Online-Unterweisungen für Bäckereien

Rechtssichere Hygieneschulungen nach Paragraph 43 IfSG, HACCP-Unterweisungen und Maschinensicherheit - digital, mehrsprachig und auditsicher. UWC entlastet Ihre Bäckerei ab 39 Euro pro Monat.

Online-Unterweisungen für Bäckerei
50+
Themen für Bäckerei
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Hohe Fluktuation und Aushilfen erschweren Belehrungen

Saisonkräfte, Aushilfen und Schichtwechsel machen die jährliche Belehrung nach § 43 IfSG zur Daüraufgabe. Eine versäumte Erstbelehrung kann bei Veterinäramts-Kontrollen Bußgelder bis 25.000 € nach sich ziehen.

Schnittverletzungen an Maschinen und Messern

Brötchenpressen, Teigteiler und scharfe Klingen verursachen laut DGUV Regel 110-004 die Mehrzahl der meldepflichtigen Backbetriebs-Unfälle. Jeder Ausfall kostet im Schnitt 1.200 € pro Woche an Lohnfortzahlung.

Mehlstaub als Allergen und Explosionsrisiko

Mehlstaub ist nach TRGS 907 als atemwegssensibilisierend eingestuft und gleichzeitig nach TRGS 720/721 ein zündfähiger Staub. Bäckerasthma ist die zweithäufigste anerkannte Berufskrankheit (BK 4301) in Deutschland.

Unterweisung um 3 Uhr nachts unmöglich

Ihre Backstube startet um 2:00 Uhr, der Verkauf um 5:30 Uhr – klassische Präsenzschulungen scheitern an Schichtbeginn und Personalkosten. Eine Stunde Produktionsstillstand kostet einen Mittelbetrieb rund 400 €.

So löst UWC das für Ihre Bäckerei

Hygiene-Belehrung digital nach § 43 IfSG

Die jährliche Folgebelehrung läuft komplett online und ist auf das Lebensmittelhandwerk zugeschnitten. Mitarbeitende erledigen sie vor Schichtbeginn am Tablet in der Backstube – inklusive automatischer Erinnerung 30 Tage vor Ablauf.

Mehrsprachig und auditsicher für das Veterinäramt

Inhalte und Tests gibt es in Deutsch, Türkisch, Russisch, Rumänisch und weiteren Sprachen – wichtig bei einer Belegschaft mit hohem Migrationsanteil. Jede Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP und Testergebnis dokumentiert und ist bei Kontrollen sofort als PDF abrufbar.

Bäckerei-spezifische Module statt Standardware

Sie erhalten DGUV Regel 110-004 (Backbetriebe), HACCP, LMHV und Mehlstaub-Unterweisung als fertige Module – nicht als generische Industrie-Schulung. Filialleitungen sehen im Dashboard, wer in welcher Filiale noch offene Pflichten hat.

Diese Themen sind für Sie relevant

Belehrung § 42/43 IfSG – Erst- und Folgebelehrung Umgang mit Lebensmitteln
HACCP-Grundlagen und kritische Kontrollpunkte in der Backstube
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und VO (EG) 852/2004
DGUV Regel 110-004 Backbetriebe – Maschinen, Messer und Schneiden
Mehlstaub als Gefahrstoff nach TRGS 907 (Bäckerasthma BK 4301)
Brandschutz an Backöfen, Friteusen und Fettbränden
Erste Hilfe bei Verbrennungen und Schnittverletzungen
Erstunterweisung neür Mitarbeitender und Aushilfen
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG für Backbetriebe
Heben und Tragen schwerer Mehlsäcke und Teigwannen
Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz inkl. Personalhygiene
Arbeitsunfälle, Meldepflicht und Berufskrankheiten
Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (Gefahrstoffe)
Allergenkennzeichnung nach LMIV (VO 1169/2011) im Verkauf
Hautschutz gegen Feuchtarbeit und Mehlkontakt (TRGS 401)
Verhalten bei Veterinäramts- und Lebensmittelkontrollen

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Erfüllt die Online-Belehrung wirklich § 43 IfSG?
Ja – die Erstbelehrung muss zwar weiterhin durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt erfolgen, die jährliche Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG ist jedoch ausdrücklich auch digital zulässig. Unsere Dokumentation mit Zeitstempel und Testnachweis wird vom Veterinäramt als Beleg anerkannt. Sie behalten alle Nachweise mindestens 3 Jahre revisionssicher im System.
Wie oft müssen Bäckerei-Mitarbeitende unterwiesen werden?
Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 ist eine Unterweisung mindestens einmal jährlich Pflicht, bei der IfSG-Belehrung ebenfalls jährlich. Neü Mitarbeitende, auch Aushilfen und Praktikanten, müssen vor Arbeitsaufnahme erstunterwiesen werden. Bei wesentlichen Änderungen (neü Maschine, neür Arbeitsplatz) ist eine zusätzliche Unterweisung fällig.
Was passiert bei einer Kontrolle, wenn ein Mitarbeiter die Belehrung nicht hat?
Fehlende Belehrungen nach § 43 IfSG sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 IfSG und können mit Bußgeldern bis 25.000 € pro Fall geahndet werden. Bei groben Hygieneverstößen drohen zusätzlich Betriebsschließungen nach § 39 LFGB. Mit UWC sehen Sie im Dashboard sofort, welche Belehrungen fehlen oder ablaufen, und können vor der Kontrolle nachsteürn.
Funktioniert das auch für unsere türkisch- und russischsprachigen Mitarbeitenden?
Ja, alle hygiene- und sicherheitsrelevanten Module sind in mehreren Sprachen verfügbar, unter anderem Türkisch, Russisch, Rumänisch, Polnisch, Englisch und Arabisch. Die Mitarbeitenden absolvieren die Unterweisung in ihrer Muttersprache, das Zertifikat wird in Deutsch und der Muttersprache ausgestellt. Das ist nach § 12 ArbSchG sogar ausdrücklich verlangt: Unterweisung muss verständlich sein.
Wie hoch ist der Aufwand für die Filialleitung?
Nach dem Initial-Setup (ca. 30 Minuten pro Filiale) erfolgt die Steürung über ein zentrales Dashboard. Sie laden Mitarbeitende per E-Mail oder Liste ein, das System erinnert automatisch an ablaufende Unterweisungen. Eine Filiale mit 15 Mitarbeitenden bindet die Leitung damit weniger als 1 Stunde pro Monat.

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