⚖️ Rechtliche Grundlagen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – § 3 Gefährdungsbeurteilung, § 4 Anforderungen an Arbeitsmittel, § 10 wiederkehrende Prüfung einschließlich elektrischer Anlagen.
DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ – § 4 erfolgreich abgeschlossene Unterweisung; § 5 fachkundige Person; § 6 befähigte Person.
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BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7 – Mitbestimmung bei betrieblicher Unterweisung.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 209-093 - Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen · Ausgabe 2021.08
- DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel · Ausgabe 1979.04 aktualisierte
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.