DGUV Regel 109-607 Löten – Vorschriftenkonforme Unterweisung für sicheres Löten

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UWC-Nr. 7014 5 Min Lerndauer

Lötarbeiten gehören in fast jeder Produktionsstätte zum Arbeitsalltag – sei es beim Elektronik-Bau, der Metallverarbeitung oder der Instandhaltung. Doch offene Flammen, heiße Temperaturen bis 450 °C, giftige Dämpfe und schwer entflammbare Lötmittel bergen erhebliche Gefahren. Die DGUV Regel 109-607 schreibt deshalb verpflichtende Unterweisungen vor, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern. Personalverantwortliche müssen sicherstellen, dass jede beschäftigte Person vor dem ersten Löten und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen wird. Diese Landingpage zeigt Ihnen, welche Inhalte die Schulung deckt, welche rechtlichen Pflichten bestehen und wie Sie mit einer digitalen Lösung Zeit und Kosten sparen – vollständig dokumentiert und revisions­sicher.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus mehreren Regelwerken. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 fordert, dass der Arbeitgeber Mitarbeiter über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen hat. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 und § 14 verlangt eine wirksame Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Festlegung von Unterweisungsinhalten, wenn mit Lötgeräten oder brennbaren Lötmitteln gearbeitet wird. Konkretisiert wird dies durch DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 4 sowie DGUV Regel 109-607 „Branche Metallbau“, die in Kapitel 4.2 „Unterweisung und Anleitung“ detailliert festlegt, dass Lötende regelmäßig zu schulen sind. Ergänzend gilt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für den sicheren Umgang mit den beim Löten verwendeten brennbaren bzw. gefährlichen Stoffen.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Unternehmerische Pflichten beginnen mit der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV § 3. Sie umfasst:

  • Ermittlung von Lötstellen und Tätigkeiten
  • Identifikation von Gefährdungen (Hitze, Dämpfe, Flamme)
  • Festlegung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
  • Festlegung der Unterweisungsinhalte und -intervalle

Anschließend muss der Arbeitgeber gemäß ArbSchG § 12 jede Person vor erstmaliger Tätigkeit und spätestens alle 12 Monate unterweisen. Die Dokumentation erfolgt durch Unterschrift des Mitarbeiters in der Unterweisungsbescheinigung (DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 4). Bei Nachweisdefiziten drohen Bußgelder nach ArbSchG § 25.

📘 Inhalte der Unterweisung

1. Rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungen

Die Teilnehmenden erfahren, welche Vorschriften für ihr Betriebs­geschehen gelten und wie die internen Betriebs­anweisungen zu lesen sind.

2. Löttechnische Grundlagen

  • Unterscheidung Lot- und Lötmittel (z. B. Weich- und Hartlot)
  • Temperaturbereiche von 180 °C bis 450 °C und deren Auswirkungen
  • Einsatz von Absaugungen und Warmluftstationen

3. Gefährdungserkennung TOP-Prinzip

Technische Maßnahmen: Lötrauchabsaugung, Temperaturbegrenzung, Feuerlöscher in Griffnähe. Organisatorische Maßnahmen: Freimachen des Arbeitsplatzes, Kennzeichnung heißer Oberflächen, gegenseitige Kontrolle. Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Hitzebeständige Schutzbrille, flammhemmende Kleidung, ggf. Atemschutz bei Blei-Legierungen.

4. Praktische Übung

Die Teilnehmenden führen an einer Übungsplatine ein Standard-Lötbond durch und dokumentieren Hitze- und Dampfexposition über einen Messdatenlogger.

5. Wartung und Instandhaltung der Ausrüstung

  • Kontrolle des Lötspitzenverschleißes
  • Reinigen von Düsen und Filterwechsel bei Absaugungen
  • Befüllen und Lagern von Lötmitteln nach GHS-Kennzeichnung

6. Notfallmaßnahmen

Verhalten bei Brand: Sofortige Abschaltung, Benutzung eines Löschdecke oder CO₂-Löschers, kein Wasser bei brennendem Lötmittel. Erste Hilfe bei Verbrennungen: Kühlung 15 min, ärztliche Versorgung bei Blasenbildung. Bei Dampfinhalation: Frischluft, ggf. Notarzt bei Atemnot.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Typische Gefährdungen beim Löten:

  • Thermische Gefährdungen: Verbrennungen durch Kontakt mit 300 °C heißer Lötspitze oder geschmolzenem Lot
  • Chemische Gefährdungen: Lötrauch enthält u. a. Rosin-Dämpfe (Reizgas), bei Bleilot zusätzlich Bleioxid-Dämpfe
  • Brand- und Explosionsgefahr: Entzündung von Reinigungsmitteln oder brennbaren Lötmitteln
  • Strom- und Explosionsgefahr: Kurzschluss durch Lotperlen auf Leiterplatten, Gasexplosion bei Propangas-Lötbrennern

Das TOP-Prinzip liefert die Rangfolge der Schutzmaßnahmen:

  • Technisch: Rauchabsauganlage mit HEPA-Filter, automatische Abschaltung bei Übertemperatur, explosionsgeschützte Lüftung
  • Organisatorisch: Lötarbeitsplatz nur mit Feuerlöscher, regelmäßige Kontrolle der Lötstationen, separate Lagerung von Lötmitteln
  • Persönlich: Schutzbrille EN 166, flammhemmende Schutzkleidung EN ISO 11612, ggf. Halbmaske mit ABEK-Filter

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die DGUV Regel 109-607 betrifft alle Branchen, in denen Lötarbeiten durchgeführt werden. Besonders häufig:

  • Elektronik-/ Geräte­bau: Löten von Leiterplatten, Kabeln und Bauteilen
  • Metallverarbeitung: Hartlöten von Rohrverbindungen, Reparaturen an Maschinen
  • Automobilindustrie: Kabelbaum-Fertigung, Sensor-Montage
  • Handwerk: Sanitär-, Klima- und Heizungsbau „Branche Metallbau“
  • Schulen und Labore: Technikunterricht, Prototypenbau

Besonderheiten: In der Lebensmittelindustrie sind zusätzliche Reinheits- und Kontaminations­auflagen zu beachten.

📅 Intervalle & Dokumentation

Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit und spätestens alle 12 Monate wiederholt werden (DGUV Regel 109-607 Kapitel 4.2). Bei Verdacht auf Gesundheitsschäden oder nach gravierenden Ereignissen „Branche Metallbau“ erfolgt eine Sofortunterweisung. Die Dokumentation umfasst:

  • Name und Funktion der unterwiesenen Person
  • Datum und Dauer der Schulung
  • Inhalte und Übungsnachweise
  • Unterschrift des Mitarbeiters und des Schulenden

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre ab dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses (DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 4).

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • Gefährdungsbeurteilung vorhanden und aktuell?
  • Unterweisung vor erstmaliger Tätigkeit erfolgt?
  • 12-Monats-Intervall eingehalten?
  • Schutzbrillen und flammhemmende Kleidung vorhanden?
  • Lötrauchabsaugung gewartet und funktionsfähig?
  • Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe des Lötplatzes?
  • Sicherheitsdatenblätter für alle Lötmittel verfügbar?
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung am Arbeitsplatz geprüft?

⚠️ Häufige Fehler

1. Fehlende wiederkehrende Unterweisung

Nur die Ersteinweisung durchgeführt, aber keine jährliche Auffrischung – Bußgelder drohen.

2. Unvollständige Gefährdungsbeurteilung

Lötrauch und Bleioxid-Dämpfe wurden übersehen, keine Absaugung vorgesehen.

3. Fehlende PSA oder unsachgemäße Auswahl

Statt hitzebeständiger Schutzbrille nur Allgemein-PSA verwendet.

4. Fehlende Dokumentation

Unterschriftenlisten werden nicht aufbewahrt – Lücken bei Betriebsprüfungen.

5. Vermischung von Löt- und Reinigungsmitteln

Isopropanol offen neben Lötkolben gelagert – Brandgefahr.

ℹ️ Sonderfälle

Auszubildende und Lehrlinge

Bedürfen einer intensiveren Unterweisung und zusätzlicher Beaufsichtigung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 12b.

💬 Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 109-607?

Die Vorschrift 1 legt allgemeine Grundlagen zur Prävention fest, während Regel 109-607 konkrete technische und organisatorische Maßnahmen für Lötarbeiten formuliert.

Muss jeder Mitarbeiter, der nur gelegentlich löten soll, unterwiesen werden?

Ja, auch geringfügige Lötarbeiten lösen die Unterweisungspflicht aus. Die Häufigkeit spielt keine Rolle.

Darf ich Online-Unterweisung komplett ohne Präsenz durchführen?

Ja, sowohl Erst- als auch Wiederholungsunterweisung sind online zulässig, wenn die praktische Übung digital simuliert und die Kenntnisprüfung bestanden wird „Branche Metallbau“.

Welche Filter braucht eine Lötrauchabsaugung?

Kombinationsfilter Typ ABEK-P3 (organische Gase und Partikel) nach DIN EN 14387.

Wie lange dauert die Online-Unterweisung?

Ca. 45–60 Minuten inklusive interaktiver Übung und abschließender Prüfung.

Muss ich die Unterweisung dokumentieren?

Unbedingt. Die Bescheinigung ist 5 Jahre aufzubewahren und bei Betriebsprüfungen vorzuzeigen (DGUV Vorschrift 1 § 4).

Gibt es Ausnahmen für Kleinunternehmen?

Nein, die Vorschriften gelten unabhängig von der Unternehmensgröße.

Wer darf unterweisen?

Sachkundige Personen gemäß DGUV Vorschrift 1 § 6, z. B. Sicherheitsfachkraft, Meister oder autorisierte externe Dienstleister.

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