Unterweisung Stolpern & Stürzen – Bauhof & Gartenbaubetrieb

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UWC-Nr. 4059 17 Min Lerndauer

Jeder fünfte Arbeitsunfall im Bauhof-Alltag wird durch Stolpern und Stürzen verursacht. Besonders im Herbst und Winter, wenn nasses Laub und Frost glatte Flächen schaffen, steigt das Risiko erheblich. Für Personalverantwortliche bedeutet das: Ohne wirksame Unterweisung bleibt die Gefährdungsbeurteilung unvollständig und die Haftung droht. Die vorliegende Schulung vermittelt konkrete Handlungsanweisungen, um Unfälle mit Ausfallzeiten zu verhindern. Sie basiert auf der Analyse realer Sturzursachen und zeigt auf, wie Mitarbeitende durch achtsames Verhalten und technische Hilfsmittel die Sturzgefahr nachhaltig minimieren. So erfüllen Arbeitgeber nicht nur ihre gesetzlichen Pflichten nach ArbSchG und DGUV, sondern schützen vor allem ihre Mitarbeitenden, die täglich zwischen Fahrzeugen, Gerätschaften und wechselnden Witterungsbedingungen arbeiten.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 ArbSchG – allgemeine Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber hat erforderliche Maßnahmen zu treffen, um Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, in der Stolper- und Sturzrisiken systematisch identifiziert und bewertet werden müssen. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel und Arbeitsstätten: Bodenunebenheiten, Leitungen über Decken und Stufen ohne kontrastreiche Markierungen sind hier explizit als Gefährdungsquellen zu erfassen. DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention § 4 DGUV V1 – Verhütung von Unfällen: „Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, dass durch geeignete Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsorganisation Unfälle verhütet werden.“ § 12 DGUV V1 – Unterweisung der Beschäftigten: „Der Unternehmer hat die Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.“ DGUV Regel 100-001 „Arbeitsstätten“ Abschnitt 3.4 – Verkehrswege und Fluchtwege: „Verkehrswege sind so zu gestalten, dass Stolpern und Stürzen vermieden werden.“ DGUV Regel 113-004 „Verhalten im Betrieb“ Punkt 4.2 – Sicheres Gehen: „Besonders bei glatten Böden ist auf geeignete Schuhwerk-Auswahl und Sauberkeit zu achten.“

📋 Pflichten des Arbeitgebers

1. Gefährdungsbeurteilung durchführen Gemäß § 5 ArbSchG & § 3 BetrSichV muss der Arbeitgeber Gefährdungen durch Stolpern und Stürzen dokumentieren. Dazu zählen:
  • Bodenunebenheiten durch Frostschäden
  • Laub- und Schneebeläge im Herbst/Winter
  • Verlegte Kabel und Schläuche auf Fluchtwegen
  • Fehlende Geländer an Laderampen

2. Unterweisungspflicht erfüllen § 12 DGUV V1 verlangt eine wirksame Unterweisung vor Arbeitsaufnahme und bei erkennbarem Risiko (z. B. nach starkem Schneefall oder Unwetter). Die Schulung muss inhaltlich und zeitlich dokumentiert werden.

3. Dokumentation und Nachweise Die Unterweisungsnachweise sind gemäß DGUV-I 204-002 mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation muss enthalten:

  • Name und Funktion der unterwiesenen Person
  • Datum und Ort
  • Inhalt der Schulung (Stichpunkte oder Präsentation)
  • Unterschrift von Unterweisender und Teilnehmendem

📘 Inhalte der Unterweisung

Grundlagen: Warum stolpern und stürzen Menschen?

Neurobiologische Ursachen: Das Gleichgewichtsorgan registriert Höhenunterschiede von nur 3 mm. Reibungszahl und Bodenhaftung beeinflussen direkt die Standsicherheit. Bei fehlender Erwartung – z. B. durch unvorhersehbare Laubschicht – reagiert das Gehirn mit verzögerter Kompensation.

Systematische Ursachenanalyse am Bauhof

  • Umweltfaktoren: Laub, Schnee, Eis, Ölspuren auf Hof- und Werkstattflächen
  • Technische Faktoren: Fehlende Bodenmarkierungen, unzureichende Beleuchtung, fehlende Geländer
  • Verhaltensfaktoren: Unaufmerksamkeit durch Handy, Tragen von Sicht behindernden Lasten, falscher Schuhwerk

Praxisbeispiel: Winterdienst vor der Halle

Ein Fahrzeugpfleger rutscht beim Rückwärtsgehen aus, weil er die rutschige Stelle unter dem LKW nicht erkennt. Die Folge: Bänderdehnung im Sprunggelenk und 14 Tage Arbeitsunfähigkeit. Ergebnis der Ursachenanalyse:

  • Keine zeitnahe Streuung nach Niederschlag
  • Fehlende Bodenmarkierung der gefährdeten Zone
  • Keine Schulung zum rückwärtsgerichteten Gehen

