Online-Unterweisungen für die Lebensmittelproduktion

IFS-Food- und BRCGS-konforme Unterweisungen nach IfSG, HACCP und EG 852/2004 - digital, mehrsprachig und lückenlos dokumentiert. UWC bringt Ihre Produktion in einen Tag auf Auditniveau.

Online-Unterweisungen für Lebensmittelproduktion
50+
Themen für Lebensmittelproduktion
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

IFS- und BRCGS-Audit-Druck mit Dokumentationspflicht

IFS Food v8 Klausel 3.3 und BRCGS Food Safety Issü 9 verlangen lückenlose Schulungsnachweise pro Mitarbeiter, pro Thema, pro Jahr. Eine fehlende Unterschrift kann zur Abwertung auf Higher Level oder zum Audit-Fail führen.

§ 43 IfSG-Belehrung läuft jährlich ab

Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt plus jährliche Folgebelehrung durch den Arbeitgeber sind Pflicht für jeden, der mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgeht. Ohne gültigen Nachweis darf die Person nicht beschäftigt werden — bis zu 25.000 € Bußgeld nach § 73 IfSG.

Mehrsprachige Belegschaft, eine Schulungspflicht

Produktionsteams mit polnisch-, rumänisch- oder türkischsprachigen Mitarbeitenden müssen nach § 12 ArbSchG in verständlicher Sprache unterwiesen werden. Auditoren prüfen aktiv, ob die Inhalte wirklich verstanden wurden.

Schichtbetrieb verhindert Präsenzunterweisung

Drei-Schicht-Modelle in Molkereien, Backbetrieben oder Fleischverarbeitung machen einheitliche Klassenraum-Unterweisungen unmöglich. Produktionsausfall für 30 Minuten Schulung kostet schnell vierstellige Beträge pro Linie.

So löst UWC das für Ihre Lebensmittelproduktion

Audit-fertige Nachweise per Klick

Jede Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP, Lernerfolgskontrolle und elektronischer Bestätigung dokumentiert. Auf Knopfdruck exportieren Sie die komplette Schulungsmatrix als PDF für IFS-, BRCGS-, QS- oder Behörden-Audits.

HACCP, IfSG und LMHV in einem System

Wir bündeln § 42/§ 43 IfSG-Folgebelehrung, Lebensmittelhygiene nach LMHV Anlage 1, HACCP-Grundsätze nach EG 852/2004 und Allergenmanagement in einem zugewiesenen Curriculum. Inhalte sind auf Risikoklassen — von Reinraum bis Versand — abgestimmt.

12 Sprachen, gleicher Lerninhalt

Alle Pflichtthemen liegen in Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Russisch, Ukrainisch, Bulgarisch, Italienisch, Spanisch, Französisch und Arabisch vor. Lernerfolgskontrolle in der Muttersprache erfüllt die Verständlichkeitspflicht aus § 12 ArbSchG.

Diese Themen sind für Sie relevant

Belehrung § 42/§ 43 IfSG — Umgang mit Lebensmitteln (jährliche Folgebelehrung)
Lebensmittelhygiene nach LMHV und EG 852/2004
HACCP-Grundsätze und CCP-Überwachung
Allergenmanagement und Kreuzkontamination (LMIV 1169/2011)
Persönliche Hygiene, Berufskleidung und Handschuhwechsel
Reinigung und Desinfektion im Lebensmittelbetrieb
Schädlingsmonitoring und Fremdkörpermanagement
Gefahrstoffe nach GefStoffV (Reiniger, CIP-Laugen, Säuren)
Biologische Arbeitsstoffe nach BioStoffV (TRBA 500)
Brandschutz nach DGUV Information 205-001
Erste Hilfe nach DGUV Vorschrift 1 § 26
Erstunterweisung nach § 12 ArbSchG
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Arbeiten in Kühl- und Tiefkühlbereichen (DGUV Regel 110-007)
Lärm am Arbeitsplatz (LärmVibrationsArbSchV)
Flurförderzeuge und innerbetrieblicher Transport (DGUV Vorschrift 68)
Hautschutz bei Feuchtarbeit (TRGS 401)
Alkohol, Rauchen, Drogen und Medikamente am Arbeitsplatz

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Ersetzt die UWC-Belehrung nach § 43 IfSG die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt?
Nein. Die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG muss zwingend durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt erfolgen, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. UWC übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG durch den Arbeitgeber — inklusive Nachweis und Aufbewahrung für die zweijährige Vorlagepflicht.
Akzeptieren IFS-Food- und BRCGS-Auditoren digitale Unterweisungsnachweise?
Ja, sowohl IFS Food v8 (Klausel 3.3.1) als auch BRCGS Food Safety Issü 9 (Klausel 7.1) verlangen dokumentierte Schulungen, schreiben aber kein Papierformat vor. Entscheidend ist die personenbezogene Nachvollziehbarkeit mit Datum, Inhalt und Lernerfolgskontrolle — genau das, was unser System exportfertig liefert.
In welchen Sprachen sind die Lebensmittelhygiene-Unterweisungen verfügbar?
Die Pflichtthemen IfSG, LMHV und HACCP liegen in zwölf Sprachen vor, darunter Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Ukrainisch und Arabisch. Damit erfüllen Sie die Anforderung aus § 12 ArbSchG, in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache zu unterweisen.
Wie oft müssen Mitarbeitende in der Lebensmittelproduktion unterwiesen werden?
§ 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 fordern Unterweisungen mindestens einmal jährlich, bei Bedarf auch häufiger. Die Belehrung nach § 43 IfSG ist explizit jährlich, HACCP-relevante Themen werden meist im selben Rhythmus geprüft — bei Tätigkeitswechsel oder neün Gefährdungen zusätzlich anlassbezogen.
Wie werden Saisonkräfte und Leiharbeitnehmer in die Schulungsmatrix aufgenommen?
Saisonkräfte und Leiharbeitnehmer sind nach § 12 Abs. 2 ArbSchG dem Stammpersonal gleichgestellt und müssen vor Tätigkeitsbeginn unterwiesen werden. Im UWC-System legen Sie befristete Accounts an, weisen die Pflichtthemen per Klick zu und archivieren den Nachweis auch nach Vertragsende auditfest.

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Bringen Sie Ihre Produktion in einem Tag auf IFS- und BRCGS-Auditniveau.