Online-Unterweisungen für Eisdielen

Hygiene nach IfSG Paragraph 43, HACCP und der Leitlinie zur guten Hygienepraxis für Speiseeis - mehrsprachig, smartphoneoptimiert und auditsicher. UWC startet Ihre Saison ab 39 Euro pro Monat.

Online-Unterweisungen für Eisdiele
50+
Themen für Eisdiele
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

IfSG-Belehrung vor Arbeitsantritt zwingend

Jede Person mit Kontakt zu offenem Speiseeis braucht die Erstbelehrung nach § 43 IfSG vor dem ersten Arbeitstag, danach jährlich. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 IfSG mit Bußgeld bis 25.000 €.

Saisonbetrieb mit hoher Fluktuation

Aushilfen, Studierende und Saisonkräfte starten oft kurzfristig im März und April. Klassische Vor-Ort-Schulungen scheitern an Schichtplänen, fehlender Verfügbarkeit des Inhabers und kurzen Einarbeitungsfenstern.

Sprachbarrieren beim Personal

Ein erheblicher Teil der Eisdielen-Mitarbeiter spricht Italienisch, Rumänisch oder Türkisch als Muttersprache. Eine nur auf Deutsch durchgeführte Unterweisung erfüllt die Verständnis-Anforderung aus § 12 ArbSchG nicht zuverlässig.

Lebensmittelkontrolle ohne Nachweise

Bei Routinekontrollen verlangen Veterinäramt und Gewerbeaufsicht aktülle Schulungsnachweise zu IfSG, HACCP und LMHV. Fehlende Dokumentation führt zu Beanstandungen, Nachkontrollen und im Ampelsystem zu öffentlicher Herabstufung.

So löst UWC das für Ihre Eisdiele

Mehrsprachig auf dem Smartphone

Mitarbeiter absolvieren die Unterweisung in ihrer Landessprache direkt am Handy, auch vor dem ersten Arbeitstag. Damit ist die Verständnisanforderung nach § 12 ArbSchG dokumentiert erfüllt, ohne dass Sie Termine koordinieren müssen.

Auditsichere Dokumentation

Jede Belehrung nach § 43 IfSG, jede HACCP- und LMHV-Schulung wird mit Zeitstempel, Sprache und Testergebnis revisionssicher gespeichert. Bei einer Kontrolle drucken Sie die Nachweise pro Mitarbeiter in unter einer Minute aus.

Saisonstart in zwei Tagen einsatzfähig

Neü Saisonkräfte erhalten per QR-Code Zugang zur Erstunterweisung, IfSG-Belehrung und Hygiene-Modulen. Sie schalten den Mitarbeiter erst nach bestandenem Abschlusstest frei und starten die Saison mit kompletter Belegschaft rechtskonform.

Diese Themen sind für Sie relevant

Belehrung § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz – Umgang mit Lebensmitteln
Belehrung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz
HACCP-Grundlagen für Speiseeisbetriebe
Lebensmittelhygiene nach LMHV
Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz
Sicher arbeiten in der Gastronomie
Erstunterweisung neür Mitarbeiter
EINFACHE SPRACHE – Erstunterweisung für nicht-deutschsprachiges Personal
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Brandschutz und Verhalten im Brandfall
Erste Hilfe im Betrieb
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (GHS)
Allergenkennzeichnung nach LMIV (Lebensmittelinformations-Verordnung)
Sicherer Umgang mit der Eismaschine und Pasteur
Kühlkettenüberwachung und Temperaturdokumentation

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Reicht die Online-Belehrung nach § 43 IfSG für meine Eisdiele aus?
Die Erstbelehrung nach § 43 Absatz 1 IfSG muss zwingend durch das Gesundheitsamt persönlich erfolgen, ein reiner Online-Ersatz ist hier nicht zulässig. Die jährliche Folgebelehrung nach § 43 Absatz 4 IfSG kann der Arbeitgeber jedoch selbst dokumentiert vornehmen – dafür ist unser Online-Modul ausgelegt und vom Format her anerkannt.
Müssen meine italienischsprachigen Mitarbeiter wirklich in ihrer Muttersprache unterwiesen werden?
Ja. § 12 Absatz 1 ArbSchG verlangt, dass die Unterweisung in einer für den Beschäftigten verständlichen Sprache und Form erfolgt. Wir liefern die zentralen Module unter anderem auf Italienisch, Rumänisch, Türkisch und in Einfacher Sprache, damit Sie diese Anforderung im Auditfall belegen können.
Wie oft muss ich HACCP- und Lebensmittelhygiene-Schulungen wiederholen?
Die EU-Verordnung 852/2004 und die LMHV fordern eine regelmäßige, der Tätigkeit angemessene Schulung – in der Praxis bedeutet das mindestens jährlich, bei wechselndem Personal auch beim Eintritt. Unser System erinnert Sie automatisch an fällige Wiederholungen und blockiert abgelaufene Nachweise.
Was passiert, wenn das Veterinäramt unangekündigt kontrolliert?
Sie öffnen im UWC-Dashboard die Mitarbeiterliste und exportieren pro Person den aktüllen Nachweisbogen mit Datum, Modul, Sprache und Testergebnis. Damit erfüllen Sie die Dokumentationspflicht nach Artikel 4 der VO (EG) 852/2004 sowie § 4 LMHV und vermeiden Beanstandungen im Kontrollbericht.
Lohnt sich UWC für eine kleine Eisdiele mit nur 3 bis 5 Mitarbeitern?
Ja, gerade dort. Ab 39 € pro Monat decken Sie alle Pflichtunterweisungen für ein komplettes Saisonteam ab – günstiger als eine einzige Präsenzschulung beim externen Hygieneberater. Sie sparen vor allem die Stunden, die Sie sonst selbst für Schulung und Papier-Dokumentation aufwenden müssten.

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Starten Sie Ihre Eis-Saison mit rechtssicher unterwiesenem Team.