Online-Unterweisungen für Kantinen und Gemeinschaftsverpflegung

Hygiene nach IfSG Paragraph 43, HACCP und LMIV - für Betriebsrestaurants, Schulmensen, Kita- und Krankenhausverpflegung. UWC bringt Ihre GV auf Auditniveau ab 39 Euro pro Monat.

Online-Unterweisungen für Kantine / Gemeinschaftsverpflegung
50+
Themen für Kantine / Gemeinschaftsverpflegung
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

IfSG § 43 Erstbelehrung und jährliche Folgebelehrung

Jede Person mit Lebensmittelkontakt benötigt vor Tätigkeitsaufnahme die Belehrung nach § 43 IfSG, danach mindestens alle 12 Monate eine dokumentierte Folgebelehrung. Fehlende Nachweise führen bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt zu Bußgeldern bis 25.000 € und Tätigkeitsverbot.

HACCP-Lücken bei Audit und Behördenkontrolle

Nach VO (EG) 852/2004 ist ein dokumentiertes HACCP-Konzept Pflicht inklusive Schulungsnachweis aller Mitarbeitenden. Lücken in Temperaturkontrolle, Rückstellproben oder Reinigungsplänen führen zu Mängelberichten, Nachkontrollen und im Wiederholungsfall zur Schließung der Ausgabe.

Allergen-Kennzeichnung nach LMIV Art. 9

In offener Ware (Mensa, Cafeteria, Buffet) müssen die 14 Hauptallergene rechtssicher gekennzeichnet werden. Falschauskunft an Tischgäste mit Allergie löst Haftungsfälle aus, die Berufshaftpflichten zunehmend nur bei lückenlosem Schulungsnachweis decken.

Hohe Fluktuation und Aushilfen unter Druck

Ferienjobber, Reinigungskräfte und Springer müssen am ersten Arbeitstag unterwiesen sein (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV V1). Klassische Präsenzschulungen scheitern an Schichtbetrieb und Sprachbarrieren - die Folge sind ungeschulte Personen am Bandausgabe und im Spülbereich.

So löst UWC das für Ihre Kantine / Gemeinschaftsverpflegung

§ 43 IfSG und LMHV in einem Durchgang

Mitarbeitende absolvieren Erst- und Folgebelehrung nach § 43 IfSG zusammen mit der Lebensmittelhygiene-Schulung nach VO 852/2004 Anhang II Kap. XII. Das System erinnert automatisch 30 Tage vor Ablauf der 12-Monats-Frist und stellt das amtsfähige Zertifikat als PDF bereit.

HACCP, Allergene und Reinigungsplan als Modul-Paket

Wir bündeln HACCP-Grundlagen, CCP-Überwachung, Allergenmanagement nach LMIV und Reinigungs-/Desinfektionsplan in einem Lernpfad pro Funktion (Küche, Ausgabe, Spüle, Lager). Die Auditmappe für IFS, Veterinäramt und Trägeraudit ist auf Knopfdruck exportierbar.

Mehrsprachig und schichttauglich ab 39 € pro Monat

Die Module laufen am Tablet in der Ausgabeküche oder am Smartphone vor Schichtbeginn - mit 10-15 Minuten pro Thema. Für Aushilfen und Hilfskräfte ohne Deutsch als Muttersprache steht eine vereinfachte Sprachebene bereit, die rechtssicher dokumentiert wird.

Diese Themen sind für Sie relevant

Belehrung nach § 43 IfSG - Erstbelehrung und jährliche Folgebelehrung
Belehrung nach § 35 IfSG - Tätigkeit in Gemeinschaftseinrichtungen
Lebensmittelhygiene nach LMHV und VO (EG) 852/2004
HACCP-Konzept - Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte
Allergenkennzeichnung nach LMIV (VO 1169/2011)
Erstellung und Pflege des Hygieneplans
Reinigungs- und Desinfektionsplan in der Großküche
Essensausgabe und Heißhalten in Mensa und Cafeteria
Kühlkette und Rückstellprobenmanagement
Sicheres Arbeiten in der Gastronomie (DGUV Information 208-026)
Umgang mit heißen Medien und Fritteusen
Schnittverletzungen vermeiden - sicherer Messerumgang
Hautschutz im Spülbereich (TRGS 401, DGUV Regel 112-995)
Brandschutz in Küchenbetrieben
Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023
Erste Hilfe im Betrieb (DGUV V1 § 24)
Gefährdungsbeurteilung Küche und Ausgabe
Erstunterweisung neür Mitarbeitender nach § 12 ArbSchG

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Reicht die Online-Belehrung nach § 43 IfSG für eine Erstbelehrung aus oder muss das Gesundheitsamt persönlich belehren?
Die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG muss durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt erfolgen - diese ersetzen wir nicht. Die jährliche Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG kann hingegen vom Arbeitgeber durchgeführt und über unser System dokumentiert werden, was bei den meisten Gesundheitsämtern in Deutschland anerkannt ist.
Wie oft müssen HACCP- und Hygieneschulungen in einer Kantine wiederholt werden?
Die VO (EG) 852/2004 Anhang II Kap. XII verlangt regelmäßige Schulung entsprechend der Tätigkeit, in der Praxis fordern Veterinärämter und IFS-Audits einen 12-Monats-Rhythmus. Wir setzen die Erinnerung standardmäßig auf 12 Monate und protokollieren den Nachweis revisionssicher mit Datum, Modul und Bestehensquote.
Wir beschäftigen viele Aushilfen ohne Deutsch als Muttersprache - wie unterweisen wir die rechtssicher?
§ 12 Abs. 1 ArbSchG verlangt, dass die Unterweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgt. Unsere Module für Küche und Ausgabe stehen in vereinfachter Sprachebene bereit, die Verständnisprüfung wird automatisch dokumentiert - das genügt der Anforderung des Gesetzes.
Welche Unterweisungen brauchen Mitarbeitende einer Schul- oder Kita-Mensa zusätzlich zur normalen Gastronomie?
Bei Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG (Schulen, Kitas) gilt zusätzlich die Belehrung nach § 35 IfSG zu meldepflichtigen Erkrankungen. Außerdem ist die Allergenkennzeichnung nach LMIV besonders relevant, da bei Kindern Notfallpläne für Anaphylaxie im Schul-Krisenkonzept verankert sein müssen.
Können wir mit UWC eine IFS-Food- oder DIN 10508-Auditierung der Schulungsnachweise vorbereiten?
Ja, unser System exportiert für jede Person eine vollständige Schulungshistorie mit Datum, Modul, Bestehensquote und Zertifikats-ID als PDF. Diese Auditmappe entspricht den Anforderungen von IFS Food Kap. 3.3 (Schulung) und wird regelmäßig erfolgreich in Audits durch DEKRA, SGS und TÜV vorgelegt.

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