⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sicherheit von Kassierer*innen ergeben sich aus mehreren einschlägigen Vorschriften:
- Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSchG)
- § 3 ArbSchG – Grundpflicht des Arbeitgebers zur sicherheit- und gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung inklusive Gefährdungsbeurteilung.
- § 12 ArbSchG – Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, besonders bei psychischer Belastung.
- § 14 ArbSchG – Weisungsbefugnis des Arbeitgebers, geeignete Schutzmaßnahmen anzuordnen.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 3 BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung auch für Arbeitsmittel und räumliche Ausstattung an Kassenplätzen (z. B. Panikknopf, Überwachungskameras).
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- § 4 DGUV V1 – Verpflichtung zur Durchführung von Unterweisungen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
- § 12 DGUV V1 – Dokumentation der Unterweisungen.
- DGUV Regel 100-001 (ehemals BGR/GUV-R 100) – Betriebsanweisungen für Arbeitsstätten, insbesondere zur Raumgestaltung und Beleuchtung.
- DGUV Information 208-031 „Prävention von Überfällen und Raub“ – Konkrete Handlungshilfen für den Einzelhandel.
- Verdachts- und Anzeigeverordnung (VerdAnzV) – Verpflichtung zur Meldung arbeitsbedingter Erkrankungen, z. B. posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nach Überfällen.