Häufige Fragen zur Unterweisung „Pneumatische Klebetische“
Frage 1: Muss ich die Unterweisung auch machen, wenn ich nur „mal kurz“ nachhelfen soll?
Ja. Bereits das erste Einschalten der Anlage erfordert einen gültigen UWC 7011-Nachweis – Ausnahmen gibt es nicht.
Frage 2: Kann die Schulung online erfolgen, auch wenn wir eine reine Präsenzwerkstatt sind?
Ja. DGUV Vorschrift 1 § 7 erlaubt digitale Formate, wenn Inhalte, Prüfung und Dokumentation den Präsenzstandards entsprechen.
Frage 3: Wie lange dauert die Online-Schulung?
35 Minuten Lernzeit plus 10 Minuten Abschlusstest – flexibel pausierbar.
Frage 4: Was passiert bei einem Unfall ohne Nachweis?
Berufsgenossenschaft prüft die Unterweisungsdokumentation. Fehlt der Nachweis, erfolgt Bußgeld und ggf. Schadenersatzforderungen.
Frage 5: Darf ich als Sicherheitsbeauftragter selbst unterweisen?
Ja, wenn Sie die Anlage kennen und die Inhalte gemäß DGUV Vorschrift 1 didaktisch vermitteln können. Praxiserfahrung wird vorausgesetzt.
Frage 6: Mehrere Klebetische im Betrieb – muss jede Anlage einzeln geschult werden?
Nein, wenn Aufbau und Gefährdungen identisch sind. In der Schulung sind aber unterschiedliche Modelle zu erwähnen.
Frage 7: Welche Aufbewahrungsfrist gilt für die Teilnahmenachweise?
5 Jahre ab Unterweisungsdatum – digital oder in Papierform archiviert.
Frage 8: Was tun bei Technik-Upgrade (neues Temperatur-Display)?
Unverzügliche Nachschulung aller betroffenen Mitarbeiter – auch kurzfristig per Online-Modul möglich.