Unterweisung Hautschutz- und Händehygiene in der Kita – Rechtssicher, praxisnah & sofort umsetzbar

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 7107 8 Min Lerndauer

In Kitas sind Erzieher*innen täglich vielen Infektionsquellen ausgesetzt. Vom Windelpudern über das Abwischen von Nasen bis zum Umgang mit Lebensmitteln – Haut und Hände stehen im Fokus. Die Folgen: häufige Durchfallerkrankungen, Hautirritationen und Ausfälle im Personal. Eine fundierte Unterweisung Hautschutz- und Händehygiene schützt nicht nur die Kinder, sondern erhält auch die Gesundheit der Fachkräfte und reduziert Krankenstände. Unser Online-Kurs vermittelt in 20 Minuten das erforderliche Wissen: vom sachgerechten Händewaschen über die Auswahl geeigneter Hautschutzmittel bis zur rechtlich korrekten Dokumentation aller Maßnahmen. So erfüllen Sie Ihre Pflichten nach ArbSchG §12 und DGUV Vorschrift 1, beugen Hauterkrankungen vor und schaffen ein sicheres Umfeld für alle.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Verpflichtung zur Unterweisung in Hautschutz und Händehygiene ergibt sich aus mehreren Regelwerken: ArbSchG §12 „Unterweisung der Beschäftigten“: Der Arbeitgeber hat Beschäftigte über Gefährdungen, die sich aus der Tätigkeit ergeben, sowie über die anzuwendenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln schriftlich zu unterweisen und die Unterweisung zu dokumentieren. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §4: Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen regelmäßig in geeigneter Weise informiert und unterwiesen werden. BetrSichV §3 „Gefährdungsbeurteilung“: Der Arbeitgeber hat vor Beginn der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die auch Hautschutz und Hygiene umfasst, wenn Haut- oder Infektionsgefährdungen vorliegen. BioStoffV §15 „Unterweisung“: Bei Tätigkeiten mit potenziell infektionsfähigen Stoffen (z. B. Körperflüssigkeiten) muss eine Unterweisung erfolgen, die Hygienemaßnahmen und den korrekten Umgang mit Hautschutzmitteln umfasst.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber in der Kindertagesstätte sind Sie nach ArbSchG §12 verpflichtet, alle Mitarbeitenden vor Arbeitsaufnahme und wiederkehrend jährlich zu unterweisen. Konkret müssen Sie
  • eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, die die Haut- und Infektionsrisiken identifiziert (BetrSichV §3),
  • geeignete Schutzmittel zur Verfügung stellen und deren sachgerechten Einsatz schulen,
  • die Unterweisung schriftlich dokumentieren (Name, Datum, Inhalte, Unterschrift),
  • bei Änderungen von Abläufen oder neuen Erkenntnissen nachschulen,
  • die Dokumentation mindestens 10 Jahre aufbewahren (DGUV Vorschrift 1 §4).
Nicht nur Leitungen, sondern auch geringfügig beschäftigte Praktikant*innen und FSJ-Kräfte müssen eingewiesen werden.

📘 Inhalte der Unterweisung

1. Infektionsketten & Hautbarriere verstehen

Kinder tragen viele Erreger, ohne klinisch erkrankt zu sein. Wir zeigen, wie Rotaviren, Noroviren und Hefepilze über Kontakt, Schmier- und Tröpfcheninfektion übertragen werden und warum intakte Haut und saubere Hände die wichtigste Schranke darstellen.

2. Händehygiene – 5-Momente-Konzept (WHO)

  • Vor dem Kontakt mit Kindern
  • Vor aseptischen Tätigkeiten (z. B. Verbandswechsel)
  • Nach Körperflüssigkeitskontakt
  • Nach Kontakt zu erkrankten Kindern
  • Nach Kontakt zur Umgebung (Spielzeug, Toilette)

Praxisübung: korrektes 20-Sekunden-Waschschema mit warmer Seife, Einmalhandtücher und kontaktloser Papierspender.

3. Hautschutzcreme – wann und wie

Eincremen vor Dienstbeginn (Schutzschicht) und nach dem Waschen (Rückfettung). Auswahl alkoholfreier, parfümfreier pH-hautneutraler Produkte mit Dermatest „sehr gut“ oder ECARF-Siegel für Allergiker*innen.

4. Handschuhe – Typ, Wechsel, Entsorgung

Einweghandschuhe Nitril (latexfrei) nur bei:

  • Windelwechsel,
  • Blut-/Erbrechen,
  • Reinigungsarbeiten mit Chemikalien.

Wechsel nach jedem Kind, keine Mehrfachnutzung. Danach Hände waschen & Creme. Verdickte Reinigungshandschuhe für Spülmilch oder Desinfektionsmittel.

5. Desinfektionsmittel richtig dosieren

Alkoholbasierte Händedesinfektion (min. 70 % Ethanol oder 60 % Propanol) nur, wenn Seife/Wasser nicht verfügbar oder bei Noro-Ausbruch. Einwirkzeit 30 s, danach kein Abtrocknen. Keine Desinfektion auf schmutzigen Händen!

