⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Basis für den Umgang mit Lösemitteln ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 14: Der Arbeitgeber hat die Mitarbeitenden „auf Grund von Unterweisungen und sonst geeigneten Maßnahmen“ über Risiken und Schutzmaßnahmen zu informieren.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6: Verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Schutzmaßnahmen festzulegen.
- DGUV Vorschrift 113-004 „Umgang mit gefährlichen Stoffen“: Fordert regelmäßige Sachkundeunterweisungen, z. B. zum Kennzeichnen, Lagern und Entsorgen.
- DGUV Regel 109-001 „Gefährdungsbeurteilung“: Gibt Methoden vor, wie Gefährdungen durch Lösemitteldämpfe systematisch erkannt werden.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3: Verlanget eine Prüfung von technischen Schutzeinrichtungen wie Absaugarmaturen oder Explosionsschutzventilatoren.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Führt das TOP-Prinzip ein: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.