Thema · Arbeitsschutz

Unterweisung „KOMPAKT Sicheres Arbeiten in einer (Notruf)-Leitstelle“ – In 45 Minuten rechtssicher geschult

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 7203 ca. 10 Minuten Lernzeit

Löschfahrzeug und Einsatzkleidung in der Fahrzeughalle einer Feuerwache

Steckbrief

Dauer
ca. 10 Minuten, jederzeit unterbrechbar
Bereiche
Arbeitsschutz · Feuerwehr, Rettungsdienst
Rechtsgrundlage
DGUV Information 206-015 - Alles für den Kunden? Arbeitsbelastungen und Bedrohungen an Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt; DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung
Nachweis
Zertifikat automatisch als PDF
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
Kennung
UWC-Nr. 7203

Ihre Vorteile

Warum Unterweisungscenter?

  • Rechtssicher

    ArbSchG-konform

  • Mehrsprachig

    DE, EN, FR u. a.

  • Zertifikat

    Automatisch als PDF

  • Ein Klick

    Keine Registrierung

  • KISS

    Kurz und bündig

  • Barrierefrei

    WCAG 2.2 AA

Auf dieser Seite
Notruf- und Leitstellen sind das 24/7-Herzstück der Gefahrenabwehr. Jede Sekunde zählt – doch der ständige Wechsel zwischen akustischen Alarmen, emotional belastenden Gesprächen und Bildschirmarbeit stellt Mitarbeitende vor besondere gesundheitliche Herausforderungen. Die Arbeitssicherheit in Leitstellen reicht weit über klassische Bürostandards hinaus: Eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung muss mit akustischer Abschirmung, stimmhygienischen Pausen und psychologischer Entlastung einhergehen. Unsere kompakte Online-Unterweisung UWC-Nr. 7203 vermittelt in nur 45 Minuten alle rechtlich vorgeschriebenen Inhalte – von der richtigen Monitorhöhe bis zur professionellen Gesprächsführung unter Stress. So erfüllen Arbeitgeber effizient ihre Unterweisungspflicht nach ArbSchG §12 und schützen gleichzeitig ihre Mitarbeitenden vor Stimmbelastung, Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychischer Überlastung.

Abschnitt 1

Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSchG) bildet die Grundlage: §12 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, Mitarbeitende „bei Arbeitsantritt und mindestens einmal jährlich“ über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Für Leitstellen ergänzen:
  • §4 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung auch psychischer Belastungen
  • §5 ArbSchG: Arbeitsgestaltung (Schichtdienstplanung)
  • DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ – betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Leitstelle
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ – TOP-Prinzip (Technik-Organisation-Persönliche Schutzausrüstung)
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert zudem regelmäßige Prüfungen von Bildschirmarbeitsplätzen und Kommunikationsanlagen.

Abschnitt 2

Pflichten des Arbeitgebers

1. Gefährdungsbeurteilung – Der Arbeitgeber muss alle Arbeitsplätze in der Leitstelle systematisch analysieren (ArbSchG §4). Das umfasst physische Gefährdungen (z. B. Kabel, Akustik) ebenso wie psychische Belastungen durch Notrufe. 2. Unterweisung und Dokumentation – Nach §12 ArbSchG sind Inhalte und Teilnahme schriftlich zu dokumentieren, mind. 5 Jahre aufzubewahren (DGUV Vorschrift 1). 3. 3 Nachtschichtsfolgen, 11-Stunden-Regel. 4. Arbeitsmittel – Ergonomische Bildschirm- und Headset-Arbeitsplätze müssen vorhanden und geprüft sein.

Abschnitt 3

Inhalte der Unterweisung

Modul 1: Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung

  • Monitorposition: Oberer Bildrand auf Augenhöhe, 50–70 cm Abstand
  • Dual- bzw. Triple-Screen-Setup: gleiche Farbtemperatur, Blendfreiheit
  • Headset-Wahl: leichtes Modell (<180 g), Knochenleitung optional
  • Sitz-/Stehtisch: Wechseltakt 30 min sitzend / 15 min stehend
  • Akustik: Schallschluckwände, <38 dB(A) Hintergrundpegel nach DIN 18041

Modul 2: Stimmhygiene und Kommunikation

  • Atem- und Stimmtraining: „Tiefer Bauchatmung“ vor Live-Einsatz
  • Trinkmenge: 2–2,5 l stilles Wasser/Tag, 1 Glas pro Stunde Schicht
  • Stimmpausen: 5 min nach 60 min Headset-Gebrauch
  • Redundanzen in Notfall-Skripts: verkürzte Satzbausteine
  • Stressmoderation: 3-Sekunden-Regel vor Antwort („1, 2, 3 – Ruhe“)

Modul 3: Psychische Belastung & Resilienz

  • Typische Stressoren in Leitstellen: Suizidhotline, Kindernotrufe, Großschadenslage
  • Signal-Rausch-Verhältnis erkennen: HRV-Überwachung via Wearable
  • Peer-Supervision: 30-minütiges Debriefing nach kritischen Ereignissen
  • Psychologische Soforthilfe: Kontaktdaten EAP (Employee Assistance Program)
  • Work-Life-Balance: „Digitale Sonnenuntergangsroutine“ ab 22 Uhr

Modul 4: Schichtarbeit & Gesundheit

  • Chronotype-Check: Früh- vs. Spättyp – Schichtplan individuell
  • Lichttherapie: 2.500 Lux weißes Licht in der Frühschicht
  • Ernährung: proteinreich-abendlich, koffeinreduziert nach 14 Uhr
  • Power-Napping: 10–20 min Mikroschlaf nur in ausgestatteten Ruheräumen
  • Praxisbeispiel: Feuerwehr-Leitstelle München – 6-Wochen-Rotation Früh/Spät/Nacht

