⚖️ Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten vor Unfällen und Gesundheitsgefahren geschützt sind. Dazu gehört auch die Schulung am hydraulischen Arbeitsmittel.
- § 12 ArbSchG – Unterweisungspflicht: Die Beschäftigten sind schriftlich über alle Gefährdungen, Vorschriften und Schutzmaßnahmen zu unterweisen und regelmäßig zu wiederholen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 3 BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung: Vor Inbetriebnahme muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für hydraulische Stanzen durchführen.
- § 4 BetrSichV – Maßnahmen zur Gefahrenabwehr: Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen wie Schutzvorrichtungen und Betriebsanweisungen sind festzulegen.
- § 6 BetrSichV – Prüfverpflichtung: Hydraulische Stanzen sind durch eine sachkundige Person vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
DGUV Vorschriften
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: Verpflichtet zur regelmäßigen Unterweisung und Schulung am Arbeitsplatz.
- DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV B11) – Hydraulische Arbeitsmittel: Spezifische Anforderungen an Bauweise, Prüfung und Bedienung hydraulischer Stanzen.
- DGUV Information 203-077 – Hydraulikschläuche: Hinweise auf Alterung, Prüfung und Austausch.