Branche · Pflege & Sozialwirtschaft

Online-Unterweisungen für die Behindertenhilfe

Ihr Team begleitet Menschen mit Assistenzbedarf 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Wir halten Ihre Pflichtunterweisungen dabei digital, BGW-konform und so flexibel, dass jede Fachkraft zwischen den Diensten lernen kann. Rechtssicher dokumentiert, ohne den Dienstplan zu sprengen.

50 passende Themen Soziales & Gesundheit

Online-Unterweisungen für Behindertenhilfe

Behindertenhilfe in Zahlen

  • 50+

    Themen für Behindertenhilfe

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Schichtdienst sprengt feste Schulungstermine

    Frühdienst, Spätdienst, Nachtwache, Wochenende: Eine Präsenzunterweisung erreicht selten mehr als 60 Prozent des Teams. Nachholtermine binden Leitungskräfte und kosten pro Schulung schnell einen vierstelligen Betrag.

  • Hohe Belastung durch Heben und Umlagern

    Muskel- und Skeletterkrankungen sind laut BGW-Statistik die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit in der Behindertenhilfe. Ohne dokumentierte Unterweisung nach DGUV Information 207-017 haftet die Einrichtung im Schadensfall persönlich.

  • Infektionsschutz und § 35 IfSG-Belehrung

    Mitarbeitende mit Lebensmittelkontakt benötigen die Erstbelehrung vor Tätigkeitsaufnahme und jährliche Wiederholung. Fehlende Nachweise führen bei Begehungen durch das Gesundheitsamt zu Bußgeldern bis 25.000 €.

  • Prüfdruck durch MD, Heimaufsicht und BGW

    Bei Begehungen werden Unterweisungsnachweise stichprobenartig pro Mitarbeitendem geprüft. Lückenhafte Dokumentation gefährdet Versorgungsverträge nach SGB IX und kann zu Belegungsstopps führen.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Behindertenhilfe

  • Lernen zwischen den Diensten

    Jede Fachkraft, jeder FSJler und jede Hilfskraft unterweist sich per Smartphone, Tablet oder PC – auch nachts auf der Wohngruppe. Die Module sind in 10 bis 20 Minuten abgeschlossen und können bei Unterbrechung punktgenau fortgesetzt werden.

  • BGW- und MD-prüffeste Dokumentation

    Jede Unterweisung wird mit Zeitstempel, Verständnisfragen und Unterschrift archiviert. Sie exportieren auf Knopfdruck die Nachweise pro Mitarbeitendem, pro Wohngruppe oder pro Standort – fertig für Begehung, Audit oder Versicherungsfall.

  • Inhalte für die Eingliederungshilfe

    Wir liefern Module, die das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung der Klientinnen und Klienten und Schutzpflichten der Einrichtung abbilden: Umgang mit Aggression, freiheitsentziehende Maßnahmen, Medikamentengabe nach Delegation.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst – Prävention von Muskel- und Skeletterkrankungen (DGUV Information 207-017)
  • Belehrung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz
  • Erstellung und Umsetzung eines Hygieneplans
  • Alleinarbeit bei erhöhter oder kritischer Gefährdung (DGUV Regel 100-001)
  • Umgang mit Aggression und Gewalt im Betreuungsalltag
  • Erste Hilfe – Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
  • Erste Hilfe – Kurzüberblick für medizinische Notfälle
  • Brandschutz und Räumung in Wohngruppen
  • Datenschutz-Grundunterweisung (DSGVO) im Umgang mit Klientendaten
  • Erstunterweisung für neü Mitarbeitende, FSJ und Bufdis
  • Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Meldewege
  • Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
  • Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (GHS, TRGS 525)
  • Bildschirmarbeit in Verwaltung und Leitung
  • Nadelstichverletzungen und Schutz vor Blutkontakt (TRBA 250)
  • Medikamentengabe und Delegation ärztlicher Tätigkeiten

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Reicht eine Online-Unterweisung für unsere Mitarbeitenden in Wohngruppen und Werkstätten?

Ja, für die jährlichen Pflichtunterweisungen nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 ist die Form frei wählbar, solange Verständnis und Dokumentation gesichert sind. Praktische Anteile, etwa der jährliche Kinästhetik-Refresher oder die HLW-Praxis, ergänzen Sie weiterhin vor Ort. Die theoretischen Inhalte – Gefährdungen, Verhaltensregeln, Meldewege – decken wir vollständig digital ab.

Wie ist die Belehrung nach § 35 IfSG bei uns korrekt abzubilden?

Mitarbeitende mit Tätigkeit in Küche, Hauswirtschaft oder bei der Essensreichung benötigen die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt und danach alle zwei Jahre eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber. Unser Modul deckt die zweijährliche Folgebelehrung rechtssicher ab und dokumentiert sie revisionsfest. Die behördliche Erstbelehrung bleibt Aufgabe des Gesundheitsamts.

Wie gehen wir mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Unterweisung um?

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nach § 1906 BGB und Landesgesetzen genehmigungspflichtig und müssen klar von zulässigem Schutzhandeln abgegrenzt werden. Unser Modul zum Umgang mit Aggression behandelt Deeskalation, rechtliche Grenzen und Dokumentationspflichten. Einrichtungsspezifische Konzepte ergänzen Sie über unsere individüllen Unterweisungen.

Können wir Honorarkräfte, FSJler und Bufdis dieselben Schulungen absolvieren lassen?

Ja. Jeder Beschäftigte – unabhängig vom Vertragsverhältnis – fällt unter die Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG, sobald er Tätigkeiten in der Einrichtung ausübt. Sie legen pro Person einen Zugang an, weisen die passenden Module zu und erhalten denselben Nachweis wie für festangestellte Fachkräfte. Für FSJler und Bufdis empfehlen wir zusätzlich die Erstunterweisung vor Dienstbeginn.

Was passiert bei einer BGW-Begehung mit den Nachweisen?

Die BGW prüft stichprobenartig, ob jährliche Unterweisungen für jeden Beschäftigten dokumentiert sind und thematisch zur Tätigkeit passen. Sie exportieren aus unserem System eine Übersicht pro Mitarbeitendem mit Datum, Themen und Verständnisprüfung. Das genügt den Anforderungen aus DGUV Vorschrift 1 § 4 in der bisher geprüften Praxis vollständig.

Sichern Sie Ihre Unterweisungen rund um Wohngruppe, Werkstatt und ambulanten Dienst – ohne den Dienstplan zu belasten.

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