Online-Unterweisungen für Restaurants und Gastronomie

Hygiene nach IfSG Paragraph 43, HACCP, LMIV und Unfallverhütung - in sieben Sprachen auf dem Smartphone. UWC entlastet Ihre Gastronomie ab 39 Euro pro Monat und dokumentiert alles für das Lebensmittelaufsichtsamt.

Online-Unterweisungen für Restaurant & Gastronomie
50+
Themen für Restaurant & Gastronomie
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

IfSG-Belehrung vor Arbeitsantritt verpflichtend

Nach § 43 IfSG darf kein Mitarbeiter ohne aktülle Erstbelehrung mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Fehlende Nachweise führen zu Bußgeldern bis 25.000 € durch das Lebensmittelaufsichtsamt.

Hohe Fluktuation, Aushilfen und Sprachbarrieren

Servicekräfte, Spüler und Küchenhilfen wechseln saisonal und sprechen oft kein Deutsch als Muttersprache. Klassische Präsenzunterweisungen sind organisatorisch kaum sauber dokumentierbar.

HACCP-Lücken bei Audit und Routinekontrolle

Die amtliche Lebensmittelkontrolle prüft HACCP-Dokumentation, Eigenkontrolle und Schulungsnachweise. Fehlende oder veraltete Unterweisungen führen zu Beanstandungen und Wiederholungsprüfungen auf Betriebskosten.

Schnittverletzungen und Verbrühungen häufigste Unfälle

Laut DGUV-Statistik entfallen rund 30 % der Gastro-Unfälle auf Schnitt- und Stichverletzungen, weitere 20 % auf Verbrennungen. Jeder meldepflichtige Unfall bindet Personal und gefährdet den Servicebetrieb.

So löst UWC das für Ihre Restaurant & Gastronomie

Smartphone-Unterweisung in sieben Sprachen

Ihre Mitarbeitenden absolvieren IfSG-Belehrung, HACCP und Hygieneschulung per QR-Code am eigenen Handy – auf Deutsch, Türkisch, Polnisch, Rumänisch, Englisch, Russisch und Arabisch. Auch Aushilfen sind innerhalb von 30 Minuten rechtssicher unterwiesen.

Audit-feste Dokumentation für das Amt

Jede Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP, bestandenem Test und digitaler Signatur archiviert. Bei einer Kontrolle durch das Lebensmittelaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) liefern Sie die Nachweise innerhalb von Sekunden.

Komplettpaket Gastronomie ab 39 € pro Monat

Sie erhalten alle gastronomierelevanten Module – von IfSG § 43 über HACCP und LMHV bis zu Brandschutz und Erster Hilfe – in einer Lizenz. Jährliche Wiederholungen werden automatisch terminiert, Sie bekommen rechtzeitig eine Erinnerung.

Diese Themen sind für Sie relevant

Belehrung § 42 und § 43 IfSG – Umgang mit Lebensmitteln (Erst- und Folgebelehrung)
Belehrung § 35 IfSG für Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen
HACCP – Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz
Sicher arbeiten in der Gastronomie
DGUV Regel 110-004 – Messer und Schneiden in Back- und Küchenbetrieben
Brandschutz im Küchen- und Servicebereich
Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023
Erste Hilfe und Verhalten bei Verbrühungen, Schnitten und Stürzen
Erstunterweisung neür Mitarbeitender nach § 12 ArbSchG
Einfache Sprache – Erstunterweisung für Aushilfen ohne Deutschkenntnisse
Allergenkennzeichnung nach LMIV Anhang II (14 Hauptallergene)
Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (GHS, Hautschutz)
Ergonomie und Heben/Tragen im Spül- und Servicebereich
Elektrische Geräte in der Küche – DGUV V3 Sichtprüfung durch den Anwender

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Ersetzt eine Online-Belehrung nach § 43 IfSG die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt?
Nein. Die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG muss weiterhin durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt erfolgen. UWC liefert die jährliche Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG durch den Arbeitgeber – diese ist online rechtssicher möglich und wird vom Lebensmittelaufsichtsamt anerkannt.
Wie oft müssen Hygiene- und HACCP-Schulungen wiederholt werden?
Die Folgebelehrung nach § 43 IfSG ist alle zwölf Monate fällig. Hygiene- und HACCP-Schulungen nach VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel XII sind anlassbezogen und mindestens jährlich zu wiederholen. UWC terminiert die Wiederholungen automatisch und erinnert Sie und den Mitarbeiter rechtzeitig.
Können auch Aushilfen und Mitarbeiter ohne Deutschkenntnisse unterwiesen werden?
Ja. Alle Pflichtmodule liegen in sieben Sprachen vor (Deutsch, Türkisch, Polnisch, Rumänisch, Englisch, Russisch, Arabisch) und zusätzlich in einer Einfache-Sprache-Variante. Damit erfüllen Sie § 12 Abs. 1 ArbSchG, der eine Unterweisung in „für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache“ verlangt.
Welche Nachweise verlangt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bei einer Prüfung?
Die BGN verlangt nach DGUV Vorschrift 1 § 4 den schriftlichen Nachweis über Erst- und jährliche Wiederholungsunterweisung mit Datum, Inhalt und Unterschrift. UWC dokumentiert dies revisionssicher mit digitaler Signatur, Testergebnis und Zeitstempel und stellt Ihnen die Nachweise als PDF auf Knopfdruck zur Verfügung.
Was kostet UWC für einen Gastronomiebetrieb mit 15 Mitarbeitenden konkret?
Das Komplettpaket Gastronomie beginnt bei 39 € pro Monat inklusive aller IfSG-, HACCP-, LMHV- und Arbeitsschutzmodule. Für einen Betrieb mit 15 Mitarbeitenden liegen die Kosten typischerweise unter 1,50 € pro Mitarbeitendem und Monat – deutlich günstiger als eine einzige verpasste Folgebelehrung durch das Aufsichtsamt geahndet würde.

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Bringen Sie Ihre IfSG-, HACCP- und Arbeitsschutzunterweisungen in 30 Minuten auf prüfsicheren Stand.