⚖️ Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 5 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Für Behälterpressen umfasst das die Maschine selbst, den Aufstellort, das Pressgut und die Verkehrswege ringsum. § 6 ArbSchG fordert die Dokumentation von Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung. § 12 ArbSchG regelt die Unterweisung: ausreichend und angemessen, vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und danach regelmäßig zu wiederholen. §§ 15 und 16 ArbSchG begründen die Pflichten der Beschäftigten – bestimmungsgemäße Verwendung, Nutzung der Schutzeinrichtungen, unverzügliche Meldung erkannter Mängel.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Presse ist ein Arbeitsmittel. Damit greifen § 3 BetrSichV (Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung, einschließlich Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen), § 4 BetrSichV (Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik), § 5 BetrSichV (Anforderungen an das Arbeitsmittel), § 12 BetrSichV (Unterweisung und Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache) sowie § 14 BetrSichV (Prüfung vor erster Verwendung, wiederkehrende Prüfungen, Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen und nach Instandsetzung). Instandhaltung ist in § 10 BetrSichV geregelt – Arbeiten dürfen nur von fachkundigen, beauftragten Personen und nur mit gesicherter Maschine erfolgen.
Konkretisiert wird das durch die Technischen Regeln: TRBS 1111 zur Gefährdungsbeurteilung, TRBS 1201 zu Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und TRBS 2131 zu elektrischen Gefährdungen. Wo Pressgut zündfähige Stäube oder Dämpfe freisetzen kann, ist zusätzlich TRBS 2152 heranzuziehen.
Weitere Vorschriften
Für persönliche Schutzausrüstung gilt die PSA-Benutzungsverordnung, für Lärmbelastung die LärmVibrationsArbSchV mit den Auslösewerten von 80 bzw. 85 dB(A). Beim Umgang mit belasteten Abfällen sind GefStoffV (mit TRGS 400, TRGS 401 und TRGS 555 zur Betriebsanweisung) und bei biologisch belastetem Material die BioStoffV zu beachten. Manuelles Nachfüllen und Umsetzen von Behältern fällt unter die LasthandhabV. Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt das JArbSchG, für werdende und stillende Mütter das MuSchG. Die Unternehmerpflichten der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben sich aus dem SGB VII.
DGUV-Regelwerk
Fachlich einschlägig ist die DGUV Information 214-087 „Mobile Behälterpressen“. Sie beschreibt Bauart, sicherheitstechnische Anforderungen, Aufstellung, Betrieb und Prüfung dieser Maschinen und ist die zentrale Arbeitshilfe für Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Ergänzend heranzuziehen sind die DGUV Regel 113-020 „Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz“ für den gesamten Hydraulikkreis und die DGUV Information 209-015 „Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen“ für Wartung, Störungsbeseitigung und Reinigung.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 214-087 - Mobile Behälterpressen · Ausgabe 2023.06
- DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft - Teil I Abfallsammlung · Ausgabe 2016.10
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.