Unterweisung Reinigungsarbeiten: Rechtssicher und praxisnah
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Reinigungsarbeiten im Gesundheitswesen bergen vielfältige Gefährdungen – von Infektionen über chemische Einwirkungen bis hin zu Unfällen durch rutschige Böden. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, der Reinigungs- oder Desinfektionstätigkeiten durchführt, muss daher vor Erstbeschäftigung und regelmäßig wiederkehrend unterwiesen werden. Diese Unterweisung schützt Beschäftigte, Patient:innen und Besucher:innen gleichermaßen und erfüllt zugleich die gesetzlichen Vorgaben nach ArbSchG und DGUV. In diesem Leitfaden erfahren Personalverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte, welche Inhalte zwingend zu vermitteln sind, wie sie die Schulung dokumentieren und welche Besonderheiten in Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder Praxen zu beachten sind.
Warum Unterweisungscenter?
📋 Pflichten des Arbeitgebers
📘 Inhalte der Unterweisung
1. Gefährdungserkennung und -bewertung
Die Teilnehmenden lernen typische Gefährdungen zu identifizieren:
- Biologische Gefährdungen: Kontakt mit Blut, Sekreten, Bakterien, Viren oder Pilzen in Krankenhaus, Pflegeheim oder Labor.
- Chemische Gefährdungen: Einatmen von Desinfektionsmitteldämpfen (z. B. Aldehyde, Peressigsäure) oder Hautirritationen durch alkalische oder saure Reiniger.
- Physikalische Gefährdungen: Rutsch- und Stolpergefahren durch nasse Böden, Schnittverletzungen durch zerbrochene Glasbehälter oder ergonomische Belastungen beim Wischen oder Tragen schwerer Eimer.
2. Reinigungsarten und Verfahren
Grundreinigung wird von hygienischer und infektionspräventiver Reinigung unterschieden:
- Grundreinigung: Entfernen sichtbarer Verschmutzungen – z. B. Auffegen von Krümeln oder Abwischen von Staub – ohne Anspruch auf Keimreduktion.
- Hygiene- oder Desinfektionsreinigung: Ziel ist die sichere Reduktion von Krankheitserregern. Durchgeführt wird sie nach festgelegten Hände-Flächen-Schema (z. B. Bett, Nachttisch, Türgriffe) mit zugelassenen Desinfektionsmitteln nach VAH- oder RKI-Liste.
- Infektionspräventive Endreinigung: Nach Patient:innen-Wechsel oder Isolationsauflösung – inklusive Schwerpunktflächen und ausreichende Einwirkzeiten beachten.
3. Reinigungsmittel und Arbeitsstoffe
Die Schulung vermittelt:
- Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (Gefahrensymbole, H- und P-Sätze)
- Richtige Dosierung und Gebrauchskonzentration (z. B. 0,5 % DGHM oder 250 ml auf 5 l Wasser)
- Materialverträglichkeit (z. B. keine chlorhaltigen Mittel auf Metalloberflächen)
- Lagerung in verschlossenen, gekennzeichneten Behältern, außerhalb der Reichweite von Patient:innen
4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Verhalten
Je nach Tätigkeit werden folgende PSA vermittelt:
- Einmalhandschuhe (EN 374) bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten
- Schutzbrille (EN 166) beim Sprühen von Desinfektionsmitteln
- Atemschutzmaske (FFP2 oder FFP3) bei Aerosol-bildenden Tätigkeiten
- Schutzkleidung (EN 14126) bei Isolationsreinigung
Zusätzlich: Richtige Handedesinfektion vor und nach jeder Tätigkeit, Einhand-Technik für Handschuhauszug und sicherer Umgang mit spitzen Gegenständen.
