⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die Atemschutz-Unterweisung basiert auf mehreren verbindlichen Gesetzen und Vorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12: Verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung notwendiger Unterweisungen über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §14: Arbeitnehmer müssen die ihnen übertragenen Schutzmaßnahmen anwenden.
- DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) „Grundsätze der Prävention“: Verlangt regelmäßige Unterweisungen zu persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) einschließlich Atemschutz.
- DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“: Konkretisiert die Anforderungen an Auswahl, Einsatz und Unterweisung.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §14: Fordert wirksame Maßnahmen zur Verhütung oder Verminderung der Gefährdung durch Gefahrstoffe.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3: Verlangt eine Gefährdungsbeurteilung auch für Atemgefährdungen.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten · Ausgabe 2021.11
- GefStoffV - Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*)
- PSA-BV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.