Wie oft muss die Unterweisung „Stolpern & Stürzen“ wiederholt werden?
Mindestens einmal jährlich, bei Sturzunfällen oder organisatorischen Änderungen (neue Flächen, Technik) sofort nachschulen.
Ist eine Online-Schulung ausreichend?
Ja, wenn sie interaktive Elemente enthält (z. B. Video-Situationen beurteilen) und am Ende ein digitaler Test abgelegt wird. Die Dokumentation erfolgt automatisch.
Welches Schuhwerk ist Pflicht?
Sicherheitsstiefel der Kategorie S3 mit rutschhemmender Sohle (SRC) gemäß EN ISO 20345 – im Winter zusätzlich Spikes oder Spikereinsätze.
Muss ich als Arbeitgeber bei jedem kleinen Stolperer den Unfall melden?
Ein Meldepflicht besteht nur bei Arbeitsunfällen mit Arbeitsunfähigkeit oder ärztlicher Behandlung. Dennoch ist eine interne Erfassung sinnvoll, um Maßnahmen zu ergreifen.
Wer darf die Unterweisung durchführen?
Vorgesetzte oder Sicherheitsfachkräfte mit Sachkunde nach DGUV-I 204-002. Bei Online-Schulungen genügt die Autorisation durch den Arbeitgeber.
Gibt es branchenspezifische DGUV-Regeln für Bauhöfe?
Ja, DGUV Regel 113-004 „Verhalten im Betrieb“ und DGUV Regel 100-001 „Arbeitsstätten“ gelten mit konkreten Hinweisen für Höfe und Freiflächen.
Wie dokumentiere ich die Praxisübung?
Mit Foto oder Video des Übungsplatzes, Teilnehmerliste und kurzem Bericht über die Stationen – Aufbewahrung digital oder aktenmäßig.
Dürfen Mitarbeitende mit Gehhilfen weiter arbeiten?
Ja, wenn eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Tätigkeit angepasst werden kann (z. B. geringeres Traggewicht, Einsatz im Büro).