Häufige Fragen zur Unterweisung „Psychische Belastungen“
Frage 1: Muss die Unterweisung auch für Bürojobs mit scheinbar „niedrigerem Stress“ erfolgen?
Ja. Auch ein ruhiges Büro kann durch schlechte Führung, unklare Ziele oder ständige Unterbrechungen belastend wirken. Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, wo konkret Handlungsbedarf besteht.
Frage 2: Darf die Unterweisung online stattfinden?
Ja, solange interaktive Elemente wie Fallbeispiele und Fragen integriert sind, erfüllt sie die Anforderungen der DGUV. Wichtig: individuelle Teilnahmebestätigung und Möglichkeit zur Nachfrage.
Frage 3: Wer ist für die Wiederholung nach einem Burn-out-Fall zuständig?
Der Arbeitgeber muss unverzüglich eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und eine Wiederholungsunterweisung veranlassen (§ 5 ArbSchG).
Frage 4: Reicht ein Mitarbeiter-Survey als Gefährdungsbeurteilung?
Nein. Der Survey ist eine gute Grundlage, muss aber durch Führungskräfteinterviews und arbeitsmedizinische Stellungnahmen ergänzt werden.
Frage 5: Was tun bei Homeoffice?
Psychische Belastungen wie Vereinbarkeit Familie/Beruf müssen ebenfalls erfasst werden. Lösungen: Flexible Arbeitszeiten, virtuelle Teamentlastungsrunden.
Frage 6: Welche Bußgelder drohen bei Nicht-Unterweisung?
Nach § 25 ArbSchG bis zu 30.000 € pro festgestelltem Verstoß. Mehrere Mitarbeiter = potenziell vielfacher Betrag.
Frage 7: Wie integriere ich die Thematik in bestehende Schulungen?
Modularer Aufbau: 20 Minuten „Mental-Health-Block“ in bestehende Sicherheitsunterweisungen einbauen, jährlich aktualisiert.
Frage 8: Gibt es Förderungen?
Ja, die Berufsgenossenschaften fördern z. B. Schulungen zur Resilienz oder Beratung durch EAP-Anbieter mit bis zu 80 % Kostenübernahme.