⚖️ Rechtliche Grundlagen
Betriebssicherheitsverordnung
Der Hubwagen ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Nach § 3 BetrSichV ist vor der Verwendung eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegt. § 12 BetrSichV regelt die Unterweisung und Information der Beschäftigten: Sie muss vor Verwendung des Arbeitsmittels erfolgen, verständlich sein und mindestens jährlich wiederholt werden. § 14 BetrSichV fordert die Prüfung von Arbeitsmitteln durch zur Prüfung befähigte Personen, § 6 BetrSichV die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel einschließlich der Betriebsanleitung des Herstellers.
Technische Regeln und weitere Vorschriften
Konkretisiert werden diese Anforderungen durch die TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung) und die TRBS 1201 (Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen). Für elektrisch betriebene Geräte sind zusätzlich die TRBS 2131 (Elektrische Gefährdungen) sowie – beim Laden von Bleibatterien mit möglicher Wasserstofffreisetzung – die TRBS 2152 (Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre) heranzuziehen. Manuelle Anteile beim Anziehen, Schieben und Ausrichten von Lasten fallen unter die LasthandhabV. Verkehrswege, Rampen, Beleuchtung und Bodenbeschaffenheit regelt die ArbStättV mit der zugehörigen Technischen Regel für Arbeitsstätten. Die Bereitstellung und Benutzung von Sicherheitsschuhen ist über die PSA-BV geregelt.
Als ergänzende Erkenntnisquellen für die betriebliche Organisation eignen sich die DGUV Information 209-015 (Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen) für Wartungs- und Reparaturarbeiten am Gerät sowie die DGUV Information 211-030 (Arbeitsschutz – mit System sicher zum Erfolg) und der DGUV Grundsatz 311-002 (Arbeitsschutzmanagementsysteme) für die systematische Verankerung von Unterweisung und Prüfung im Betrieb. Für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln – etwa an der Ladetechnik – ist die DGUV Information 203-001 einschlägig. Versicherungsrechtlicher Rahmen ist das SGB VII.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Vorschrift 67 - Flurförderzeuge · Ausgabe 1958.09 aktualisierte
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.