Die Unterweisung zum Umgang mit elektrischen Geräten im Büro sollte praxisnah und strukturiert aufgebaut sein. Sie beginnt mit einer Einführung in die rechtlichen Grundlagen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3) und erklärt, warum selbst niederspannungsbetriebene Bürogeräte ein Risiko darstellen können. Anschließend werden die typischen Geräte im Büro vorgestellt: Mikrowelle, Aktenvernichter, Beamer, Kaffeemaschine, Drucker sowie ergänzend Küchen- und Bürotechnik wie Wasserkocher oder Ladegeräte.
Ein zentraler Teil behandelt die Gefährdungen: Stromschlag durch beschädigte Kabel oder unsachgemäße Steckverbindungen, Überlastung von Mehrfachsteckdosen, Brandgefahr durch überhitzte Geräte (z. B. Aktenvernichter bei Blockierung) sowie mechanische Gefahren bei Aktenvernichtern (Zerkleinerungswurf). Dabei wird das TOP‑Prinzip (Technische, Organisatorische, Persönliche Schutzmaßnahmen) angewendet.
Technische Maßnahmen umfassen die Verwendung von geprüften Verlängerungskabeln mit Überspannungsschutz, die Sicherstellung eines ausreichenden Abstands zu Wärmequellen und die Nutzung von Geräten mit automatischer Abschaltfunktion (z. B. Kaffeemaschine mit Timer). Organisatorisch wird festgelegt, dass nur befugte Personen Geräte reparieren dürfen, dass Defekte sofort gemeldet werden und dass Mehrfachsteckdosen nicht hintereinander gesteckt werden dürfen. Persönliche Schutzmaßnahmen beinhalten das Visuelle Prüfen von Kabeln und Steckern vor jedem Gebrauch, das Vermeiden von nassen Händen beim Umgang mit elektrischen Geräten sowie das richtige Verhalten im Fehlerfall (Stecker ziehen, Notruf, Feuerlöscher der Klasse C verwenden).
Praxisbeispiele verdeutlichen das Gelernte: Ein Mitarbeiter bemerkt ein ausgefranstes Kabel an der Mikrowelle, zieht sofort den Stecker und meldet den Defekt. Beim Aktenvernichter entsteht ein Papierstau; der Gerät wird ausgeschaltet, gestoppt und erst nach Beseitigung des Blocks wieder eingeschaltet. Beim Drucker wird eine Überlastung der Stromkreisleitung vermieden, indem das Gerät nicht an einer bereits ausgelasteten Steckdose betrieben wird. Abschließend wird die Dokumentationspflicht besprochen: Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle und die Gefährdungsbeurteilung sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.