Branche · Lebensmittel & Gastronomie

Online-Unterweisungen für Hotels

Brandschutz, IfSG Paragraph 43 in Küche und Restaurant, Housekeeping-Sicherheit und Rezeption - UWC bietet Hotels ein Komplettpaket für alle Gewerke ab 39 Euro pro Monat. Mehrsprachig und DSGVO-konform.

50 passende Themen Dienstleistung & Handel

Online-Unterweisungen für Hotel

Hotel in Zahlen

  • 50+

    Themen für Hotel

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • IfSG §43-Belehrung für Küchen- und Servicepersonal

    Jede Person mit Lebensmittelkontakt benötigt vor Tätigkeitsbeginn eine Erstbelehrung nach §43 IfSG und eine jährliche Folgebelehrung. Bei Kontrolle drohen Bußgelder bis 25.000 € nach §73 IfSG.

  • Brandschutzhelfer in allen Schichten verfügbar

    ASR A2.2 fordert 5 % geschulte Brandschutzhelfer je anwesender Belegschaft – im 24/7-Hotelbetrieb pro Schicht. Nacht- und Wochenendbesetzung wird in Audits regelmäßig bemängelt.

  • Reinigungschemie und Hautbelastung im Housekeeping

    Flächendesinfektion, alkalische Reiniger und Feuchtarbeit über 2 Std/Tag erfordern TRGS 401- und TRGS 525-Unterweisungen sowie Hautschutzpläne. Hauterkrankungen sind die häufigste anerkannte Berufskrankheit im Hotelgewerbe.

  • Fluktuation und Saisonkräfte erschweren Nachweispflicht

    Aushilfen, Praktikanten und Saisonkräfte müssen vor dem ersten Einsatz unterwiesen sein (§12 ArbSchG, §4 DGUV V1). Papierlisten gehen verloren – ohne digitalen Nachweis haftet die Geschäftsführung persönlich.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Hotel

  • Alle Gewerke in einer Plattform

    Küche, Service, Housekeeping, Rezeption, Technik und Wellness werden mit einem Login abgedeckt. Mitarbeitende erhalten automatisch die für ihre Rolle vorgeschriebenen Unterweisungen, inklusive jährlicher IfSG-Folgebelehrung.

  • Audit-fester Nachweis für Behörden und Versicherer

    Jede Unterweisung wird mit Datum, Inhalt und Mitarbeitendem revisionssicher gespeichert. Bei Kontrollen durch Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht oder BGN reichen Sie den Nachweis als PDF in unter zwei Minuten ein.

  • Mehrsprachig für internationale Teams

    Inhalte stehen in Deutsch, Englisch und weiteren Sprachen bereit – relevant für Hotelbetriebe mit Personal aus EU- und Drittstaaten. Verständnisfragen am Ende jeder Lektion sichern die Wirksamkeit der Unterweisung nach §12 ArbSchG.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Belehrung § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Lebensmittelhygiene nach LMHV und VO (EG) 852/2004
  • HACCP-Grundlagen für Küche und Service
  • Brandschutz im Beherbergungsbetrieb
  • Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023
  • Erste Hilfe und Ersthelfer nach DGUV V1
  • Sicher arbeiten in der Gastronomie
  • Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (TRGS 401)
  • Hautschutz und Feuchtarbeit im Housekeeping
  • Heben und Tragen – Rückengesundheit für Etage und Service
  • Rutsch- und Sturzprävention in Küche und Nassbereichen
  • Arbeiten mit Leitern und Tritten
  • Datenschutz an der Rezeption (DSGVO, Gästedaten)
  • Umgang mit Bargeld und Überfallprävention
  • Verhalten bei Notfällen, Evakuierung und Bombendrohung
  • Erstunterweisung für neü und Saisonmitarbeitende
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – Meldewege
  • Allergenkennzeichnung nach LMIV (VO 1169/2011)

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Müssen Aushilfen und Saisonkräfte im Hotel ebenfalls unterwiesen werden?

Ja. §12 ArbSchG und §4 DGUV Vorschrift 1 verpflichten den Arbeitgeber, jede beschäftigte Person vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen – unabhängig von Vertragsart oder Daür. Das gilt auch für Praktikanten, Leiharbeiter und kurzfristig Beschäftigte. Bei Arbeitsunfällen ohne Nachweis drohen Regress durch die Berufsgenossenschaft (BGN) und Bußgelder.

Wie oft muss die Belehrung nach §43 IfSG wiederholt werden?

Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt vor Tätigkeitsbeginn. Anschließend muss der Arbeitgeber nach §43 Abs. 4 IfSG alle 24 Monate eine Folgebelehrung durchführen und dokumentieren. UWC erinnert automatisch an fällige Folgebelehrungen und stellt einen prüffähigen Nachweis bereit.

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt ein Hotel?

Nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 müssen in der Regel mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Im 24/7-Betrieb gilt das pro Schicht – auch nachts und am Wochenende. Bei erhöhter Brandgefährdung (z. B. offene Küche, Wellnessbereich mit Sauna) kann eine höhere Quote erforderlich sein.

Sind die Unterweisungen auch für nicht deutschsprachiges Personal geeignet?

Ja. §12 ArbSchG fordert ausdrücklich, dass die Unterweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache erfolgt. UWC bietet zentrale Themen wie IfSG, Brandschutz und Hygiene in mehreren Sprachen an. Verständnisfragen am Ende dokumentieren, dass die Inhalte verstanden wurden.

Welche Nachweise verlangt das Gesundheitsamt bei einer Hygienekontrolle?

Geprüft werden in der Regel die §43-Erstbescheinigung, die Folgebelehrungen der letzten 24 Monate, das HACCP-Konzept sowie Schulungsnachweise zur Lebensmittelhygiene nach LMHV. UWC stellt sämtliche Nachweise als zusammengefasstes PDF bereit, sodass die Vorlage beim Kontrolltermin in wenigen Minuten möglich ist.

Alle Gewerke Ihres Hotels rechtssicher und in jeder Sprache unterwiesen.

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