⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Unterweisung „Sicherheit im Abwasserbereich“ ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
- ArbSchG § 3 – Allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Sicherheit und Gesundheitsschutz.
- ArbSchG § 12 – Unterweisungspflicht: „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über alle Gefahren und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.“
- BetrSichV § 3 – Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten mit Gefahrstoffen und in umschlossenen Räumen.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ – § 4 erfordert arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung.
- DGUV Vorschrift 113-004 „Arbeiten in Abwasseranlagen“ – Konkrete Anforderungen an Einsteigen, Reinigen, Prüfen und Kontrollieren.
- DGUV Regel 113-004 – Technische Regel für Arbeiten in Abwasseranlagen: Anforderungen an Lüftung, Messung, Atemschutz und Rettung.
- GefStoffV § 14 – Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen wie Biogas, Schwefelwasserstoff und Methan.
- TRBS 1203 Teil 3 – Explosionsschutz in Abwasseranlagen: Zonenaufteilung, Zündquellenvermeidung.