Kerninhalte einer Unterweisung für den Straßenbetrieb
Eine vollständige Unterweisung im Straßenbetrieb muss alle relevanten Gefahrenbereiche abdecken und praxisnahes Handlungswissen vermitteln.
1. Verkehrssicherung nach RSA
Dies ist der zentrale Schulungsbestandteil. Die Mitarbeiter müssen die Grundsätze der RSA verstehen: die Einrichtung von Sicherungsbereichen (Arbeits-, Puffer- und Sicherungsbereich), die korrekte Auswahl und Aufstellung von Verkehrszeichen und -einrichtungen (Warntafeln, Leitkegel, Absperrbaken, Fahrbahnschwellen), sowie die Besonderheiten bei Arbeiten auf Autobahnen, Bundesstraßen und in Kurven. Die Unterweisung muss die Bedeutung von Posten zum Einweisen und Absichern ("Fahrzeug-Führer") sowie das Verhalten bei Nacht oder schlechter Sicht behandeln.
2. Umgang mit Maschinen und Arbeitsmitteln
Sichere Bedienung und tägliche Funktionsprüfungen von Kommunalfahrzeugen (Kehrmaschinen, Winterdienstfahrzeuge), Aufbauten (Ladekran, Häcksler) und handgeführten Geräten (Laubbläser, Freischneider, Trennschleifer). Hierzu gehören Einweisungen gemäß BetrSichV, Kenntnisse über Gefahrenbereiche (Quetsch-, Schnittstellen), An- und Abfahrtsregeln sowie die Sicherstellung, dass nur geschultes Personal Geräte bedient.
3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die Unterweisung muss die bestimmungsgemäße Verwendung, die Pflege, die Lagerung und die Grenzen der bereitgestellten PSA erklären. Der Unterschied zwischen Warnkleidung Klasse 2 (z.B. für den Gehweg) und Klasse 3 (für Fahrbahnen mit hohem Tempo) ist ebenso wichtig wie das Tragen von Schutzhelmen mit Kinnriemen bei Arbeiten mit Überkopffahrzeugen.
4. Arbeiten unter besonderen Bedingungen
Hierzu zählen Sicherheitsmaßnahmen für Arbeiten in der Dunkelheit oder bei schlechter Sicht (zusätzliche Beleuchtung, retroreflektierende Ausstattung), Arbeiten in Tunneln oder Unterführungen (Belüftung, Fluchtwege, Absturzsicherung), Arbeiten in der Nähe von Gräben oder Böschungen (Gefahr des Einbrechens) und der sichere Umgang mit Gefahrstoffen wie Bitumen (Hitzeschutz), Diesel (Brandschutz) oder Reinigungsmitteln (Haut- und Atemschutz) gemäß GefStoffV.
5. Organisation und Kommunikation
Die Schulung muss auch organisatorische Abläufe behandeln: Die Bedeutung von Arbeitsanweisungen und Einsatzbesprechungen, die Meldewege bei Gefahren, Störungen oder Unfällen sowie die Grundsätze der Ersten Hilfe und Rettungskette speziell im Straßenraum.