Unterweisung „Führen und Einsatz von Reizgas“ gemäß ArbSchG & DGUV

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 4502 10 Min Lerndauer

Reizstoffe wie Pfefferspray, CS-Gas oder CN-Gas sind für Mitarbeitende von Ordnungsämtern, Sicherheitsdiensten und anderen Einsatzkräften zwar unverzichtbare Werkzeuge, bergen aber erhebliche rechtliche und gesundheitliche Risiken. Jeder Einsatz muss verhältnismäßig sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen klar verstanden und die körperlichen Folgen für Betroffene wie Einsatzkräfte sicher beherrscht werden. Die vorgeschriebene fachliche Unterweisung nach ArbSchG §12 schützt vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen, sensibilisiert für ethische Grenzen und reduziert Unfall- und Haftungsrisiken. Unsere praxisnahe Online-Schulung vermittelt alle notwendigen Kenntnisse gemäß der Kursnr. UWC 4502 – jederzeit abrufbar, mit sofortiger Dokumentation und rechtssicherem Zertifikat.

Warum Unterweisungscenter?

Barrierefrei

WCAG 2.2 AA

Mehrsprachig

DE, EN, FR u.a.

Zertifikat

Automatisch als PDF

Ein-Klick

Keine Registrierung

KISS

Kurz und bündig

Rechtssicher

ArbSchG-konform

⚖️ Rechtliche Grundlagen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12: Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Beschäftigte ausreichend unterwiesen und regelmäßig wiederkehrend unterrichtet werden. Dabei sind Kenntnisse über Risiken, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu vermitteln.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3: Der Arbeitgeber muss vor Inbetriebnahme von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §4: Die Beurteilung von Gefährdungen erfolgt systematisch und dokumentiert; Unterweisung ist Teil der betrieblichen Prävention.

DGUV Vorschrift 2 „Unterweisung“ §5: Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich wiederholt werden; bei neuen oder veränderten Arbeitsbedingungen unverzüglich nachholen.

Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8: Regelt die erforderlichen Kenntnisse bei Einsatz chemischer Reizstoffe in Arbeitsstätten, insbesondere Belüftung und Erste-Hilfe-Maßnahmen.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen vor Ausgabe von Reizstoffen eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellen, die alle physischen und psychischen Risiken erfasst (ArbSchG §5).

Unterweisungspflicht: Erstunterweisung vor dem 1. Einsatz, danach jährliche Wiederholung (DGUV V2 §5). Inhalte sind auf den konkreten Einsatzort abzustimmen und schriftlich zu dokumentieren.

Dokumentationspflicht: Nach ArbSchG §12 müssen Inhalte, Dauer, Teilnehmer und Prüferfolg lückenlos aufbewahrt werden. Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre ab Erstellung.

Erste-Hilfe-Regelungen: Gemäß DGUV V1 §26 müssen ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattungen bereitgestellt und deren Standort erkennbar sein.

📘 Inhalte der Unterweisung

Rechtsrahmen und Verhältnismäßigkeit

Die Schulung klärt über §32 StGB (Notwehr) sowie §34 StGB (Rechtfertigender Notstand) auf und setzt diese im Kontext des beruflichen Einsatzes um. Teilnehmende erlernen die Stufen des Einsatzes: Ankündigung, Verwarnschuss, gezielter Einsatz und Rettung nach Gefahr im Verzug.

Wirkmechanismen der Reizstoffe

  • CS-Gas (Ortho-Chlorbenzylidenmalonsäurenitril): Reizt Augen, Atemwege und Haut, Wirkung nach 20-60 Sekunden, maximale Intensität nach 5 Minuten.
  • CN-Gas (Chloracetophenon): Stärker als CS, länger anhaltend, kann Hautverbrennungen verursachen.
  • OC-Spray (Oleoresin Capsicum / Pfefferspray): Pflanzlicher Wirkstoff, sofortige Lähmung der Augen- und Atemmuskulatur, keine dauerhaften Schäden bei korrekter Anwendung.

Verhalten vor, während und nach dem Einsatz

  • Vorbereitung: Prüfung von Windrichtung, Abstandszonen, Evakuierungswegen.
  • Einsatz: Gezielte Kurzstöße (0,5 Sekunden), 45-Grad-Winkel, konsequente Kommunikation.
  • Nachsorge: Dekontamination mit kaltem Wasser, BEK-Regel (Bewegen-Entfernen-Kühlen), ärztliche Kontrolle.

Schutzausrüstung und persönliche Sicherheit

Teilnehmende üben den korrekten Umgang mit Schutzbrille, FFP2-Maske und Publikumsschild. Es wird geübt, wie man sich selbst und Kolleg*innen vor Querabtreibung schützt und Verseuchungszonen sicher verlässt.

