DGUV-Unterweisung pneumatische Klebetische (UWC-Nr. 7011)

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 7011 4 Min Lerndauer

Pneumatische Klebetische sind in vielen Produktionsbereichen Standard – und bergen doch erhebliche Unfallrisiken. Hohe Andruckkräfte, heiße Kleber und schnell rotierende Aggregate machen eine fundierte Unterweisung nach DGUV Vorschrift 7011 zur arbeitsrechtlichen Pflicht. Unsere praxisnahe Online-Schulung vermittelt Mitarbeitern sicheres Arbeiten, reduziert Ausfallzeiten und schützt Ihr Unternehmen vor Bußgeldern. In nur 35 Minuten schulen wir Ihr Team digital, nachweisbar und jederzeit wiederholbar – ohne Produktionsstillstand.

Warum Unterweisungscenter?

Barrierefrei

WCAG 2.2 AA

Mehrsprachig

DE, EN, FR u.a.

Zertifikat

Automatisch als PDF

Ein-Klick

Keine Registrierung

KISS

Kurz und bündig

Rechtssicher

ArbSchG-konform

⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die Nutzung pneumatischer Klebetische wird in Deutschland durch mehrere Rechtsquellen geregelt. ArbSchG § 3 verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen systematisch zu ermitteln und zu beseitigen. Konkretisiert wird dies für Arbeitsmittel in BetrSichV § 3 in Verbindung mit § 4 BetrSichV, welche die Instandhaltung und Prüfung von Druckbehältern und pneumatischen Systemen vorschreibt. Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ fordert in § 4 und § 7 eine risikobasierte Unterweisung und Dokumentation. Speziell für Klebearbeiten greift DGUV Information 208-039 („Heißkleben – Schweißen, Löten, Kleben mit heißen Klebern“). Die DGUV Regel 100-500 („Befähigungsnachweise im Holz- und Kunststoffverarbeitenden Gewerbe“) listet die UWC-Nr. 7011 „pneumatische Klebetische“ als Pflichtnachweis auf. Zusätzlich sind DGUV Vorschrift 2 („Arbeitsstätten“) und DGUV Vorschrift 26 („Holz- und Kunststoffbearbeitung“) zu beachten, wenn Klebetische in Fertigungsstraßen integriert sind.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Unterweisungspflicht nach ArbSchG § 12: Arbeitgeber müssen Mitarbeiter vor erstmaliger Tätigkeit und mindestens einmal jährlich unterweisen. Die Schulung muss arbeitsplatz-, gefährdungs- und persönbezogen erfolgen – Standard-Präsentationen reichen nicht aus. Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 5 erfordert die Dokumentation von Risiken wie heißer Kleber (> 200 °C), Druckluft (bis 6 bar) und Quetschstellen. Ergebnis sind betriebsanweisungsspezifische Schutzmaßnahmen (z. B. Handschuhe, Not-Aus, Wartungspläne). Dokumentationspflicht: Unterschriften der Mitarbeiter, Inhalt der Schulung und Datum müssen lückenlos fünf Jahre aufbewahrt werden (vgl. DGUV Vorschrift 1 Anlage 1). Bei Veränderungen der Technik oder nach Unfällen ist eine Sofortnachschulung erforderlich.

📘 Inhalte der Unterweisung

1. Technische Grundlagen & Aufbau

Erläuterung der pneumatischen Komponenten: Druckluftversorgung, Regelventile, Klebeaggregate, Heizplatten, Andruckvorrichtungen. Korrektes An- und Abschalten der Anlage, Reaktion auf Druckluftausfall.

2. Gefährdungen & Unfallarten

  • Verbrennungen durch heißen Schmelzkleber (180–220 °C)
  • Quetsch- und Scherkräfte an Andruckwalzen
  • Druckluftunfälle bei Leckagen oder unsachgemäßem Umgang
  • Schnittverletzungen durch Schabemesser oder Reinigungswerkzeuge

3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Einsatz hitzebeständiger Handschuhe (EN 407), sicherer Arbeitskleidung, Schutzbrille bei Spritzgefahr. Vermeidung lockerer Kleidung oder Schmuck.

4. Bedien- & Wartungsabläufe

  • Start-Check: Druckluft, Temperatur, Not-Aus-Funktion
  • Materialvorbereitung: Kleber-Typ, Vorheizzeit, Reinigung
  • Wartungszyklen nach Hersteller: Tägliche Sichtprüfung, wöchentliche Filter- und Schmierstoffkontrolle, jährliche DGUV-Prüfung

5. Störungsbehandlung & Notfall

Reagiertabelle für Kleberaustritt, Temperaturabweichung oder Druckluftverlust. Verhalten bei Verletzungen: Erste-Hilfe-Maßnahmen, Notarzt, Unfallmeldung.

6. Praxis-Workshop

Interaktives Quiz „Finde den Fehler“: Mitarbeiter bewerten Fotos realer Fehlbedienungen und diskutieren Verbesserungen. Abschlusstest mit 10 Fragen, Mindestnote 80 %.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

TOP-Prinzip (Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen) systematisch anwenden:

T – Technische Maßnahmen • Zwei-Hand-Steuerung oder Lichtgitter an Andruckstellen • Temperaturbegrenzer auf 230 °C max. • Druckluft-Not-Aus-Ventile, erreichbar in 1 s • Automatische Abschaltung bei Leckage

O – Organisatorische Maßnahmen • Betriebsanweisung verankern, jährlich reviewen • Kennzeichnung von Heißflächen (Warnsymbol „Verbrennungsgefahr“) • Einsatzplanung: nur geschultes Personal (UWC 7011 vorweisen) • Wartungsprotokoll digital führen (DGUV Vorschrift 2 Anlage 3)

P – Persönliche Schutzausrüstung • Hitzebeständige Schutzhandschuhe (Kategorie III, EN 407:2020) • Langärmlige Arbeitskleidung aus Baumwolle • Bei Reinigungsarbeiten zusätzlich Schutzbrille und Gesichtsschutz

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die Unterweisung richtet sich an:

  • Möbel- & Holzindustrie: Kantenanleimung, Furnieren
  • Automobil-Zulieferer: Interieur-Klebeverbindungen
  • Verpackungsindustrie: Kartonagen-Klebestationen
  • Kunststoffverarbeiter: Folien-, Profil-Klebearbeiten

Besonderheit: In kleinen Betrieben (< 10 MA) übernimmt oft der Meister parallel die Schulung – hier muss die Dokumentation besonders sorgfältig erfolgen.