6. Hautcheck & Meldepflicht

Regelmäßige Selbstkontrolle auf Risse, Rötungen, Allergien. Bei Verdacht auf Berufskrankheit BK 5101 „Hauterkrankungen durch feuchte Arbeit“ sofort Hautarzt und Berufsgenossenschaft informieren.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Typische Gefährdungen:
  • Infektionen durch Rotaviren, Noroviren, RS-Viren, SARS-CoV-2
  • Kontaktdermatitis durch häufiges Waschen/Desinfektion
  • Latexallergie durch Handschuhe
  • Verätzungen bei Reinigungsmitteln (pH <3 oder >11)
TOP-Prinzip anwenden: Technisch: Spender mit Sensor, Papierhandtuchspender, Abfallsysteme mit Fußpedal. Organisatorisch: Feste Waschroutinen, Dienstpläne mit Pausen für Hautpflege, Checklisten. Personell: Jährliche Unterweisung, Hautscreenings, Substitution bei Hautproblemen. Ergebnis: 30 % weniger Krankmeldungen und deutlich reduzierte Hautbeschwerden nach 6 Monaten (DGUV Daten).

🎯 Zielgruppen & Branchen

Primäre Zielgruppe sind kita-interne Mitarbeitende: Erzieher*innen, Koch*innen, Reinigungskräfte, FSJ-/BFD-Kräfte und Praktikant*innen. Darüber hinaus profitieren Hort- und Schulpersonal sowie Kindertagespflegepersonen von den Inhalten, da die Gefährdungsprofile vergleichbar sind. Besonderheiten: In Schulen kommen zusätzliche Risiken durch größere Gruppen und Laborarbeiten hinzu.

📅 Intervalle & Dokumentation

Die Unterweisung ist vor Dienstantritt und jährlich wiederkehrend durchzuführen (ArbSchG §12). Bei Ausbruchserkrankungen (z. B. Norovirus) oder Einführung neuer Reinigungsmittel erfolgt eine ergänzende Kurzunterweisung. Die Dokumentation enthält Name, Datum, Inhalte (Kurzbeschreibung) und Unterschrift der teilnehmenden Person. Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre ab letzter Unterweisung, digital oder in Papierform.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • Gefährdungsbeurteilung Haut- und Infektionsrisiko vorhanden und aktuell?
  • Alle Mitarbeitenden vor Dienstbeginn unterwiesen und dokumentiert?
  • Handwasch- und Hautschutzmittel ausreichend vorhanden und erreichbar?
  • Wechselintervalle für Handschuhe und Desinfektion festgelegt?
  • Hautcheck-Formular für Mitarbeitende eingerichtet?
  • Verfahren bei Infektionsausbruch verankert (Hygieneplan)?
  • aktuelle Version der DGUV Regel 100-001 „Hautschutz“ ausgehängt?
  • Einweisung neuer Reinigungsmittel dokumentiert?
  • Letzte Schulung vor weniger als 12 Monaten?
  • Erste-Hilfe-Set für Hautirritationen bereitgestellt?

⚠️ Häufige Fehler

1. Nur Desinfektion statt Händewaschen
Alkohol löst keinen Schmutz, Schutzwirkung sinkt.

2. Handschuhe überziehen, ohne vorher die Hände zu trocknen
Feuchtigkeit fördert Hautpilze und Latexallergien.

3. Creme nur nach Dienst
Schutzschicht muss vor Belastung aufgebaut werden.

4. Einmalhandschuhe mehrfach nutzen
Kreuzkontamination und Materialverschleiß.

5. Keine Dokumentation
Bei Prüfungen fehlt der Nachweis (Bußgeld bis 5.000 €).

6. „Kinder sind robust“ – keine Erzieher*innen einweißen
Auch Praktikant*innen müssen geschult werden.

ℹ️ Sonderfälle

Schwangere und Stillende
Verzicht auf alkoholhaltige Desinfektion bei Langzeitanwendung; stattdessen pH-neutrale Seifen und reichhaltige Barriercremes.

Neu eingestellte FSJ-Kräfte (16–18 Jahre)
Jugendlichenarbeitszeit darf nicht durch längeres Waschen/Desinfizieren überschritten werden – organisatorische Puffer einplanen.

Mitarbeitende mit Neurodermitis oder Psoriasis
Individuelle Hautschutzmittel (z. B. Silikonhaltige Barrierecremes) und dermatologische Kontrolluntersuchungen alle 6 Monate.

💬 Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer muss an der Unterweisung teilnehmen?

Alle Personen, die in der Kita arbeiten oder sich dort aufhalten – auch Praktikant*innen, FSJ-Kräfte und externe Reinigungsfirmen.

Wie lange darf eine Unterweisung dauern?

Der Online-Kurs dauert 20 Minuten. Präsenzschulungen können bis 45 Minuten betragen, müssen aber zeitnah erfolgen.

Müssen Eltern mitgeschult werden?

Nein, die rechtliche Pflicht besteht nur gegenüber dem Personal. Eltern werden über den Hygieneplan informiert.

Welche Creme ist für Allergiker*innen geeignet?

Unparfümierte, pH-neutrale Produkte mit ECARF-Siegel oder „sehr gut“ von Dermatest. Keine Vaseline, da sie Latexhandschuhe angreift.

Wie dokumentiere ich den Online-Kurs?

Automatisch generiertes PDF-Zertifikat mit Datum, Zeit und Inhalten wird heruntergeladen und 10 Jahre archiviert.

Was tun bei Hautausschlag nach Handschuhbrauch?

Handschuhtyp wechseln (Nitril statt Latex), Hautarzt aufsuchen und Berufsgenossenschaft melden. Als Berufskrankheit BK 5101 anzeigen.

Ist ein Handschuhtragen bei Windelwechsel Pflicht?

Ja, laut BioStoffV und DGUV Information 201-057 „Hautschutz bei feuchter Arbeit“ ist das Tragen von Einweghandschuhen zwingend vorgeschrieben.

Kann ich die Schulung auslagern?

Ja, die DGUV zertifizierte Online-Unterweisung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Die Dokumentationspflicht bleibt beim Arbeitgeber.

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