⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Basis für den Umgang mit Lösemitteln ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12: Der Arbeitgeber hat die Mitarbeitenden „auf Grund von Unterweisungen und sonst geeigneten Maßnahmen“ über Risiken und Schutzmaßnahmen zu informieren.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6: Verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Schutzmaßnahmen festzulegen.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3: Verlanget eine Prüfung von technischen Schutzeinrichtungen wie Absaugarmaturen oder Explosionsschutzventilatoren.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Führt das TOP-Prinzip ein: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
Zugrunde liegende Regelwerke
- GefStoffV - Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*)
- PSA-BV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
- TRGS 401 - Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.