⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für das sichere Arbeiten unter Sonneneinwirkung ergeben sich aus mehreren Regelwerken:
- ArbSchG § 3 – Verantwortung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten nach dem Stand der Technik sicherzustellen. Dazu gehört auch die Vermeidung gesundheitlicher Schäden durch UV-Strahlung und Hitze.
- ArbSchG § 4 – Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber hat eine umfassende Gefährdungsbeurteilung auch für UV- und Wärmebelastung durchzuführen und aus ihr abgeleitete Schutzmaßnahmen festzulegen.
- ArbSchG § 12 – Unterweisungspflicht: Beschäftigte müssen regelmäßig unterwiesen werden, insbesondere über Gefährdungen durch natürliche Einflüsse wie UV-Strahlung und hohe Temperaturen.
- DGUV Vorschrift 1 § 4 – Unterweisung: Die Unterweisung muss inhaltlich auf die konkrete Tätigkeit und die konkrete Gefährdung abgestimmt sein.
- DGUV Regel 112-190 – Arbeiten im Freien: Diese Regel enthält konkrete Empfehlungen zur Vermeidung von Haut- und Augenschäden durch UV-Strahlung sowie zum Schutz vor Hitzschäden.
- DGUV Regel 113-005 – Hautschutz am Arbeitsplatz: Enthält Anforderungen an Schutzmittel und Verhaltensregeln bei UV-Exposition.