Kreuzkontamination bei losen Pralinen und Tortenstücken. Inklusive Vorlagen für Allergenmatrix und Theken-Aushang.

Arbeitssicherheit Backbetrieb komplett

DGUV Regel 110-004 für Messer, Schneidemaschinen, Anschlagmaschinen und Heißarbeiten, dazu Brandschutzhelfer-Schulung nach DGUV Information 205-023 für Ofen- und Friteusenbereich. Einmal aufgesetzt, läuft die Jahresunterweisung automatisch.

Diese Themen sind für Sie relevant

Erstbelehrung und Folgebelehrung nach § 42/§ 43 IfSG
Lebensmittelhygiene nach LMHV und VO (EG) 852/2004
HACCP-Konzept für Backstube und Konditorei
Allergenmanagement nach LMIV (14 Hauptallergene)
Kühlkettenkontrolle und Temperaturdokumentation
Reinigung und Desinfektion in der Lebensmittelproduktion
Sicherer Umgang mit Konditoreimessern und Tortenheber (DGUV Regel 110-004)
Bedienung von Aufschlag-, Anschlag- und Teigknetmaschinen
Heißarbeiten: Karamell, Friteuse, Backöfen
Brandschutz und Brandschutzhelfer (DGUV Information 205-023)
Erste Hilfe bei Verbrennungen und Schnittverletzungen
Persönliche Schutzausrüstung in der Backstube
Hautschutz bei Feuchtarbeit (TRGS 401)
Mehlstaub und Atemwegsschutz (TRGS 907)
Verhalten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Gefahrstoffe: Reinigungs- und Desinfektionsmittel (TRGS 525)
Ergonomie an Arbeitstisch und Rührmaschine
Unterweisung neür Mitarbeiter und Aushilfen (Erstunterweisung)

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Reicht eine Online-Schulung als Belehrung nach § 43 IfSG aus?
Für die Erstbelehrung vor Arbeitsantritt ist das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt zuständig. Die jährliche Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG dürfen Sie als Arbeitgeber jedoch selbst durchführen – auch digital. UWC liefert genau dieses Modul mit Nachweis, der bei einer Kontrolle durch das Veterinäramt vorgelegt werden kann.
Wie oft müssen wir HACCP- und Hygiene-Unterweisungen wiederholen?
Nach § 4 LMHV in Verbindung mit VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel XII ist die Schulung 'regelmäßig' durchzuführen – die Lebensmittelüberwachung erwartet jährlich. Bei neün Mitarbeitern muss die Unterweisung vor dem ersten Kontakt mit Lebensmitteln erfolgen, also vor Schichtbeginn am ersten Arbeitstag.
Was gilt für Aushilfen und Saisonkräfte vor Weihnachten oder Ostern?
Für Aushilfen gelten dieselben Pflichten wie für feste Mitarbeiter: § 43 IfSG-Belehrung, Hygiene-Unterweisung nach LMHV und Erstunterweisung nach § 12 ArbSchG vor Arbeitsantritt. UWC ermöglicht die Schulung in ca. 30 Minuten am Tablet, sodass auch Kurzzeit-Beschäftigte rechtssicher eingesetzt werden können.
Wer haftet bei einer Salmonellen- oder Listerien-Kontamination?
Verantwortlich ist nach § 3 LMHV der Lebensmittelunternehmer, also der Inhaber. Kann die regelmäßige Hygiene-Unterweisung der Mitarbeiter nicht nachgewiesen werden, droht zusätzlich der Vorwurf der Organisationsverschuldung. Lückenlose digitale Schulungsnachweise sind im Schadensfall der wichtigste Entlastungsbeleg gegenüber Behörde und Versicherung.
Müssen wir Allergene auch bei loser Theken-Ware kennzeichnen?
Ja. Nach LMIV Art. 44 und der nationalen Vorläufigen Lebensmittelinformations-Verordnung (VorlLMIEV) müssen die 14 Hauptallergene auch bei unverpackter Ware schriftlich verfügbar sein – per Aushang, Kladde oder Tablet. Mündliche Auskunft ist nur zusätzlich zur schriftlichen Dokumentation erlaubt, das Personal muss entsprechend geschult sein.

Verwandte Branchen

Rechtssichere Hygiene- und Arbeitsschutzschulungen für Ihre Konditorei – in 15 Minuten startklar.