Feuerwehrdienst ist Vertrauenssache – für die Rettungskräfte ebenso wie für die Öffentlichkeit. Jede Einsatzmaßnahme birgt hohe Risiken: Hitze, Rauch, explosionsfähige Atmosphären und psychische Belastungen. Die rechtlich vorgeschriebene Unterweisung Sicherheit im Feuerwehrdienst stellt sicher, dass alle Einsatzkräfte von Anfang an wissen, wie sie sich selbst und andere schützen. Sie liefert konkrete Verhaltensregeln vom Alarmierungszeitpunkt bis zur Nachbesprechung und reduziert Unfälle sowie Gesundheitsschäden nachhaltig. Personalverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte erhalten mit dieser Schulung ein praxiserprobtes Tool, um die arbeitsrechtlichen Anforderungen lückenlos zu erfüllen.
Warum Unterweisungscenter?
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⚖️Rechtliche Grundlagen
Die Unterweisung im Feuerwehrdienst ist nicht freiwillig – sie folgt aus mehreren einschlägigen Vorschriften:
ArbSchG § 12 – Auftraggeber müssen Arbeitnehmer über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informieren.
ArbSchG § 13 – regelt die Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen.
BetrSichV § 3 – verlangt eine Beurteilung der Arbeitsmittel (z. B. Atemschutzgeräte, Löschfahrzeuge) und die Schulung der Nutzer.
DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) – fordert regelmäßige Unterweisung und Schulung aller Beschäftigten.
DGUV Vorschrift 2 (Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen) – verlangt eine erneute Unterweisung bei veränderten Gefährdungen.
DGUV Regel 100-001 (Betriebsärztlicher Dienst) – betont die Notwendigkeit von Gesundheitsvorsorge und arbeitsmedizinischer Betreuung im Einsatzdienst.
DGUV Regel 113-004 (Feuerwehr) – konkretisiert Sicherheitsanforderungen und Schulungsinhalte für freiwillige und hauptamtliche Feuerwehren.
📋Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber und Führungskräfte in Feuerwehren haben weitreichende Pflichten:
Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 5 für jedes Einsatzszenario (Brand, Technische Hilfeleistung, Gefahrstoffeinsatz) erstellen und jährlich aktualisieren.
Unterweisungspflicht nach ArbSchG § 13: jede neue Einsatzkraft muss vor dem ersten Einsatz geschult werden.
Dokumentation der Unterweisung mit Datum, Inhalten, Teilnehmern und Unterschriften – Aufbewahrung mindestens fünf Jahre.
Regelmäßige Nachschulung alle 12–24 Monate, bei neuen Gerätschaften oder veränderten Einsatzkonzepten sofort.
Personal- und Schutzausrüstung bereitstellen, einschließlich Wartung und Einführungsschulungen (BetrSichV § 6).
📘Inhalte der Unterweisung
Die praxisorientierte Unterweisung „Sicherheit im Feuerwehrdienst“ gliedert sich in sechs zentrale Module, die den gesamten Einsatzzyklus abdecken:
1. Alarmierung & Vorbereitung
Rechtliche Grundlagen der Alarmierung (Brandmeldeanlagen, Notruf)
Verhalten beim Verlassen des Arbeitsplatzes / der Wache
Einsatznachbesprechung: Lessons-Learned-Workshop, Dokumentation im Einsatzprotokoll
6. Psychosoziale Betreuung
Erste-Hilfe bei Erschütterungen und Traumata
Griff zur Einsatznachsorge (Kollegiale Krisenintervention, psychologische Notfallversorgung)
Vertraulichkeit und Datenschutz bei Einsatzpsychologen
⚠️Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
Typische Gefährdungen im Feuerwehrdienst lassen sich nach dem TOP-Prinzip (Technisch, Organisatorisch, Persönlich) systematisch bekämpfen:
T – Technische Schutzmaßnahmen - Atemschutzgeräte mit Druckluftzufuhr und akustischem Restdruckwarner - Hitzeschutzanzüge nach EN 469 - Gasmessgeräte (O2, CO, H2S, LEL) vor Ort - Automatische Löschanlagen in Fahrzeugen und Lagerräumen
O – Organisatorische Maßnahmen - Festlegung von Einsatzabschnitten und Gruppenführern - Einsatzleitwagen mit digitalem Lagebild - Regelmäßige Funk- und Sichtkontrolle im Minutentakt - Ersatzschichten bei Extremlagen (Hitzewellen, Großschadensereignisse)
P – Persönliche Schutzausrüstung & Verhalten - Gehörschutz (Gehörschutzstöpsel bei Sirene und Lärmkegel) - Erste-Hilfe-Kenntnisse vor jeder Schicht auffrischen - Flüssigkeitshaushalt kontrollieren: 0,5 l Wasser vor Einsatzbeginn - Eigenverantwortliche Belastungsgrenze erkennen und kommunizieren
🎯Zielgruppen & Branchen
Die Unterweisung richtet sich an hauptamtliche und freiwillige Feuerwehren, Werkfeuerwehren in Industriebetrieben, Flughafenfeuerwehren sowie Katastrophenschutzorganisationen. Besonderheiten bestehen z. B. bei Flughafenfeuerwehren (Sprinkleranlagen, Spezialschaum) oder Chemiewerken (Gefahrstoff-ABC, interne Alarmpläne).