5. Praxisbeispiele und Übungen
Die Teilnehmenden üben anhand von Stationen:
- Reinigung eines infektiösen Krankenzimmers nach Checkliste
- Auswahl des richtigen Desinfektionsmittels für unterschiedliche Krankheitserreger (z. B. MRSA, Norovirus)
- Entsorgung kontaminierter Putzmittel und Reinigung von Reinigungsgeräten
⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
- Einweg-Systeme für Putzmittel, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden
- Farbcodierte Reinigungsequipment (z. B. Rot für Badezimmer, Blau für Allgemeinflächen)
- Automatische Dosieranlagen, um Konzentrationsfehler zu reduzieren
- Reinigungspläne mit festgelegten Zeitfenstern und minimaler Patient:innen-Präsenz
- Erste-Hilfe-Schulung sowie Meldeweg bei Unfällen oder Exposition
- Dienstpläne mit Pausenregelung, um Ermüdung vorzubeugen
- PSA wird pflegeleicht, rutschhemmend und flüssigkeitsundurchlässig ausgewählt
- Schulung im richtigen Anlegen und Ablegen (z. B. Handschuhauszug „unten–oben–innen“)
- Schnelltest-Verfahren bei chemischen Hautirritationen oder Infektionsverdacht
🎯 Zielgruppen & Branchen
- Krankenhäuser: Reinigungskräfte in Zentralsterilisation, Stations- und OP-Reinigung
- Pflegeheime: Hauswirtschaftskräfte und Pflegefachkräfte, die Flächenreinigung übernehmen
- Arztpraxen und MVZ: Medizinische Fachangestellte, die Desinfektionsreinigung durchführen
- Laboratorien: Reinigungspersonal in Sicherheitsstufen S2 und S3
- Ambulante Pflege: Pflegedienste mit Hausbesuchen in infektiösen Umfeldern
📅 Intervalle & Dokumentation
🛠️ In der Praxis
✅ Checkliste
- Gefährdungsbeurteilung für Reinigungsbereich liegt vor und ist unterschrieben
- Unterweisung vor Arbeitsaufnahme dokumentiert und abgezeichnet
- PSA-Auswahl den konkreten Tätigkeiten angepasst und verfügbar
- Reinigungs- und Desinfektionspläne am Arbeitsplatz ausgehängt
- Desinfektionsmittel innerhalb des Haltbarkeitsdatums und richtig gelagert
- Erste-Hilfe-Material und Scherbenkasten sind vollständig und erreichbar
- Unterweisung alle 12 Monate wiederholt und dokumentiert
- Revisionsfähige Aufzeichnungen für 10 Jahre archiviert
⚠️ Häufige Fehler
Verwechslung von Reinigung und Desinfektion
Nur weil eine Fläche sauber aussieht, ist sie noch nicht desinfiziert. Fehlende Einwirkzeit oder falsches Mittel führen zu Infektionsketten.
Falsche PSA-Kombination
Nitrilhandschuhe über Stoffhandschuhe ziehen oder Masken über Bart tragen – beides senkt den Schutz dramatisch.
Nicht dokumentierte Nachbesprechung
Ein kurzes „Alles klar?“ reicht nicht. Wichtige Lerninhalte und Fragen müssen fachlich beantwortet und schriftlich fixiert werden.
Fehlende Jahresaktualisierung
Einmal unterwiesen – für immer? Neue Erreger (z. B. SARS-CoV-2), geänderte RKI- oder VAH-Listen erfordern jährliche Anpassung.
Weitergabe von Reinigungsequipment
Roter Lappen aus dem Badezimmer im Patientenzimmer verwenden? Kreuzkontaminationen sind vorprogrammiert.
ℹ️ Sonderfälle
Jugendliche und Auszubildende
Für Beschäftigte unter 18 Jahren gelten Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Jugend- und Auszubildenden-Unfallverhütungsvorschriften. Sie dürfen nur unter Aufsicht mit hautresizenden oder sensibilisierenden Reinigungsmitteln arbeiten. Die Unterweisung muss altersgerecht erfolgen und zusätzliche Themen wie Hautschutzplan enthalten.
💬 Häufige Fragen
Wie lange dauert die Unterweisung?
Mindestens 45 Minuten für die Basisschulung; bei praktischen Übungen bis zu 90 Minuten.
Darf die Schulung digital erfolgen?
Ja, wenn die Inhalte praxisnah vermittelt und die Abschlussprüfung dokumentiert werden (DGUV V1 § 4 Abs. 2).
Muss ich alle Reinigungskräfte einzeln unterweisen?
Kleingruppen bis zu 12 Personen sind zulässig, wenn Fragen individuell beantwortet werden können.
Was tun bei Hautirritationen nach Desinfektionsmitteln?
Arbeitsmedizinische Vorsorge, Hautschutzmittel (Hautschutzplan DGUV Information 203-077) und ggf. andere Mittel wählen.
Wie beweise ich die Wirksamkeit der Schulung?
Durch schriftliche oder digitale Teilnahmebestätigung und ggf. praktische Übungsnachweise.
Können externe Dienstleister die Schulung übernehmen?
Ja, der Arbeitgeber behält jedoch die Verantwortung für Inhalt und Dokumentation (ArbSchG § 12).
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