⚖️ Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 3 ArbSchG – Allgemeine Verpflichtung: Der Arbeitgeber muss die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umständselbst treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen können – dazu zählen Sonnenbestrahlung und biologische Arbeitsstoffe.
- § 4 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber hat jede Tätigkeit einschließlich der Umgebungsbedingungen (UV-Index, giftige Pflanzen, Insektenvorkommen) zu beurteilen.
- § 12 ArbSchG – Unterweisungspflicht: Beschäftigte müssen regelmäßig und praxisnah unterwiesen werden, insbesondere zu den Gefahren durch natürliche Einflüsse und biologische Stoffe.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 3 BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung: Auch persönliche Schutzausrüstung wie UV-Schutzkleidung, Handschuhe oder Insektenschutz zählen hierzu.
DGUV Vorschriften
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ – Grundlegende Anforderungen an das betriebliche Sicherheits- und Gesundheitsmanagement, insbesondere zu klimatischen und biologischen Einflüssen.
- DGUV Regel 113-004 „Arbeiten im Freien“ – Konkrete Handlungshilfe für UV-Schutz, Hitze- und Kälteschutz, Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Eiche-Prozessionsspinner, Herkulesstauden).
- DGUV Information 203-077 „UV-Schutz am Arbeitsplatz“ – Hinweise zu persönlichem UV-Schutz, Ruhepausen und Schattenaufenthaltszeiten.
- DGUV Regel 250 „Gefährdungsbeurteilung für biologische Arbeitsstoffe“ – Vorgehen bei Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, giftigen Pflanzen oder Schädlingsbefall.