Häufige Fragen (FAQ)
Frage 1: Muss ich für kurze Reinigungsarbeiten mit Aerosolen wirklich eine Gefährdungsbeurteilung machen?
Ja. Bereits das gelegentliche Sprühen von Reinigungsmitteln erzeugt flüssige Aerosole. Die Gefährdungsbeurteilung muss die Expositionszeit, die Konzentration und die Schutzmaßnahmen festlegen.
Frage 2: Was ist der Unterschied zwischen FFP2 und FFP3 bei Aerosolen?
FFP2 filtern mindestens 94 % der Partikel (Schutzfaktor 10), FFP3 mindestens 99 % (Schutzfaktor 20). Für Nanopartikel oder krebserzeugende Stäube ist FFP3 zwingend.
Frage 3: Darf ich die Unterweisung intern durchführen oder brauche ich einen externen Dienstleister?
Das ArbSchG verlangt lediglich, dass die unterweisende Person geeignet ist. Eine Sicherheitsfachkraft oder qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit kann intern unterweisen. Unsere Online-Unterweisung ersetzt nicht die Fachkunde, liefert aber vorgeprüfte Inhalte.
Frage 4: Wie lange dauert die Online-Unterweisung?
Ca. 18–20 Minuten inklusive Praxis-Quiz. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Mitarbeitenden ein automatisiertes Zertifikat.
Frage 5: Gelten dieselben Regeln für Bioaerosole wie für chemische?
Grundsätzlich ja. Für Bioaerosole (z. B. Schimmelpilzsporen) gelten dieselben Grenzwerte gemäß TRBA 430. Die Auswahl der PSA orientiert sich am Schutz vor Partikeln.
Frage 6: Sind Nano-Aerosole immer krebserzeugend?
Nicht zwingend. Das Risiko hängt von Stoff, Größe und Oberflächeneigenschaften ab. Die Gefährdungsbeurteilung muss aber den Umgang mit Nanomaterialien ausdrücklich adressieren (TRGS 527).
Frage 7: Was tun, wenn die FFP-Maske im Fit-Test undicht ist?
Andere Größe oder Modell wählen, ggf. Vollmaske mit Anschluss an Druckluft (Einsatz nur nach arbeitsmedizinischer Vorsorge).