⚖️ Rechtliche Grundlagen
- ArbSchG §3 – Allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
- ArbSchG §12 – Pflicht des Arbeitgebers, die Beschäftigten über Gefährdungen zu informieren und zu unterweisen.
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: Gefährdungsbeurteilung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Unterweisung und Dokumentation.
- DGUV Regel 100-001 – „Unterweisung in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“: konkrete Anforderungen an Inhalt und Nachweis.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Liefert Definitionen zu „Pandemie“, „Krankheitserregern“ und „Infektionsketten“.
- BetrSichV §3 – Gefährdungsbeurteilung, die auch biologische Arbeitsstoffe umfasst.
- TRBA 250 – „Biologische Arbeitsstoffe im Arbeitsbereich“: Hygienemaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Diese Regelwerke verpflichten Arbeitgeber, pandemietypische Gefährdungen wie Aerosol- oder Tröpfcheninfektionen in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen und arbeitsplatzspezifische Präventionsmaßnahmen festzulegen.