⚖️ Rechtliche Grundlagen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3: Der Arbeitgeber muss vor Inbetriebnahme von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §4: Die Beurteilung von Gefährdungen erfolgt systematisch und dokumentiert; Unterweisung ist Teil der betrieblichen Prävention.
DGUV Vorschrift 2 „Unterweisung“ §5: Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich wiederholt werden; bei neuen oder veränderten Arbeitsbedingungen unverzüglich nachholen.
Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8: Regelt die erforderlichen Kenntnisse bei Einsatz chemischer Reizstoffe in Arbeitsstätten, insbesondere Belüftung und Erste-Hilfe-Maßnahmen.