Online-Unterweisungen für Catering-Unternehmen

Rechtssichere Hygiene nach IfSG Paragraph 43, HACCP für den Transport und Eventsicherheit - für Caterer und mobile Gastronomie. UWC liefert digital, mehrsprachig und DSGVO-konform ab 39 Euro pro Monat.

Online-Unterweisungen für Catering
50+
Themen für Catering
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Hygienebelehrung nach IfSG § 43 für jeden neün Mitarbeiter

Jede Aushilfe, jeder Servicekraft-Einsatz braucht vor dem ersten Lebensmittelkontakt eine dokumentierte Erstbelehrung nach § 43 IfSG plus jährliche Folgebelehrung – sonst droht ein Bußgeld bis 25.000 € nach § 73 IfSG.

Kühlkette bei Auslieferung und Event nicht unterbrechen

Bei Transport, Buffetaufbau und Ausgabe muss die Kühlkette nach LMHV und HACCP lückenlos dokumentiert sein. Ein vom Veterinäramt festgestellter Verstoß kann nach LFGB § 59 zur Betriebsschließung am Veranstaltungstag führen.

Saisonpersonal und Aushilfen schnell rechtssicher einsetzen

Hochzeit am Samstag, 15 neü Aushilfen am Freitag – Präsenzunterweisungen sind organisatorisch nicht leistbar. Ohne dokumentierte Unterweisung nach § 12 ArbSchG haftet die Geschäftsführung persönlich.

Heißarbeiten in fremden Locations ohne eigenen Brandschutz

Mobile Küchen mit Gasflaschen, Friteusen und offenen Flammen in Zelten oder denkmalgeschützten Sälen erfordern Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 sowie zu TRGS 510. Eine BG-Prüfung ohne Nachweise führt zu Beitragszuschlägen und Regressforderungen im Schadensfall.

So löst UWC das für Ihre Catering

Mobil unterweisen – direkt im Catering-Truck oder vor dem Event

Aushilfen und Festkräfte erledigen ihre IfSG-§-43-Belehrung und Hygiene-Unterweisung am Smartphone, bevor sie das erste Tablett anfassen. Die Bescheinigung ist sofort als PDF in der Personalakte und beim Audit abrufbar.

HACCP- und LMHV-Module mit revisionssicherer Dokumentation

Wir liefern fertige Inhalte zu Lebensmittelhygiene (LMHV), HACCP, Hygieneplan-Erstellung und Essensausgabe – inklusive Wissens-Check und Teilnahmenachweis für Veterinäramt und IFS-Audit. Alle Daten werden DSGVO-konform in Deutschland gehostet.

Mehrsprachig für internationale Service-Teams

Unterweisungen laufen in mehreren Sprachen – wichtig für Spülküche, Service und Logistik mit häufig wechselnden Teams. Damit ist die Verständlichkeit nach § 12 Abs. 1 ArbSchG nachweisbar erfüllt.

Diese Themen sind für Sie relevant

Belehrung nach § 42/§ 43 IfSG (Umgang mit Lebensmitteln)
Lebensmittelhygiene nach LMHV
HACCP-Konzept und Eigenkontrolle
Erstellung und Pflege eines Hygieneplans
Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz
Essensverteilung und -ausgabe (Mensa, Buffet, Eventgastronomie)
Sicher arbeiten in der Gastronomie
Brandschutz inkl. Umgang mit Friteusen und Gaskochstellen
Erstunterweisung für neü Mitarbeiter nach § 12 ArbSchG
Erste Hilfe im Gastronomie- und Eventbetrieb
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – Meldung und Prävention
Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (TRGS 525)
Tragen von schweren Lasten (Geschirrkisten, Getränkekästen)
Schnittverletzungen und Umgang mit Messern in der Küche
Rutsch- und Stolpergefahren in Küche und Spülbereich
Datenschutz-Grundunterweisung (DSGVO) für Gästedaten
Verhalten bei Verdacht auf Lebensmittelinfektion

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Reicht eine Online-Belehrung nach § 43 IfSG für unsere Aushilfen aus, oder muss die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt stattfinden?
Die gesetzliche Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG ist eine hoheitliche Aufgabe und muss zwingend beim Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt erfolgen. Die jährliche Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG dürfen Sie dagegen als Arbeitgeber selbst durchführen – und genau dafür liefern wir die rechtssichere, dokumentierte Online-Unterweisung mit Teilnahmenachweis.
Wie oft müssen wir unser Catering-Team zu Hygiene und HACCP unterweisen?
Die Folgebelehrung nach § 43 IfSG ist jährlich Pflicht. Hygiene- und HACCP-Schulungen nach LMHV Anlage 1 müssen ebenfalls regelmäßig – in der Regel jährlich – erfolgen und dokumentiert werden. Bei wechselndem Aushilfspersonal ist zusätzlich vor jedem Ersteinsatz eine Unterweisung nach § 12 ArbSchG erforderlich.
Akzeptiert das Veterinäramt Online-Schulungen bei einer Kontrolle?
Ja, sofern Inhalt, Verständnisprüfung und Teilnehmer eindeutig dokumentiert sind. Unsere Bescheinigungen enthalten Datum, Inhalt, Wissens-Check-Ergebnis und Unterschrift – das genügt den Anforderungen aus LMHV § 4 und wird von Veterinärämtern und IFS-/HACCP-Auditoren regelmäßig anerkannt.
Unsere Service-Crew spricht teils kein Deutsch – wie erfüllen wir trotzdem § 12 ArbSchG?
§ 12 Abs. 1 ArbSchG verlangt, dass die Unterweisung „in einer für den Beschäftigten verständlichen Sprache“ erfolgt. Unsere Module sind in mehreren Sprachen verfügbar, sodass Sie auch für englisch-, polnisch- oder rumänischsprachige Aushilfen einen rechtssicheren Nachweis erbringen können.
Wir betreiben mobile Küchen mit Gas und offener Flamme – welche Brandschutz-Unterweisungen brauchen wir?
Für Heißarbeiten und den Umgang mit Flüssiggas gelten DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2 sowie TRGS 510 zur Lagerung von Gefahrstoffen. Unsere Brandschutz-Unterweisung deckt Gaskochstellen, Friteusen-Brände (Fettbrand Klasse F), Räumung in fremden Locations und Verhalten im Brandfall ab – jährlich Pflicht und ein Standard-Prüfpunkt der Berufsgenossenschaft.

Verwandte Branchen

Bringen Sie Ihre Catering-Crew vor dem nächsten Event rechtssicher auf Stand – inklusive § 43 IfSG, HACCP und Brandschutz.