Branche · Pflege & Sozialwirtschaft

Online-Unterweisungen für Hort und Ganztagsschule

Ihre Fachkräfte übernehmen nach der Schule - und tragen die gleiche Verantwortung wie eine Kita: Aufsichtspflicht, Hygiene, Erste Hilfe. Wir liefern DGUV-konforme Unterweisungen, die das Team nach der Nachmittagsbetreuung erledigen kann. Rechtssicher dokumentiert, nervenschonend organisiert.

50 passende Themen Soziales & Gesundheit

Online-Unterweisungen für Hort & Ganztagsschule

Hort & Ganztagsschule in Zahlen

  • 50+

    Themen für Hort & Ganztagsschule

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Unterweisungen nach 16 Uhr im Randzeitenfenster

    Ihre Pädagogen sind bis zum Betreuungsende am Kind. Klassische Präsenzschulungen sprengen die Dienstzeit und produzieren teure Überstunden oder Honorarkräfte für die Vertretung.

  • Aufsichtspflicht auf zersplitterten Flächen

    Hortgruppen wechseln zwischen Schulhaus, Pausenhof, Mensa und externen Spielplätzen. Jede Übergabe ist ein Haftungspunkt nach § 1631 BGB und DGUV Vorschrift 82.

  • Infektionsschutz bei Essensausgabe

    Sobald Mittagessen ausgegeben oder Snacks zubereitet werden, greift § 43 IfSG. Fehlende Folgebelehrung kann Bußgelder bis 25.000 € und Schließung der Essensausgabe auslösen.

  • § 8a SGB VIII unter Zeitdruck

    Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung verlangt geschulte Fachkräfte und dokumentierte Kenntnisnahme. Bei einem Vorfall prüft das Jugendamt zürst Ihre Nachweise – nicht Ihren guten Willen.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Hort & Ganztagsschule

  • Asynchron in der Vorbereitungszeit

    Ihr Team absolviert die Unterweisungen am Tablet oder PC während der mittäglichen Vorbereitungsphase – 10 bis 20 Minuten pro Thema. Kein zusätzlicher Termin, keine Vertretung, keine Überstunden.

  • Hort-spezifische Inhalte statt Kita-Kopie

    Unsere Module berücksichtigen die Altersgruppe 6–14 Jahre: längere Bewegungsradien, Hausaufgabenbetreuung, AG-Strukturen, Schnittstelle Schule. Inkl. Erste Hilfe für Kindertageseinrichtungen und sicherer Spielplatz nach DIN EN 1176.

  • Prüfsichere Dokumentation für Träger und Jugendamt

    Jede Unterweisung wird mit Datum, Inhalt und Signatur des Mitarbeiters revisionssicher archiviert. Auf Knopfdruck als PDF für Trägerprüfungen, BG-Audits oder Jugendamtsbegehungen abrufbar.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Erstunterweisung neür Erzieher und FSJler
  • Aufsichtspflicht in Hort und Ganztagsbetreuung
  • Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen (DGUV V1 § 26)
  • Belehrung § 35 IfSG (Gemeinschaftseinrichtungen)
  • Belehrung § 42/§ 43 IfSG (Umgang mit Lebensmitteln)
  • Brandschutz und Räumungsübung in Schulgebäuden
  • Kenntnisnahme § 8a SGB VIII – Schutzauftrag Kindeswohl
  • Sicherer Spielplatz nach DIN EN 1176
  • Alleinarbeit in Randzeiten und Frühbetreuung
  • Psychische Belastung in Kinder- und Jugendhilfe
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – Meldewege
  • Bildschirmarbeit für Verwaltung und Leitung
  • Hautschutz bei Reinigungs- und Hygienetätigkeiten
  • Heben und Tragen in der pädagogischen Arbeit
  • Umgang mit aggressivem Verhalten von Kindern
  • Datenschutz (DSGVO) im Umgang mit Schüler- und Elterndaten

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wir sind kommunaler Träger – ersetzt das die Unterweisung durch unsere Sicherheitsfachkraft?

Nein, ergänzt sie. Die jährliche Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 § 4 liegt beim Arbeitgeber bzw. der Einrichtungsleitung. UWC liefert das Modul, die Dokumentation und den Nachweis – Ihre Sifa bleibt für Begehung und Gefährdungsbeurteilung zuständig.

Wie oft muss die Belehrung nach § 43 IfSG wiederholt werden, wenn unsere Erzieher das Mittagessen ausgeben?

Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt vor Tätigkeitsbeginn, die Folgebelehrung muss alle 2 Jahre nachweisbar dokumentiert sein. Unsere Online-Belehrung erfüllt § 43 Abs. 4 IfSG und ist für jede Person mit Lebensmittelkontakt – auch Snackausgabe – erforderlich.

Gilt § 8a SGB VIII auch für unsere Honorarkräfte aus den Nachmittags-AGs?

Ja, sobald sie regelmäßig mit Kindern arbeiten. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist personengebunden, nicht vertragsgebunden. Unsere Kenntnisnahme-Funktion ermöglicht die rechtssichere Dokumentation auch für externe Kräfte – ohne dass Sie sie ins LMS aufnehmen müssen.

Wir betreün auch auf dem Schulhof und externen Spielplätzen – brauchen wir dafür eigene Unterweisungen?

Ja. Die Unterweisung „Sicherer Spielplatz“ orientiert sich an DIN EN 1176 und der DGUV Information 202-022 und ist verpflichtend für alle Aufsichtspersonen, die Spielgeräte betreün. Sie deckt sowohl einrichtungseigene als auch öffentliche Geräte ab, die im Betreuungsrahmen genutzt werden.

Was passiert dokumentationstechnisch, wenn ein Kind im Hort verunglückt und die BGW prüft?

Die BGW prüft den Nachweis aktüller Unterweisungen aller anwesenden Aufsichtspersonen, insbesondere Erste Hilfe und Aufsichtspflicht. Fehlende Nachweise führen zu Regressforderungen gegen den Träger nach § 110 SGB VII. Unser System liefert die lückenlose PDF-Historie pro Mitarbeiter binnen Sekunden.

Bringen Sie die Unterweisungen Ihres Hort-Teams in 30 Minuten auf rechtssicheren Stand.

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