Online-Unterweisungen für die Schulsozialarbeit

Sie arbeiten oft als einzige Fachkraft des Trägers an einer Schule - und sind trotzdem voll unterweisungspflichtig. Wir liefern rechtssichere Pflichtunterweisungen, die Sie zwischen Einzelgesprächen und Beratungsterminen absolvieren können. Sie halten Träger und Schulamt zufrieden und behalten den Kopf frei für Ihre Arbeit mit den Jugendlichen.

Online-Unterweisungen für Schulsozialarbeit
50+
Themen für Schulsozialarbeit
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Einzelkämpferin ohne Sicherheitsbeauftragten vor Ort

Sie sind oft die einzige Trägerkraft im Schulgebäude, während Hausrecht und Brandschutz beim Schulträger liegen. Trotzdem haftet Ihr Arbeitgeber nach § 12 ArbSchG für Ihre jährliche Unterweisung.

Übergriffe und Bedrohungen im Schulalltag

DGUV Information 202-051 weist Schulsozialarbeit als Tätigkeit mit erhöhtem Risiko für verbale und körperliche Übergriffe aus. Ohne dokumentiertes Deeskalationstraining drohen BG-Regress nach Vorfällen und Anerkennungsprobleme als Arbeitsunfall.

§ 8a SGB VIII rechtssicher dokumentieren

Beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist jeder Schritt beweispflichtig zu dokumentieren. Fehlt die nachweisliche Kenntnisnahme der Trägerverfahrensanweisung, haftet die Fachkraft im Schadensfall persönlich mit.

Termine, Beratungen, keine Stunde für Schulungen

Zwischen Krisengesprächen, Hilfeplänen und Elternterminen bleibt keine Zeit für Präsenz-Pflichttage. Trotzdem fordern Träger und Schulamt lückenlose Nachweise zum Stichtag 31.12.

So löst UWC das für Ihre Schulsozialarbeit

Unterweisung zwischen zwei Beratungsterminen

Sie absolvieren jede Pflichtunterweisung in 15 bis 30 Minuten online am Arbeitsplatz im Schülerberatungsraum oder im Trägerbüro. Pausieren und fortsetzen ist jederzeit möglich, ohne dass der Lernfortschritt verloren geht.

Rechtssichere Dokumentation für Träger und Schulamt

Jede abgeschlossene Unterweisung erzeugt automatisch ein PDF-Zertifikat mit Datum, Inhalt und Prüfungsergebnis. Bei Träger-Audits oder DGUV-Begehungen weisen Sie Ihre Pflichterfüllung nach § 12 ArbSchG mit einem Klick nach.

Inhalte aus der Jugendhilfe-Praxis

Unsere Module zu Deeskalation in der Jugendhilfe, § 8a SGB VIII und Alleinarbeit bei erhöhter Gefährdung sind auf den Alltag von Schulsozialarbeiterinnen zugeschnitten, nicht auf den klassischen Bürobetrieb. Beispiele kommen aus Beratungssituationen mit Jugendlichen, nicht aus dem Industriebetrieb.

Diese Themen sind für Sie relevant

Erstunterweisung für neü Fachkräfte der Jugendhilfe
Jährliche Wiederholungsunterweisung nach § 12 ArbSchG
Deeskalationstraining für Beschäftigte in der Jugendhilfe
Kenntnisnahme § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Alleinarbeit bei erhöhter oder kritischer Gefährdung
Datenschutz-Grundunterweisung für Behörden und öffentliche Verwaltungen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Brandschutz und Verhalten im Brandfall
Erste Hilfe im pädagogischen Kontext
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten korrekt melden
Gefährdungsbeurteilung Erziehung & Soziales
Deeskalationstraining für den öffentlichen Dienst
Bildschirmarbeitsplatz und ergonomisches Arbeiten
Schweigepflicht und Datenweitergabe an Lehrkräfte
Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
Verkehrssicherheit auf Dienstwegen zwischen Schule und Trägerbüro

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Wir sind als Träger an mehreren Schulen tätig - reicht eine Unterweisung pro Fachkraft?
Ja. Die Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG knüpft am Arbeitsverhältnis an, nicht am Einsatzort. Eine jährliche Wiederholungsunterweisung pro Fachkraft genügt, sofern die Tätigkeitsinhalte an allen Schulen vergleichbar sind. Bei deutlich abweichenden Gefährdungen (zum Beispiel Förderschule mit erhöhtem Übergriffsrisiko) ist eine ergänzende Unterweisung sinnvoll.
Wer ist für die Unterweisung zuständig - Schulträger oder unser Anstellungsträger?
Ihr Anstellungsträger als Arbeitgeber im Sinne des § 2 ArbSchG. Der Schulträger ist zwar für das Gebäude und den schulischen Brandschutz verantwortlich, nicht aber für Ihre arbeitsschutzrechtliche Unterweisung. In der Praxis empfehlen wir, die schulinternen Notfall- und Brandschutzregelungen ergänzend zur Kenntnis zu geben.
Muss die Kenntnisnahme nach § 8a SGB VIII jährlich wiederholt werden?
Eine starre Jahresfrist gibt es im SGB VIII nicht, das Jugendamt fordert in den Vereinbarungen nach § 8a Abs. 4 SGB VIII aber meist eine regelmäßige Aktualisierung. Wir empfehlen eine jährliche Auffrischung parallel zur ArbSchG-Pflichtunterweisung, insbesondere wenn sich das Schutzkonzept des Trägers geändert hat. Die Kenntnisnahme wird bei uns rechtssicher protokolliert.
Was tun, wenn ich als Schulsozialarbeiterin allein im Beratungszimmer bin und ein Konflikt eskaliert?
Das ist klassische Alleinarbeit mit erhöhter Gefährdung nach DGUV Regel 100-001. Ihr Träger muss in der Gefährdungsbeurteilung organisatorische Schutzmaßnahmen festlegen, etwa eine Notrufkette mit dem Schulsekretariat oder eine technische Personen-Notsignal-Anlage. Unser Modul Alleinarbeit erklärt die konkreten Anforderungen und Ihr Verhalten in der Akutsituation.
Sind die Zertifikate für unser Schulamt und die Unfallkasse anerkannt?
Ja. Die Zertifikate dokumentieren Datum, Inhalt, Daür und Prüfungsergebnis und genügen den Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 § 4 sowie § 12 ArbSchG. Unfallkassen wie die UK NRW oder die VBG akzeptieren Online-Unterweisungen mit Erfolgskontrolle ausdrücklich als gleichwertig zur Präsenzunterweisung.

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Pflichtunterweisungen erledigt, Kopf frei für Ihre Jugendlichen.