Branche · Lebensmittel & Gastronomie

Online-Unterweisungen für Catering-Unternehmen

Rechtssichere Hygiene nach IfSG Paragraph 43, HACCP für den Transport und Eventsicherheit - für Caterer und mobile Gastronomie. UWC liefert digital, mehrsprachig und DSGVO-konform ab 39 Euro pro Monat.

50 passende Themen Dienstleistung & Handel

Online-Unterweisungen für Catering

Catering in Zahlen

  • 50+

    Themen für Catering

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Hygienebelehrung nach IfSG § 43 für jeden neün Mitarbeiter

    Jede Aushilfe, jeder Servicekraft-Einsatz braucht vor dem ersten Lebensmittelkontakt eine dokumentierte Erstbelehrung nach § 43 IfSG plus jährliche Folgebelehrung – sonst droht ein Bußgeld bis 25.000 € nach § 73 IfSG.

  • Kühlkette bei Auslieferung und Event nicht unterbrechen

    Bei Transport, Buffetaufbau und Ausgabe muss die Kühlkette nach LMHV und HACCP lückenlos dokumentiert sein. Ein vom Veterinäramt festgestellter Verstoß kann nach LFGB § 59 zur Betriebsschließung am Veranstaltungstag führen.

  • Saisonpersonal und Aushilfen schnell rechtssicher einsetzen

    Hochzeit am Samstag, 15 neü Aushilfen am Freitag – Präsenzunterweisungen sind organisatorisch nicht leistbar. Ohne dokumentierte Unterweisung nach § 12 ArbSchG haftet die Geschäftsführung persönlich.

  • Heißarbeiten in fremden Locations ohne eigenen Brandschutz

    Mobile Küchen mit Gasflaschen, Friteusen und offenen Flammen in Zelten oder denkmalgeschützten Sälen erfordern Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 sowie zu TRGS 510. Eine BG-Prüfung ohne Nachweise führt zu Beitragszuschlägen und Regressforderungen im Schadensfall.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Catering

  • Mobil unterweisen – direkt im Catering-Truck oder vor dem Event

    Aushilfen und Festkräfte erledigen ihre IfSG-§-43-Belehrung und Hygiene-Unterweisung am Smartphone, bevor sie das erste Tablett anfassen. Die Bescheinigung ist sofort als PDF in der Personalakte und beim Audit abrufbar.

  • HACCP- und LMHV-Module mit revisionssicherer Dokumentation

    Wir liefern fertige Inhalte zu Lebensmittelhygiene (LMHV), HACCP, Hygieneplan-Erstellung und Essensausgabe – inklusive Wissens-Check und Teilnahmenachweis für Veterinäramt und IFS-Audit. Alle Daten werden DSGVO-konform in Deutschland gehostet.

  • Mehrsprachig für internationale Service-Teams

    Unterweisungen laufen in mehreren Sprachen – wichtig für Spülküche, Service und Logistik mit häufig wechselnden Teams. Damit ist die Verständlichkeit nach § 12 Abs. 1 ArbSchG nachweisbar erfüllt.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Belehrung nach § 42/§ 43 IfSG (Umgang mit Lebensmitteln)
  • Lebensmittelhygiene nach LMHV
  • HACCP-Konzept und Eigenkontrolle
  • Erstellung und Pflege eines Hygieneplans
  • Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz
  • Essensverteilung und -ausgabe (Mensa, Buffet, Eventgastronomie)
  • Sicher arbeiten in der Gastronomie
  • Brandschutz inkl. Umgang mit Friteusen und Gaskochstellen
  • Erstunterweisung für neü Mitarbeiter nach § 12 ArbSchG
  • Erste Hilfe im Gastronomie- und Eventbetrieb
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – Meldung und Prävention
  • Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (TRGS 525)
  • Tragen von schweren Lasten (Geschirrkisten, Getränkekästen)
  • Schnittverletzungen und Umgang mit Messern in der Küche
  • Rutsch- und Stolpergefahren in Küche und Spülbereich
  • Datenschutz-Grundunterweisung (DSGVO) für Gästedaten
  • Verhalten bei Verdacht auf Lebensmittelinfektion

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Reicht eine Online-Belehrung nach § 43 IfSG für unsere Aushilfen aus, oder muss die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt stattfinden?

Die gesetzliche Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG ist eine hoheitliche Aufgabe und muss zwingend beim Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt erfolgen. Die jährliche Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG dürfen Sie dagegen als Arbeitgeber selbst durchführen – und genau dafür liefern wir die rechtssichere, dokumentierte Online-Unterweisung mit Teilnahmenachweis.

Wie oft müssen wir unser Catering-Team zu Hygiene und HACCP unterweisen?

Die Folgebelehrung nach § 43 IfSG ist jährlich Pflicht. Hygiene- und HACCP-Schulungen nach LMHV Anlage 1 müssen ebenfalls regelmäßig – in der Regel jährlich – erfolgen und dokumentiert werden. Bei wechselndem Aushilfspersonal ist zusätzlich vor jedem Ersteinsatz eine Unterweisung nach § 12 ArbSchG erforderlich.

Akzeptiert das Veterinäramt Online-Schulungen bei einer Kontrolle?

Ja, sofern Inhalt, Verständnisprüfung und Teilnehmer eindeutig dokumentiert sind. Unsere Bescheinigungen enthalten Datum, Inhalt, Wissens-Check-Ergebnis und Unterschrift – das genügt den Anforderungen aus LMHV § 4 und wird von Veterinärämtern und IFS-/HACCP-Auditoren regelmäßig anerkannt.

Unsere Service-Crew spricht teils kein Deutsch – wie erfüllen wir trotzdem § 12 ArbSchG?

§ 12 Abs. 1 ArbSchG verlangt, dass die Unterweisung „in einer für den Beschäftigten verständlichen Sprache“ erfolgt. Unsere Module sind in mehreren Sprachen verfügbar, sodass Sie auch für englisch-, polnisch- oder rumänischsprachige Aushilfen einen rechtssicheren Nachweis erbringen können.

Wir betreiben mobile Küchen mit Gas und offener Flamme – welche Brandschutz-Unterweisungen brauchen wir?

Für Heißarbeiten und den Umgang mit Flüssiggas gelten DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2 sowie TRGS 510 zur Lagerung von Gefahrstoffen. Unsere Brandschutz-Unterweisung deckt Gaskochstellen, Friteusen-Brände (Fettbrand Klasse F), Räumung in fremden Locations und Verhalten im Brandfall ab – jährlich Pflicht und ein Standard-Prüfpunkt der Berufsgenossenschaft.

Bringen Sie Ihre Catering-Crew vor dem nächsten Event rechtssicher auf Stand – inklusive § 43 IfSG, HACCP und Brandschutz.

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