Unterweisung Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen nach DGUV und ArbSchG

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 4105 8 Min Lerndauer

Jeder Einsatz auf öffentlichen Straßen birgt ein hohes Unfallrisiko für Ihre Mitarbeitenden und den fließenden Verkehr. Laut Statistischem Bundesamt verunglücken jährlich über 4.000 Personen bei Baustellen im Straßenverkehr. Eine fachgerechte Sicherung von Arbeitsstellen ist daher nicht nur effektiv, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die vorliegende Online-Unterweisung „Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen“ (UWC-Nr. 4105) liefert Ihnen praxiserprobtes, rechtssicheres Wissen und konkrete Handlungsanweisungen, um Unfälle zu vermeiden, Bußgelder zu verhindern und die Arbeitssicherheit nachhaltig zu erhöhen – digital, zeitsparend und nach DGUV und ArbSchG zertifiziert.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für die Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen ergibt sich aus mehreren einschlägigen Vorschriften:

  • ArbSchG § 3Verantwortung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
  • ArbSchG § 4Gefährdungsbeurteilung: Vor Beginn jeder Tätigkeit muss eine systematische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert werden.
  • ArbSchG § 12Unterweisungspflicht: Alle Mitarbeitenden müssen vor Arbeitsbeginn und regelmäßig wiederkehrend unterwiesen werden.
  • ArbSchG § 6Organisation des Arbeitsschutzes: Erforderliche Maßnahmen sind der Größe und den Gefährdungen des Betriebs angemessen festzulegen.
  • DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1)Grundsätze der Prävention: Arbeitgeber und Beschäftigte haben aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu ergreifen.
  • DGUV Regel 113-004 „Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ – Konkrete Verhaltensregeln und Technische Baustellenrichtlinien (TBR) zur Verkehrsführung.
  • StVO (Straßenverkehrsordnung) § 44, § 45 – Regelungen zur Anordnung und Befestigung von Verkehrszeichen sowie zur Absperrung von Arbeitsstellen.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Regelmäßige Unterweisungspflicht: Nach ArbSchG § 12 müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden vor Arbeitsaufnahme und mindestens jährlich erneut unterweisen. Beim Einsatz auf stark befahrenen Straßen oder bei neuen Risiken ist ein kürzeres Intervall anzuraten.

Gefährdungsbeurteilung: Sie erstellen laut ArbSchG § 4 eine schriftliche Beurteilung, in der Verkehrsstärke, Geschwindigkeit, Lichtverhältnisse, Witterung und Tätigkeitsschwerpunkte analysiert werden. Daraus leiten Sie konkrete Sicherheitsmaßnahmen ab.

Dokumentation: Jede Unterweisung ist zu protokollieren und mindestens fünf Jahre aufzubewahren (DGUV Vorschrift 1 § 24). Das gilt auch für Nachweise der Wirksamkeit, z. B. Unterschriften, Datensätze der Online-Unterweisung und ggf. Praxis-Checks vor Ort.

📘 Inhalte der Unterweisung

Die Online-Unterweisung „Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen“ (UWC-Nr. 4105) ist modular aufgebaut und vermittelt in fünf Lerneinheiten das komplette Regelwerk für Bauhof- und Tiefbauteams:

  • Modul 1 – Rechtsrahmen und Risikoanalyse
    • Überblick ArbSchG, StVO, TBR, RAS-Q
    • Bewertung der Verkehrsstärke nach Q-Kategorien
    • Checkliste „Gefährdungsbeurteilung Straßenarbeiten“
  • Modul 2 – Verkehrsführungsplan & TOP-Prinzip
    • Technische Maßnahmen (z. B. Leitplanken, Fahrzeugabsicherungen)
    • Organisatorische Maßnahmen (z. B. Verkehrsregelung durch Fachkraft)
    • Personelle Schutzausrüstung (PSA): Warnweste, Helm, Handschuhe
    • Praxisvideo: Aufbau einer dreistufigen Sicherungszone
  • Modul 3 – Verkehrszeichen & Leiteinrichtungen
    • Einsatz von Warntafeln, Leitkegeln, Fahrzeugflaggen
    • Abstände und Höhen nach TBR Tab. 1
    • Beschilderungsplan auf Basis eines realen Baustellenfallbeispiels (Kreisverkehr)
  • Modul 4 – Kommunikation & Teamwork
    • Funkprotokoll „Stop-and-Go“
    • Einweisung von Subunternehmern
    • Notfallmanagement: Erste Hilfe, Unfallstelle sichern
  • Modul 5 – Dokumentation & Praxis-Test
    • Checkliste „Unterweisungsnachweis“
    • Interaktiver Quiz mit 20 Fragen
    • Druckbares Zertifikat nach DGUV-Standard

Nach Abschluss können die Teilnehmenden sofort eine Baustelle situationsgerecht absichern, die erforderlichen Dokumente liefern und Bußgelder wegen fehlender Sicherung vermeiden. Einmal erlernt, lässt sich das Wissen dank kurzer Wiederholungsmodule aktuell halten.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Häufige Gefährdungen:

  • Auffahrunfälle durch zu spätes Erkennen der Baustelle, besonders bei Nacht oder Nebel.
  • Kollisionen mit nicht ausreichend gesicherten Arbeitsfahrzeugen.
  • Quetsch- und Stichverletzungen beim Umgang mit Leitkegeln oder Schwerlastblöcken.
  • Stolper- und Sturzgefahren auf unebenem Straßenbelag.
  • Stressbedingte Fehlentscheidungen durch dichten, schnellen Verkehr.

TOP-Prinzip – Drei Stufen zur Gefahrenminimierung:

  • T – Technische Maßnahmen
    • Aufstellen von Warntafeln 150 m vor der Baustelle (außerorts 250 m)
    • Einsatz von Abschottwagen mit Varial-Leitwand
    • Beleuchtung der Baustelle nach TBR § 5.4 bei Dämmerung
  • O – Organisatorische Maßnahmen
    • Verkehrsführung durch geschulte Fachkraft mit Fahne
    • Festlegung von Einbahnstraßenregelung bei geringem Platz
    • Koordination mit Polizei und Kommune bei Vollsperrung
  • P – Personelle Schutzausrüstung
    • Warnweste EN ISO 20471 Klasse 2 oder 3
    • Sicherheitshelm mit Retroreflektorstreifen
    • Handschuhe aus rutschfestem Nitril-Material

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die Schulung richtet sich primär an Bauhöfe, Straßenmeistereien und Tiefbauunternehmen. Kommunale Garten- und Friedhofsämter, die regelmäßig Gehweg- und Grünarbeiten auf öffentlichen Flächen durchführen, profitieren ebenso von den Inhalten. Zudem sind Subunternehmer wie Baumpflege- oder Kanalreinigungsfirmen verpflichtet, ihre Mitarbeitenden gemäß ArbSchG zu schulen – die Online-Unterweisung bietet eine flexible Lösung ohne langen Präsenzunterricht.

📅 Intervalle & Dokumentation

Unterweisungsintervall: Nach DGUV Vorschrift 1 und ArbSchG § 12 mindestens einmal jährlich. Bei Unfällen, neuen Techniken oder Tätigkeiten auf neuen Straßenklassen ist eine außerplanmäßige Wiederholung erforderlich.