Abschnitt 4

Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Top-Gefährdungen in Leitstellen
  • Akustische Überlastung: Dauerpegel >85 dB(A) durch Alarme → Schallschutzfenster, Noise-Cancelling-Headsets
  • Stimmbelastung: 6 h Sprechen/Tag → Stimmengymnastik, Mikrofon-Push-to-Talk
  • Psychische Belastung: Sekundärtraumatisierung → regelmäßige Supervision, Notfall-SOPs
  • Schichtbedingte Erschöpfung: Krebs- und Herz-Kreislauf-Risiko ↑ 23 % → ergonomische Schichtpläne, Gesundheitschecks
  • Bildschirmarbeit: CVS (Computer Vision Syndrome) → 20-20-20-Regel, blaulichtfilternde Brillen
TOP-Prinzip Anwendung Technik: Automatische Lautstärkebegrenzung 82 dB(A), höhenverstellbare Schreibtische Organisation: Max. 8 h Schicht, Mindestpause 45 min, Job-Rotation Ersteinsatz/Rückrufmanagement Persönlich: Stimm- und Akustikschutztraining, persönliche Resilienz-Apps

Abschnitt 5

Zielgruppen & Branchen

Die Unterweisung richtet sich primär an:
  • Feuerwehrleitstellen & Integrierte Leitstellen (ILS)
  • Polizeiliche Leitstellen (110/112)
  • Rettungsleitstellen & Krankentransport-Zentralen
  • Technisches Hilfswerk (THW)-Leitstellen
  • Kommunale Notfallportale und Betriebsfeuerwehren mit 24/7-Disponierung
Insbesondere Personalverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte und Schichtplaner profitieren von der kompakten Online-Schulung.

Abschnitt 6

Intervalle & Dokumentation

§12 ArbSchG fordert eine jährliche Wiederholung; bei Einführung neuer Technik oder Stellenwechsel sofortige Nachunterweisung. Dokumentationspflicht:
  • Teilnahmeliste mit Unterschrift oder Online-Hash
  • Inhaltsnachweise (Modul-Checklisten)
  • Datum & Dauer (mind. 45 min)
Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre (DGUV Vorschrift 1). Digitale Nachweise gelten als Original.

In der Praxis

Was Verantwortliche wissen müssen

Checkliste

Das sollten Sie prüfen

  • Headset-Gewicht ≤ 180 g und geprüft ?
  • Monitorabstand 50–70 cm und Oberkante auf Augenhöhe?
  • Akustikpegelmessung ≤ 38 dB(A) in Ruhephasen vorhanden?
  • Schichtplan erfüllt 11-Stunden-Regel und max. 3 Nachtschichtfolgen?
  • Stimmhygiene-Kurz-training alle 3 Monate durchgeführt?
  • Betriebsärztlicher Schichtarbeiter-Check alle 24 Monate erfolgt?
  • Dokumentation zur jährlichen Unterweisung digital abgelegt?

Häufige Fehler

Das geht oft schief

  1. Fehlende Stimm-Pausen
    Headset wird 4 h am Stück getragen – erhöht Risiko für Heiserkeit um 70 %.
  2. Statische Schreibtischhöhe
    Kein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen führt zu Rückenschmerzen in 60 % der Fälle.
  3. Keine psychologische Nachsorge
    Kritische Notrufe werden intern nicht aufgearbeitet – langfristig erhöhte Fluktuation.
  4. Dokumentationslücken
    Unterschrift auf Teilnahmeliste fehlt – im Betriebsprüf-Fall Sanktion nach ArbSchG §23.
  5. Übersehen der Akustikprüfung
    Alarm-Testläufe ohne Pegelmessung verstößt gegen.

Sonderfälle

Das gilt zusätzlich

  • Jugendliche und Schülerpraktikanten (§19 JArbSchG)
    Personen unter 18 Jahren dürfen nicht in Nachtschicht oder Dauerheadset-Einsatz. Unterweisung muss anpassend (kürzer, mehr Pausen) erfolgen.
  • Schwangere Beschäftigte (MuSchG)
    Schichtdienst ab 20. Schwangerschaftswoche nur freiwillig; Stimmhygiene-Regelung intensivieren, da hormonell bedingt erhöhte Heiserkeit.

Häufige Fragen

Fragen zur Unterweisung KOMPAKT Sicheres Arbeiten in einer (Notruf)-Leitstelle

F: Muss jede einzelne Disponentin jährlich unterwiesen werden?

A: Ja, §12 ArbSchG gilt personenbezogen. Auch Teilzeitkräfte und Aushilfskräfte müssen vollständig geschult sein.

F: Kann die Unterweisung komplett digital erfolgen?

A: Ja, wenn interaktive Prüfung und digitale Teilnahmebestätigung vorliegen, erfüllt dies die Dokumentationsanforderungen.

F: Was tun bei plötzlichen technischen Änderungen (neues Notruf-IT-System)?

A: Sofortige Nachunterweisung erforderlich, da sich Gefährdungsbeurteilung ändert (ArbSchG §4).

F: Wie lange dauert der Online-Kurs?

A: 45 Minuten netto; optional vertiefende Module bis 60 Minuten.

F: Gibt es eine Gruppenlizenz für Behörden?

A: Ja, Preismodell ab 10 Lizenzen mit Admin-Dashboard und eigenem Logo.

F: Ist ein Zertifikat nach DGUV anerkannt?

A: Ja, das Teilnahmezertifikat erfüllt die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1.

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