Online-Unterweisungen für Braüreien und Getränkebetriebe

Rechtssichere Unterweisungen für Braüreien, Abfüller und Mineralwasserbetriebe - IfSG, CO2-Sicherheit, BetrSichV und HACCP in einem Paket. UWC liefert digital und mehrsprachig ab 39 Euro pro Monat.

Online-Unterweisungen für Braürei & Getränke
50+
Themen für Braürei & Getränke
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

CO2-Erstickungsgefahr in Gär- und Lagerkellern

Ab 4 Vol.-% CO2 droht akute Lebensgefahr. Allein in der Getränkeindustrie kommt es laut BG Nahrungsmittel jährlich zu mehreren tödlichen Unfällen beim Befahren von Gär- und Lagertanks ohne Freimessen.

IfSG-Belehrung für jeden Lebensmittelkontakt

Nach § 43 IfSG ist eine dokumentierte Erstbelehrung vor Tätigkeitsaufnahme und eine jährliche Folgebelehrung Pflicht. Verstöße kosten bis zu 25.000 € Bußgeld pro Mitarbeiter und führen zur Betriebsschließung durch das Gesundheitsamt.

Druckbehälter, Silos und enge Räume

Tanks, Silos und CIP-Anlagen fallen unter BetrSichV § 14 und DGUV Regel 113-004. Befahrerlaubnis, Sicherungsposten und Freimessen sind Pflicht – bei Verstoß haftet die Geschäftsführung persönlich.

Lärm in Abfüll- und Flaschenkellern

Abfüllanlagen erreichen regelmäßig 85-95 dB(A). Ab 85 dB(A) sind Gehörschutz, Vorsorgeuntersuchung G20 und jährliche Unterweisung nach LärmVibrationsArbSchV verbindlich.

So löst UWC das für Ihre Braürei & Getränke

Digitale Schicht-Unterweisung mehrsprachig

Mitarbeiter im 3-Schicht-Betrieb absolvieren die Unterweisung an Tablet, PC oder Smartphone – ohne Produktionsstopp. Verfügbar in Deutsch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch und Englisch, passend zur typischen Personalstruktur in Braürei und Abfüllung.

Audit-feste Dokumentation für IfSG und HACCP

Jede Belehrung nach § 43 IfSG und jede HACCP-Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP und Testergebnis archiviert. Bei Kontrollen durch Gesundheitsamt, BG Nahrungsmittel oder QS-Auditor reicht ein Klick zum Nachweis.

Branchenpaket Braürei und Getränke

Über 25 vorkonfigurierte Themen speziell für Sudhaus, Gärkeller, Abfüllung und Logistik – von CO2-Gefährdung über Flurförderzeuge bis Ex-Schutz nach TRGS 720. Inhalte werden bei Änderungen der DGUV-Vorschriften automatisch aktualisiert.

Diese Themen sind für Sie relevant

Belehrung § 42/§ 43 IfSG für Personal mit Lebensmittelkontakt
HACCP-Grundlagen und Eigenkontrolle
CO2-Gefährdung in Gär- und Lagerkellern
Befahren von Behältern, Tanks und Silos (DGUV 113-004)
Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen (TRGS 720/722)
Brandschutz und Brandschutzhelfer (DGUV 205-023)
Flurförderzeuge und Staplerfahrer (DGUV 308-001)
Gefahrstoffe Lauge, Säure, Reinigungsmittel (GefStoffV)
Gase und Druckgasflaschen (CO2, Stickstoff, Saürstoff)
Gehörschutz und Lärm in der Abfüllung (LärmVibrationsArbSchV)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA-Benutzungsverordnung)
Hygieneschulung Verpackung und Abfüllung (VO 852/2004)
Hautschutz bei Nass- und Reinigungsarbeiten
Heben und Tragen, Fassmanagement (Lastenhandhabungsverordnung)
Leitern und Tritte (DGUV 208-016)
Erste Hilfe im Betrieb (DGUV 304-001)
Bildschirmarbeitsplätze in Disposition und Labor
Erstunterweisung neür Mitarbeiter nach § 12 ArbSchG

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Wir haben Saisonkräfte aus Polen und Rumänien – reicht eine deutsche Unterweisung?
Nein. Nach § 12 ArbSchG muss die Unterweisung in einer für den Beschäftigten verständlichen Sprache erfolgen. UWC liefert die Kernthemen in Polnisch, Rumänisch, Türkisch und Englisch – inklusive Test und Zertifikat in der jeweiligen Sprache, was bei BG- und Zoll-Prüfungen verlangt wird.
Wie oft muss die IfSG-Belehrung wiederholt werden?
Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG muss vor Tätigkeitsaufnahme erfolgen und ist drei Monate gültig. Die betriebliche Folgebelehrung ist nach § 43 Abs. 4 IfSG mindestens alle zwei Jahre verpflichtend – wir empfehlen jährlich, da QS und IFS-Food dies fordern.
Decken Sie auch das Befahren von Tanks und Silos rechtssicher ab?
Ja. Das Modul orientiert sich an DGUV Regel 113-004 und BetrSichV § 14 und behandelt Befahrerlaubnis, Freimessen auf CO2/O2, Sicherungsposten und Rettungskonzept. Die Unterweisung ersetzt nicht die schriftliche Erlaubnis vor Ort, ist aber die Grundlage für jeden Tankgang.
Was passiert bei einer Kontrolle durch das Gesundheitsamt oder die BG Nahrungsmittel?
Sie öffnen das UWC-Dashboard und exportieren die Nachweise pro Mitarbeiter als PDF mit Zeitstempel, Themen, Testergebnis und Unterschrift. Damit erfüllen Sie die Dokumentationspflicht aus § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 43 IfSG – auch rückwirkend für die letzten zwei Jahre.
Lohnt sich UWC für einen Mittelständler mit 40 Mitarbeitern?
Ab 39 € pro Monat erhalten Sie alle relevanten Themen für die gesamte Belegschaft inklusive jährlicher Updates. Allein eine externe Präsenzschulung für CO2 und Tankbefahren kostet schnell 1.200 bis 2.000 € pro Termin – UWC amortisiert sich bereits im ersten Quartal.

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