Online-Unterweisungen für Imbiss und Systemgastronomie

Rechtssichere Hygieneschulungen nach IfSG Paragraph 43, HACCP und Gasflaschen-Sicherheit - für Imbiss, Foodtruck und Systemgastronomie. UWC läuft am Handy ab 39 Euro pro Monat.

Online-Unterweisungen für Imbiss / Systemgastronomie
50+
Themen für Imbiss / Systemgastronomie
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Hohe Personalfluktuation, ständige Erstunterweisungen

In Imbiss und Systemgastronomie wechseln Mitarbeitende oft monatlich. Jede Neüinstellung braucht vor Arbeitsbeginn eine Belehrung nach § 43 IfSG sowie eine Erstunterweisung nach § 12 ArbSchG - Versäumnisse kosten bis zu 25.000 € Bußgeld.

Gasflaschen und Fritteusen als Brandqülle

Propan-Gasflaschen, Heißfett und Dunstabzüge sind die häufigsten Brandursachen in Imbissbetrieben. Ohne dokumentierte Unterweisung nach DGUV-Vorschrift 79 (Verwendung von Flüssiggas) haftet der Betreiber persönlich.

HACCP-Dokumentation bei Kontrollen lückenhaft

Lebensmittelkontrolleure prüfen unangekündigt - fehlende Schulungsnachweise nach VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel XII führen zu Beanstandungen, Bußgeldern bis 50.000 € und im Wiederholungsfall zur Betriebsschließung.

Keine Zeit für Präsenzschulungen im laufenden Betrieb

Schicht- und Wochenendbetrieb machen klassische Schulungstermine unmöglich. Eine ausgefallene Mittagsschicht kostet schnell 800-1.500 € Umsatz - Präsenzunterweisungen rechnen sich nicht.

So löst UWC das für Ihre Imbiss / Systemgastronomie

Mobile Unterweisung am Smartphone

Ihre Mitarbeitenden absolvieren alle Pflichtunterweisungen auf dem eigenen Handy - vor Schichtbeginn, in der Pause oder zuhause. Mehrsprachig (DE/EN/TR/AR/PL), damit auch fremdsprachige Küchenkräfte die Inhalte verstehen und rechtssicher dokumentiert sind.

HACCP- und IfSG-Nachweise auf Knopfdruck

Bei jeder Lebensmittelkontrolle drucken Sie in 30 Sekunden alle aktüllen Belehrungen nach § 43 IfSG und HACCP-Unterweisungen aus. Automatische Erinnerung an die jährliche Wiederholungsbelehrung - keine abgelaufenen Nachweise mehr.

Branchen-Pakete für Imbiss und Foodtruck

Vorkonfiguriertes Themen-Paket mit Gasflaschen, Fritteusen-Sicherheit, Hygiene und Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023. Sie wählen Ihre Themen einmal aus - neü Mitarbeitende bekommen automatisch das richtige Set zugewiesen.

Diese Themen sind für Sie relevant

Belehrung § 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Umgang mit Lebensmitteln
Belehrung § 35 Infektionsschutzgesetz
HACCP - Eigenkontrollsystem nach VO (EG) 852/2004
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz
Sicher arbeiten in der Gastronomie
Gase und Druckflaschen (Propan, CO2)
Brandschutz im Imbissbetrieb
Brandschutzhelfer nach DGUV-Vorschrift 205-023
Umgang mit heißen Fetten und Fritteusen
Erstunterweisung nach § 12 ArbSchG
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Erste Hilfe im Betrieb
Schneidwerkzeuge und Messersicherheit
Hautschutz bei Feuchtarbeit (TRGS 401)
Reinigungs- und Desinfektionsmittel (GefStoffV)
Allergenkennzeichnung nach LMIV

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Reicht die UWC-Belehrung als Ersatz für die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt nach § 43 IfSG?
Nein. Die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG muss zwingend durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt erfolgen, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. UWC deckt jedoch die jährliche Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG vollständig ab - diese darf der Arbeitgeber selbst durchführen und mit unserem System rechtssicher dokumentieren.
Wie oft muss eine HACCP-Schulung wiederholt werden?
Die VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel XII verlangt eine Schulung entsprechend der Tätigkeit, ohne konkrete Frist. In der Praxis fordern Lebensmittelkontrolleure und IFS/QS-Audits eine jährliche Wiederholung. UWC erinnert automatisch an den nächsten fälligen Termin - so bleiben Sie audit-sicher.
Müssen auch Aushilfen und Minijobber alle Unterweisungen absolvieren?
Ja. § 12 ArbSchG unterscheidet nicht zwischen Voll-, Teilzeit- und Minijob - jede Person, die im Betrieb arbeitet, muss vor Tätigkeitsbeginn unterwiesen werden. Bei Lebensmittelkontakt gilt zusätzlich § 43 IfSG. Ein nicht belehrter Aushilfskoch ist ein Bußgeldgrund.
Wir betreiben einen Foodtruck mit Propan-Anlage - welche Unterweisung ist Pflicht?
Für mobile Gastronomie mit Flüssiggas gilt die DGUV-Vorschrift 79 sowie die TRBS 3151. Mindestens jährlich muss eine Unterweisung zum sicheren Umgang mit Gasflaschen, Schläuchen und Druckminderern erfolgen. Zusätzlich ist alle 2 Jahre eine Sachkundigenprüfung der Gasanlage vorgeschrieben.
Was passiert bei einer Lebensmittelkontrolle, wenn Unterweisungsnachweise fehlen?
Fehlende Belehrungen nach § 43 IfSG werden als Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 IfSG mit bis zu 25.000 € geahndet, fehlende HACCP-Schulungen nach LFGB mit bis zu 50.000 €. Bei wiederholten Verstößen kann das Gesundheitsamt die Tätigkeit nach § 39 LFGB untersagen - faktisch eine Betriebsschließung.

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