⚖️ Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten vor Unfällen und Gesundheitsgefahren geschützt sind. Dazu gehört auch die Schulung am hydraulischen Arbeitsmittel.
- § 12 ArbSchG – Unterweisungspflicht: Die Beschäftigten sind schriftlich über alle Gefährdungen, Vorschriften und Schutzmaßnahmen zu unterweisen und regelmäßig zu wiederholen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 3 BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung: Vor Inbetriebnahme muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für hydraulische Stanzen durchführen.
- § 4 BetrSichV – Maßnahmen zur Gefahrenabwehr: Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen wie Schutzvorrichtungen und Betriebsanweisungen sind festzulegen.
- § 14 BetrSichV – Prüfung von Arbeitsmitteln: Hydraulische Stanzen sind durch eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
DGUV Vorschriften
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: Verpflichtet zur regelmäßigen Unterweisung und Schulung am Arbeitsplatz.
Zugrunde liegende Regelwerke
- BetrSichV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- DGUV Information 209-019 - Sicherheit bei der Blechbearbeitung · Ausgabe 2023.01
- DGUV Regel 113-020 - Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz · Ausgabe 2017.10
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.