Ethik und Deeskalation

Konfliktlösungsstrategien wie verbal Deeskalation und Körpersprache werden simuliert. Ethische Grenzen werden auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention diskutiert.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Physische Gefährdungen:

  • Atemwegsirritationen bis hin zu Lungenödemen bei Vorerkrankten
  • Hautrötung, Verbrennungen, allergische Reaktionen
  • Sekundärverletzungen durch Panikreaktionen (Stürze, Tritte)

Psychosoziale Belastungen:

  • Posttraumatische Belastung durch Einsatzkonflikte
  • Reputationsrisiken bei unverhältnismäßigem Einsatz

TOP-Prinzip:

  • Technisch: Verwendung zugelassener Sprays (Beschaffungsvorschrift)
  • Organisatorisch: Festlegung von Einsatzregeln, Alarmplänen, Einsatzprotokollen
  • Personell: Fachliche Unterweisung, Gesundheitschecks, regelmäßige Nachschulungen

🎯 Zielgruppen & Branchen

Ordnungsämter: Zugewiesene Fachkräfte für Gewerbeaufsicht, Waffenrecht, Versammlungsrecht. Sicherheitsdienste: Bewachungspersonal mit Bewachungsgewerbe-Erlaubnis nach §34a GewO. Verkehrsdienste: Bahnpolizei, Kontrollpersonal im öffentlichen Nahverkehr. Justizvollzug: Vollzugsbeamte in offenen und geschlossenen Anstalten.

📅 Intervalle & Dokumentation

Erstunterweisung vor erstmaliger Ausgabe der Reizstoffe. Wiederholungsunterweisung jährlich (DGUV V2 §5 Abs. 2). Bei neuen Chemikalien, neuen Einsatzorten oder Vorfällen sofortige Nachunterweisung. Dokumente sind 5 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Berufsgenossenschaft vorzulegen.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • ☐ Gefährdungsbeurteilung für Reizstoff-Einsatz vorliegend und aktuell?
  • ☐ Erstunterweisung vor Ausgabe der Mittel durchgeführt?
  • ☐ Wiederholungsunterweisung innerhalb der letzten 12 Monate?
  • ☐ Einsatzprotokollvorlagen vor Ort verfügbar?
  • ☐ Erste-Hilfe-Ausstattung für Reizstoffdekontamination geprüft?
  • ☐ Windrichtungsanzeiger oder Rauchstifte im Einsatzfahrzeug?
  • ☐ Persönliche Schutzausrüstung (Brille, Maske) funktionsfähig?
  • ☐ Deeskalations-Skript in Dienstanweisung integriert?

⚠️ Häufige Fehler

1. Fehlende Gefährdungsbeurteilung

Viele Behörden übersehen, dass auch Reizstoffe als „Arbeitsmittel“ gelten und eine schriftliche Beurteilung nach BetrSichV §3 zwingend ist.

2. Unzureichende Nachsorge

Nicht immer steht kaltes Wasser, pH-neutrale Spülung oder ärztliche Erstversorgung bereit – zwingend laut DGUV V1 §26.

3. Veraltete Inhalte

Reizstoffe werden regelmäßig neu bewertet. Werden neue EU-Bewertungsberichte ignoriert, droht mangelhafte Information der Mitarbeitenden.

4. Fehlende Dokumentation des Einsatzes

Ohne Einsatzprotokoll ist die Rechtfertigung im Nachhinein kaum möglich – rechtliche Folgen drohen.

5. Ethische Aspekte außer Acht lassen

Die Schulung auf Notwehr und Verhältnismäßigkeit wird verkürzt – dies kann bei Gerichtsverfahren kritisch werden.

ℹ️ Sonderfälle

Schwangere und stillende Kolleginnen

Reizstoffe können zu Atemwegsreiz bis hin zu Frühwehen führen. Eine individuelle Gefährdungsbeurteilung und ggf. Einsatzbeschränkung ist erforderlich.

💬 Häufige Fragen

1. Muss jeder Mitarbeiter, der ein Reizmittel trägt, unterwiesen werden?

Ja, gemäß ArbSchG §12 ist die Unterweisung unabhängig von der Häufigkeit des Einsatzes zwingend.

2. Kann die Online-Unterweisung die Präsenzschulung ersetzen?

Die theoretischen Inhalte können digital vermittelt werden. Ein praktisches Einsatztraining vor Ort ist zusätzlich empfohlen und wird von der DGUV gefordert.

3. Welche Dokumente braucht die BG bei Prüfung?

Gefährdungsbeurteilung, Nachweis der Erst- und Wiederholungsunterweisung sowie Einsatzprotokolle.

4. Wie lange dauert die Online-Schulung?

Ca. 45 Minuten Theorie plus optionales 15-minütiges Wissenstest-Modul.

5. Gibt es Altersgrenzen für den Einsatz von Reizstoffen?

Nein, aber die körperliche Eignung und Gesundheit sind in der Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen.

6. Welche Mittel sind in Deutschland erlaubt?

Nur geprüfte Verteidigungssprays mit maximal 80 ml OC-Gehalt oder zugelassene CN/CS-Varianten gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung.

7. Was tun bei versehentlichem Selbstkontakt?

BEK-Regel anwenden, kühles Wasser, keine Cremes, ärztliche Kontrolle.

8. Muss ich die Schulung auch als Freelancer absolvieren?

Ja, wenn Sie Reizstoffe in dienstlichem Auftrag führen, gelten die Arbeitgeberpflichten entsprechend.

Jetzt rechtssicher online unterweisen

Sparen Sie Zeit und Kosten: Unsere digitale Schulung „Führen und Einsatz von Reizgas“ erfüllt alle DGUV- und ArbSchG-Anforderungen. Sofortiger Download des Zertifikats, lückenlose Dokumentation und kostenlose Updates inklusive.