Dokumentation: Die Online-Plattform erstellt automatisch einen Datensatz mit Name, Datum, Uhrzeit, Testergebnis und Einzelnachweise. Die PDF-Zertifikate werden 5 Jahre archiviert und lassen sich per Klick bei Prüfbehörden vorlegen. Die Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls 5 Jahre, bei Änderungen sofort zu aktualisieren.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • Verkehrsstärke Q-Kategorie aus RAS-Q vorab ermittelt?
  • Warntafeln mit richtigem Abstand und Höhe aufgestellt?
  • Abschottwagen oder Leitplanke korrekt verankert?
  • Alle Mitarbeitenden mit Warnweste Klasse 2/3 ausgestattet?
  • Funkkontakt „Stop-and-Go“ klar geregelt und geprobt?
  • Erste-Hilfe-Kasten und Notfallnummer an der Baustelle?
  • Gefährdungsbeurteilung aktuell und unterschrieben?
  • Unterweisungsnachweis inkl. Zertifikat vorhanden?

⚠️ Häufige Fehler

Häufige Fehler und ihre Folgen

  1. Zu kurze Warntafelabstände – führen zu Auffahrunfällen und Bußgeldern bis 5.000 €.
  2. Fehlende Warnweste – erhöht Verletzungsrisiko 3-fach, Ordnungswidrigkeit 250 € pro Person.
  3. Keine Gefährdungsbeurteilung – Arbeitsschutzbehörde stoppt Baustelle sofort, Verzögerungen und Kosten.
  4. Veraltete Unterweisung – im Schadensfall fehlende Haftungsminderung, Versicherung zahlt ggf. nicht.
  5. Fehlende Dokumentation – Nachweislast liegt beim Arbeitgeber, Prüfungsnoten „mangelhaft“ bei Betriebsprüfung.
  6. Unklare Teamkommunikation – Funkchaos führt zu gefährlichen Sicherheitslücken und Unfällen.

ℹ️ Sonderfälle

Sonderfälle

Jugendliche & Auszubildende: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) § 8 verbietet Einsätze auf offener Fahrbahn unter 18 Jahren. Praktikanten dürfen maximal Beobachtungstätigkeiten in sicher abgegrenzten Bereichen übernehmen.

Schwerbehinderte Mitarbeitende: Geeignete PSA und alternative Arbeitsplätze müssen im Eingliederungsplan festgelegt werden. Eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ist zwingend erforderlich.

💬 Häufige Fragen

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich eine spezielle Qualifikation, um auf Straßen zu arbeiten?
Ja, Sie benötigen neben der allgemeinen Unterweisung nach DGUV auch eine Einweisung nach RAS-Q oder TBR durch eine befähigte Fachkraft (z. B. Straßenmeister).
Wie lange ist die Online-Unterweisung gültig?
Das Zertifikat ist gemäß ArbSchG § 12 ein Jahr gültig. Bei Unfällen oder neuen Vorschriften ist sofort eine Auffrischung erforderlich.
Kann ich die Schulung auch für Subunternehmer nutzen?
Absolut. Sie können bis zu 10 Gastaccounts einrichten und erhalten pro Person automatisch ein eigenes Zertifikat.
Welche PSA ist bei Nachtarbeit Pflicht?
Warnweste Klasse 3 mit Reflektorstreifen an Armen und Beinen, Helm mit LED-Leuchte und Warnleuchte am Abschottwagen nach TBR § 5.4.
Wie beweise ich den Behörden die Wirksamkeit der Unterweisung?
Die Online-Plattform erstellt einen vollständigen Nachweis: Teilnahmebescheinigung, Testergebnis, Zeitstempel und IP-Adresse. Diese Daten entsprechen den Anforderungen der Berufsgenossenschaft.
Kann ich die Unterweisung pausieren und später fortsetzen?
Ja, der Lernfortschritt wird automatisch gespeichert. Sie können jederzeit an der letzten Position weiterlernen.
Gibt es eine App für unterwegs?
Die Plattform ist voll responsiv. Sie nutzen die Schulung bequem per Smartphone oder Tablet – ohne zusätzliche App-Installation.
Was kostet die Online-Unterweisung?
Der erste Test ist kostenlos. Danach liegt der Preis bei 29 € pro Person inkl. Zertifikat und 5-Jahres-Archiv.

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