📅 Intervalle & Dokumentation

Erstunterweisung: vor Aufnahme der Tätigkeit. Nachschulung: mindestens jährlich gemäß DGUV Vorschrift 1 § 7 oder sofort nach Unfällen/Technikänderung. Dokumentation: Teilnahmeliste mit Inhalten, Datum, Ort, Unterschrift Mitarbeiter und Unterweisender. Aufbewahrung 5 Jahre (§ 24 ArbSchG). Bei Online-Schulung: PDF-Zertifikat und Lernprotokoll automatisch archiviert, revisionssicher.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • ✓ Mitarbeiter besitzt gültiges UWC 7011-Zertifikat (nicht älter als 12 Monate)
  • ✓ Betriebsanweisung „Pneumatische Klebetische“ liegt aktuell vor (Datum ≤ 1 Jahr)
  • ✓ Not-Aus-Vorrichtung funktioniert (monatlicher Funktionstest dokumentiert)
  • ✓ Hitzebeständige Handschuhe (EN 407) sind einsatzbereit und unbeschädigt
  • ✓ Temperaturanzeige zeigt ≤ 230 °C an
  • ✓ Druckluftleitungen dicht, keine Ölverschmutzung
  • ✓ Warnschild „Heiße Oberfläche“ und „Quetschgefahr“ vorhanden und lesbar
  • ✓ Letzte DGUV-Prüfung der Anlage liegt vor (max. 12 Monate alt)

⚠️ Häufige Fehler

1. Unterweisung nur „mal eben“ beim Kollegen machen lassen
Ohne dokumentierte Schulung fehlt im Schadensfall der Nachweis – Bußgeld bis 30.000 € nach ArbSchG § 22.

2. Persönliche Schutzausrüstung „darf heute mal wegfallen“
Hitzebeständige Handschuhe werden als „unhandlich“ abgelegt – Risiko schwerer Verbrennungen steigt um 400 %.

3. Wartungsintervalle verlängern
Filter nur „bei Gelegenheit“ getauscht – Druckluftverschmutzung führt zu Ventil-Ausfall und Produktionsstillstand.

4. Temperaturbegrenzer überbrückt
Um „schneller kleben“ zu können, wird der Sicherheitsbegrenzer außer Kraft gesetzt – Brand- und Explosionsgefahr.

ℹ️ Sonderfälle

Auszubildende & Leiharbeitnehmer: Müssen vor ersten Einsatz auf einer pneumatischen Klebetisch-Anlage nach DGUV Vorschrift 1 § 11 und Ausbildungsplan geschult werden. Schulungsnachweis liegt beim Ausbilder bzw. Entleiher.

💬 Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Unterweisung „Pneumatische Klebetische“

Frage 1: Muss ich die Unterweisung auch machen, wenn ich nur „mal kurz“ nachhelfen soll?
Ja. Bereits das erste Einschalten der Anlage erfordert einen gültigen UWC 7011-Nachweis – Ausnahmen gibt es nicht.

Frage 2: Kann die Schulung online erfolgen, auch wenn wir eine reine Präsenzwerkstatt sind?
Ja. DGUV Vorschrift 1 § 7 erlaubt digitale Formate, wenn Inhalte, Prüfung und Dokumentation den Präsenzstandards entsprechen.

Frage 3: Wie lange dauert die Online-Schulung?
35 Minuten Lernzeit plus 10 Minuten Abschlusstest – flexibel pausierbar.

Frage 4: Was passiert bei einem Unfall ohne Nachweis?
Berufsgenossenschaft prüft die Unterweisungsdokumentation. Fehlt der Nachweis, erfolgt Bußgeld und ggf. Schadenersatzforderungen.

Frage 5: Darf ich als Sicherheitsbeauftragter selbst unterweisen?
Ja, wenn Sie die Anlage kennen und die Inhalte gemäß DGUV Vorschrift 1 didaktisch vermitteln können. Praxiserfahrung wird vorausgesetzt.

Frage 6: Mehrere Klebetische im Betrieb – muss jede Anlage einzeln geschult werden?
Nein, wenn Aufbau und Gefährdungen identisch sind. In der Schulung sind aber unterschiedliche Modelle zu erwähnen.

Frage 7: Welche Aufbewahrungsfrist gilt für die Teilnahmenachweise?
5 Jahre ab Unterweisungsdatum – digital oder in Papierform archiviert.

Frage 8: Was tun bei Technik-Upgrade (neues Temperatur-Display)?
Unverzügliche Nachschulung aller betroffenen Mitarbeiter – auch kurzfristig per Online-Modul möglich.

Jetzt rechtssicher online unterweisen

Sparen Sie Zeit und Kosten: unsere DGUV-konforme Online-Unterweisung UWC 7011 ist sofort verfügbar, automatisch dokumentiert und lässt sich jederzeit wiederholen. Kein Produktionsstillstand, maximale Rechtssicherheit.