📅Intervalle & Dokumentation
Regelmäßige Intervalle: Erste Unterweisung vor dem ersten Einsatz, anschließend alle 12 Monate bei aktiven Einsatzkräften. Bei neuen Ausrüstungsgegenständen, veränderten Einsatzkonzepten oder Unfällen muss sofort nachgeschult werden. Die Dokumentation erfolgt in der Einsatzunterweisungsliste oder digital im Sicherheitsmanagementsystem. Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre ab letzter Unterweisung oder bis zum Ausscheiden der Person.
🛠️In der Praxis
✅ Checkliste
Atemschutzmaske Dichtheitsprüfung durchgeführt?
Warnwesten und Signalwesten verfügbar und unbeschädigt?
Gasmessgeräte kalibriert und Batterien geladen?
Erste-Hilfe-Koffer im Fahrzeug vollständig befüllt?
Schlauch- und Kupplungsprüfung laut Prüfbuch erledigt?
Einsatzprotokoll aktuell und ausgefüllt?
Psychosoziales Einsatznachsorgeangebot bekannt?
Letzte Unterweisung vor weniger als 12 Monaten?
⚠️ Häufige Fehler
Häufige Fehler und deren Folgen
Unterschätzen der Hitzebelastung: Ohne regelmäßige Pausen und Kühlmaßnahmen droht Hitzschlag.
Fehlende Dichtheitsprüfung der Atemschutzgeräte: Undichte Masken führen zu CO-Vergiftungen.
Kein Funkkontakt: Trupps verlieren sich in Rauch, Kommandant verliert Kontrolle.
Verwechseln von Löschmitteln: Pulver auf Metallbrand (Brandklasse D) kann Explosionen auslösen.
Vernachlässigung der Nachbesprechung: Fehler werden nicht korrigiert, potenzielle Traumata bleiben unerkannt.
Nicht dokumentierte Unterweisung: Im Schadensfall drohen Bußgelder und Regress.
ℹ️ Sonderfälle
Besondere Personengruppen
Auszubildende und Praktikanten dürfen erst nach absolvierter Erstunterweisung an Einsätzen teilnehmen und müssen stets von erfahrenen Einsatzkräften betreut werden. Schwangere Einsatzkräfte sind nach MuSchG § 4 von hohen körperlichen Belastungen und Gefahrstoffexposition auszuschließen; eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ist zwingend.
💬Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Unterweisung Sicherheit im Feuerwehrdienst
Muss ich die Unterweisung auch für freiwillige Feuerwehrleute durchführen?
Ja, § 13 ArbSchG gilt für alle Beschäftigten – auch ehrenamtlich Tätige gelten als „Arbeitnehmer“ in diesem Kontext.
Wie lange darf die Unterweisung dauern?
Mindestens 60 Minuten, empfohlen sind 90–120 Minuten mit Übungen und Diskussion.
Kann die Unterweisung online erfolgen?
Ja, wenn praxisnahe Inhalte (z. B. Atemschau-Übung) vor Ort integriert werden. Die Dokumentation muss trotzdem handschriftlich unterschrieben werden.
Wer darf unterweisen?
Ausbilder mit Sachkunde nach DGUV Regel 113-004 oder amtlich bestellte Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr.
Wie reagiere ich bei Unfällen infolge mangelnder Unterweisung?
Sofort Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft, interne Ursachenanalyse, Nachschulung aller Betroffenen.
Gibt es kostenlose Schulungsunterlagen?
Die DGUV stellt kostenlose PDF-Leitfäden und Präsentationen bereit, die Sie hier direkt integrieren können.
Darf ich die Unterweisung in kleine Module aufteilen?
Ja, wenn die Gesamtdauer und alle Inhalte abgedeckt sind und jede Teilnahme einzeln dokumentiert wird.
Sparen Sie Zeit und Bürokratie: Führen Sie die vorgeschriebene Feuerwehr-Unterweisung digital durch – inklusive automatischer Dokumentation und Erinnerungsfunktion.