⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die Arbeitssicherheit kommunaler Kassen ist in mehreren Regelwerken detailliert geregelt:
- ArbSchG §4 – allgemeine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit.
- ArbSchG §12 – arbeitgeberische Pflicht zur Unterweisung über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
- ArbSchG §5 – Mitwirkungsrechte der Arbeitsschutzausschüsse und Integrations der Betriebsärzte.
- DGUV Vorschrift 2 §§ 8–12 – allgemeine Anforderungen an Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung und Unfallverhütung.
- DGUV Regel 115-005 – konkrete Regelungen zu Sicherheitsanforderungen an Kassen und ähnliche Bargeldbearbeitungsstellen.
- DGUV Information 207-031 – „Überfälle auf Kassen und Schalter – Prävention und Verhalten“.
- DGUV Vorschrift 1 § 4 – allgemeine Verhaltenspflicht der Beschäftigten („Sorgfaltspflicht“).
- BetrSichV §3 – Gefährdungsbeurteilung auch für bauliche und technische Schutzeinrichtungen.