⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Unterweisung beim Umgang mit Winden ergeben sich aus mehreren Regelwerken:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12: Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzustellen und durchzuführen, einschließlich der Unterweisung der Beschäftigten nach § 12 Abs. 1 Satz 1.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3: Arbeitgeber müssen Arbeitsmittel wie Winden so einrichten und betreiben, dass die Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden. § 4 verpflichtet zu Prüfungen und Instandhaltung.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 4: Verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung und § 6 zur Unterweisung mit praxisnahen Inhalten und Nachweis.
- DGUV Regel 100-500 „Holz und Metall“: Behandelt konkret Lastaufnahmemittel wie Winden und fordert, dass diese nur von unterwiesenen Personen bedient werden dürfen.
- DGUV Regel 113-004 „Hebe- und Zuggeräte“: Beschreibt technische Anforderungen an Winden und deren regelmäßige Prüfungen (mindestens einmal jährlich bzw. nach außergewöhnlichen Ereignissen).
- DGUV Information 208-041 „Unterweisung in Kleinbetrieben“: Liefert Muster für Unterweisungsnachweise und Dokumentationsvorlagen.