Online-Unterweisungen für die Lebensmittelproduktion
IFS-Food- und BRCGS-konforme Unterweisungen nach IfSG, HACCP und EG 852/2004 - digital, mehrsprachig und lückenlos dokumentiert. UWC bringt Ihre Produktion in einen Tag auf Auditniveau.
& DGUV V1
Diese Herausforderungen kennen Sie
IFS- und BRCGS-Audit-Druck mit Dokumentationspflicht
IFS Food v8 Klausel 3.3 und BRCGS Food Safety Issü 9 verlangen lückenlose Schulungsnachweise pro Mitarbeiter, pro Thema, pro Jahr. Eine fehlende Unterschrift kann zur Abwertung auf Higher Level oder zum Audit-Fail führen.
§ 43 IfSG-Belehrung läuft jährlich ab
Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt plus jährliche Folgebelehrung durch den Arbeitgeber sind Pflicht für jeden, der mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgeht. Ohne gültigen Nachweis darf die Person nicht beschäftigt werden — bis zu 25.000 € Bußgeld nach § 73 IfSG.
Mehrsprachige Belegschaft, eine Schulungspflicht
Produktionsteams mit polnisch-, rumänisch- oder türkischsprachigen Mitarbeitenden müssen nach § 12 ArbSchG in verständlicher Sprache unterwiesen werden. Auditoren prüfen aktiv, ob die Inhalte wirklich verstanden wurden.
Schichtbetrieb verhindert Präsenzunterweisung
Drei-Schicht-Modelle in Molkereien, Backbetrieben oder Fleischverarbeitung machen einheitliche Klassenraum-Unterweisungen unmöglich. Produktionsausfall für 30 Minuten Schulung kostet schnell vierstellige Beträge pro Linie.
So löst UWC das für Ihre Lebensmittelproduktion
Audit-fertige Nachweise per Klick
Jede Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP, Lernerfolgskontrolle und elektronischer Bestätigung dokumentiert. Auf Knopfdruck exportieren Sie die komplette Schulungsmatrix als PDF für IFS-, BRCGS-, QS- oder Behörden-Audits.
HACCP, IfSG und LMHV in einem System
Wir bündeln § 42/§ 43 IfSG-Folgebelehrung, Lebensmittelhygiene nach LMHV Anlage 1, HACCP-Grundsätze nach EG 852/2004 und Allergenmanagement in einem zugewiesenen Curriculum. Inhalte sind auf Risikoklassen — von Reinraum bis Versand — abgestimmt.
12 Sprachen, gleicher Lerninhalt
Alle Pflichtthemen liegen in Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Russisch, Ukrainisch, Bulgarisch, Italienisch, Spanisch, Französisch und Arabisch vor. Lernerfolgskontrolle in der Muttersprache erfüllt die Verständlichkeitspflicht aus § 12 ArbSchG.
Diese Themen sind für Sie relevant
In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung
Strategiegespräch
20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.
Mitarbeitende freischalten
Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.
Dokumentation prüfbereit
Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.