⚖️ Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention § 4 – Risikobewertung: Psychische Belastungen wie traumatische Ereignisse sind wie jede andere Gefährdung zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. § 6 – Unterweisung: Die Unterweisung muss praxisbezogen erfolgen und die Kenntnis der Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sicherstellen.
DGUV Regel 112-139 – Psychische Belastungen im Gesundheitsdienst Diese Regel konkretisiert die Gefährdungsbeurteilung und liefert konkrete Handlungshilfen: Sie fordert die Berücksichtigung von Gewalt, Todesfällen, schweren Diagnosen und belastenden Patientengesprächen.
BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung § 3 – Gefährdungsbeurteilung und § 12 – Unterweisung gelten sinngemäß auch für psychische Belastungen, wenn sie über Arbeitsmittel oder Abläufe ausgelöst werden.