⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Unterweisung von Verkehrshelfern und Busaufsichten ergibt sich aus mehreren Vorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 – Unterweisung der Beschäftigten: Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen und diese regelmäßig zu wiederholen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 – Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss Gefährdungen durch Verkehr und Unfälle beurteilen und geeignete Maßnahmen ableiten.
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BetrSichV) § 4 – Gefährdungsbeurteilung: Betriebsspezifische Risiken im Schulverkehr müssen dokumentiert und geeignete Schutzausrüstung festgelegt werden.
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) – § 4 Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien: Verkehrshelfer und Busaufsicht benötigen eine schriftliche Unterweisung zu ihren Aufgaben und Rechten.
- DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention - Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1“ – Kapitel 3.2 Schulweg: Enthält konkrete Empfehlungen zur Unterweisung von Schulwegbegleitpersonen.