⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Unterweisung „Sicherheit im Abwasserbereich“ ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
- ArbSchG § 3 – Allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Sicherheit und Gesundheitsschutz.
- ArbSchG § 12 – Unterweisungspflicht: „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über alle Gefahren und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.“
- BetrSichV § 3 – Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten mit Gefahrstoffen und in umschlossenen Räumen.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ – § 4 erfordert arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung.
- DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume“ – einschlägig für das Arbeiten in umschlossenen Räumen wie Abwasseranlagen: Anforderungen an Einsteigen, Lüftung, Messung, Atemschutz und Rettung.
- GefStoffV – Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen wie Biogas, Schwefelwasserstoff und Methan.
- TRBS 2152 – Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre: Zonenaufteilung, Zündquellenvermeidung.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 203-051 - Sicherheit und Gesundheitsschutz im Abwasserbereich · Ausgabe 2010.01
- DGUV Regel 103-003 - Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen · Ausgabe 2008.09
- DGUV Regel 103-602 - Branche Abwasserentsorgung · Ausgabe 2020.03
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.