Branche · Lebensmittel & Gastronomie

Online-Unterweisungen für Imbiss und Systemgastronomie

Rechtssichere Hygieneschulungen nach IfSG Paragraph 43, HACCP und Gasflaschen-Sicherheit - für Imbiss, Foodtruck und Systemgastronomie. UWC läuft am Handy ab 39 Euro pro Monat.

50 passende Themen Dienstleistung & Handel

Online-Unterweisungen für Imbiss / Systemgastronomie

Imbiss / Systemgastronomie in Zahlen

  • 50+

    Themen für Imbiss / Systemgastronomie

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Hohe Personalfluktuation, ständige Erstunterweisungen

    In Imbiss und Systemgastronomie wechseln Mitarbeitende oft monatlich. Jede Neüinstellung braucht vor Arbeitsbeginn eine Belehrung nach § 43 IfSG sowie eine Erstunterweisung nach § 12 ArbSchG - Versäumnisse kosten bis zu 25.000 € Bußgeld.

  • Gasflaschen und Fritteusen als Brandqülle

    Propan-Gasflaschen, Heißfett und Dunstabzüge sind die häufigsten Brandursachen in Imbissbetrieben. Ohne dokumentierte Unterweisung nach DGUV-Vorschrift 79 (Verwendung von Flüssiggas) haftet der Betreiber persönlich.

  • HACCP-Dokumentation bei Kontrollen lückenhaft

    Lebensmittelkontrolleure prüfen unangekündigt - fehlende Schulungsnachweise nach VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel XII führen zu Beanstandungen, Bußgeldern bis 50.000 € und im Wiederholungsfall zur Betriebsschließung.

  • Keine Zeit für Präsenzschulungen im laufenden Betrieb

    Schicht- und Wochenendbetrieb machen klassische Schulungstermine unmöglich. Eine ausgefallene Mittagsschicht kostet schnell 800-1.500 € Umsatz - Präsenzunterweisungen rechnen sich nicht.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Imbiss / Systemgastronomie

  • Mobile Unterweisung am Smartphone

    Ihre Mitarbeitenden absolvieren alle Pflichtunterweisungen auf dem eigenen Handy - vor Schichtbeginn, in der Pause oder zuhause. Mehrsprachig (DE/EN/TR/AR/PL), damit auch fremdsprachige Küchenkräfte die Inhalte verstehen und rechtssicher dokumentiert sind.

  • HACCP- und IfSG-Nachweise auf Knopfdruck

    Bei jeder Lebensmittelkontrolle drucken Sie in 30 Sekunden alle aktüllen Belehrungen nach § 43 IfSG und HACCP-Unterweisungen aus. Automatische Erinnerung an die jährliche Wiederholungsbelehrung - keine abgelaufenen Nachweise mehr.

  • Branchen-Pakete für Imbiss und Foodtruck

    Vorkonfiguriertes Themen-Paket mit Gasflaschen, Fritteusen-Sicherheit, Hygiene und Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023. Sie wählen Ihre Themen einmal aus - neü Mitarbeitende bekommen automatisch das richtige Set zugewiesen.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Belehrung § 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Umgang mit Lebensmitteln
  • Belehrung § 35 Infektionsschutzgesetz
  • HACCP - Eigenkontrollsystem nach VO (EG) 852/2004
  • Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
  • Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz
  • Sicher arbeiten in der Gastronomie
  • Gase und Druckflaschen (Propan, CO2)
  • Brandschutz im Imbissbetrieb
  • Brandschutzhelfer nach DGUV-Vorschrift 205-023
  • Umgang mit heißen Fetten und Fritteusen
  • Erstunterweisung nach § 12 ArbSchG
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  • Erste Hilfe im Betrieb
  • Schneidwerkzeuge und Messersicherheit
  • Hautschutz bei Feuchtarbeit (TRGS 401)
  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel (GefStoffV)
  • Allergenkennzeichnung nach LMIV

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Reicht die UWC-Belehrung als Ersatz für die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt nach § 43 IfSG?

Nein. Die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG muss zwingend durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt erfolgen, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. UWC deckt jedoch die jährliche Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG vollständig ab - diese darf der Arbeitgeber selbst durchführen und mit unserem System rechtssicher dokumentieren.

Wie oft muss eine HACCP-Schulung wiederholt werden?

Die VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel XII verlangt eine Schulung entsprechend der Tätigkeit, ohne konkrete Frist. In der Praxis fordern Lebensmittelkontrolleure und IFS/QS-Audits eine jährliche Wiederholung. UWC erinnert automatisch an den nächsten fälligen Termin - so bleiben Sie audit-sicher.

Müssen auch Aushilfen und Minijobber alle Unterweisungen absolvieren?

Ja. § 12 ArbSchG unterscheidet nicht zwischen Voll-, Teilzeit- und Minijob - jede Person, die im Betrieb arbeitet, muss vor Tätigkeitsbeginn unterwiesen werden. Bei Lebensmittelkontakt gilt zusätzlich § 43 IfSG. Ein nicht belehrter Aushilfskoch ist ein Bußgeldgrund.

Wir betreiben einen Foodtruck mit Propan-Anlage - welche Unterweisung ist Pflicht?

Für mobile Gastronomie mit Flüssiggas gilt die DGUV-Vorschrift 79 sowie die TRBS 3151. Mindestens jährlich muss eine Unterweisung zum sicheren Umgang mit Gasflaschen, Schläuchen und Druckminderern erfolgen. Zusätzlich ist alle 2 Jahre eine Sachkundigenprüfung der Gasanlage vorgeschrieben.

Was passiert bei einer Lebensmittelkontrolle, wenn Unterweisungsnachweise fehlen?

Fehlende Belehrungen nach § 43 IfSG werden als Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 IfSG mit bis zu 25.000 € geahndet, fehlende HACCP-Schulungen nach LFGB mit bis zu 50.000 €. Bei wiederholten Verstößen kann das Gesundheitsamt die Tätigkeit nach § 39 LFGB untersagen - faktisch eine Betriebsschließung.

Machen Sie Ihren Imbiss in 14 Tagen audit-sicher - ohne Schichtausfall.

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