Minimierung der Sturzgefahr – konkrete Handlungsanweisungen

  • Tägliche Routinen: Visual-Check bei Arbeitsbeginn (Laub, Wasser, Öl)
  • Technische Hilfsmittel: Anti-Rutsch-Matten an Laderampen, Leuchtmarkierungen an Kanten
  • Verhaltensregeln: „3-Punkte-Kontakt“ beim Auf- und Absteigen, Lasten auf Augenhöhe tragen
  • Schuhwerk-Pflicht: Sicherheitsstiefel mit Profilsohle und rutschhemmender Laufsohle gemäß EN ISO 20345

Interaktiver Teil: Sturzrisiko-Selbsttest

Mitarbeitende bewerten die Gefährdung an fünf definierten Stationen (Hofeinfahrt, Laderampe, Werkstatt, Werkzeuglager, Außengelände) mit Ampelkarten. Ergebnisse werden gemeinsam ausgewertet und Prioritäten für Sofortmaßnahmen gesetzt.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Hauptgefährdungen im Bauhof-Alltag
  • Laub- und Schneebeläge: Schaffen eine rutschige Oberfläche, besonders an Rampen und Türschwellen
  • Öl- und Kraftstoffspuren: Entstehen beim Umfüllen oder durch Leckagen an Fahrzeugen
  • Schlauch- und Kabelquerungen: Verlegen sich häufig über Fluchtwege und Rampen
  • Unbefestigte Flächen: Lockere Pflastersteine oder Frostschäden im Winter
  • Mangelnde Beleuchtung: Besonders in Werkstatt und Lager nach Einbruch der Dunkelheit

T-O-P-Prinzip anwenden T echnisch: Rutschfeste Beläge, Markierungen, regelmäßige Reinigung O rganisatorisch: Streuplan, Beleuchtungsplan, Checklisten P ersonell: Schulung, PSA (rutschhemmende Schuhsohlen), verhaltensbasierte Maßnahmen

🎯 Zielgruppen & Branchen

Primäre Zielgruppe sind Mitarbeitende und Vorgesetzte in kommunalen Bauhöfen, Gartenbaubetrieben sowie Recycling- und Abfallwirtschaft. Besonderheiten ergeben sich aus dem Wechsel zwischen befestigten Hofflächen und unbefestigtem Außengelände, häufigem Umgang mit Fahrzeugen und saisonalen Risiken (Laub, Schnee). In landwirtschaftlichen Betriebsstätten mit Hofcharakter gelten dieselben Regelungen.

📅 Intervalle & Dokumentation

Regelintervall gemäß DGUV V1 § 12: Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme, dann jährliche Auffrischung oder bei organisatorischen Veränderungen. Bei Sturzereignis sofortige Nachschulung innerhalb von 48 Stunden. Dokumentation erfolgt in Papierform oder digitaler Schutzunterlage. Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (DGUV-I 204-002). Bei wiederkehrender Prüfung (z. B. durch Berufsgenossenschaft) sind Unterweisungsnachweise vorzulegen.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • Verkehrswege frei von Laub, Schnee und Eis kontrolliert
  • Anti-Rutsch-Matten an Rampen und Laderampen vorhanden
  • Alle Mitarbeitenden mit rutschhemmenden Sicherheitsstiefeln ausgestattet
  • Beleuchtung der Wege nach Einbruch der Dunkelheit geprüft
  • Streuplan für Winterdienst aktuell und bekannt
  • Letzte Unterweisung „Stolpern & Stürzen“ liegt innerhalb von 12 Monaten
  • Letzter Sturzunfall dokumentiert und Ursachenanalyse durchgeführt
  • Notfall-Erste-Hilfe-Kasten ist vollständig und zugänglich

⚠️ Häufige Fehler

1. Fehlende Beleuchtungskontrolle

Bei Dunkelheit sind viele Wege nur unzureichend ausgeleuchtet, was zu vermeidbaren Stürzen führt.

2. Unzureichende Streuung

Streuung wird erst nach Sturz durchgeführt, statt proaktiv bei Eintreten der Witterungsbedingungen.

3. Kein rutschhemmendes Schuhwerk

Mitarbeitende tragen Freizeit-Sneakers ohne Profilsohle – besonders problematisch bei Ölspuren.

4. Unterweisung nur „mal eben“

Kurze Alltagsansprache ohne Dokumentation erfüllt nicht die Anforderungen des § 12 DGUV V1.

5. Keine Kennzeichnung von Bodenmarkierungen

Kanten und Stufen sind nicht kontrastreich markiert, insbesondere bei älteren Mitarbeitenden mit eingeschränkter Sehkraft.

6. Lastentragen über Sichtachse

Schwere Gartengeräte oder Kanister werden vor der Brust getragen – Sicht auf Boden wird blockiert.

ℹ️ Sonderfälle

Ältere Mitarbeitende

Menschen ab 60 Jahren haben häufiger Gleichgewichtsprobleme und benötigen:

  • Längere Eingewöhnungsphasen auf glatten Flächen
  • Erhöhte Beleuchtung und großflächige Markierungen
  • Regelmäßige Erinnerung an die Nutzung von Gehhilfen

Auszubildende & Neueinsteiger

Junge Kolleg:innen unterschätzen oft die Gefahr und werden zusätzlich zu den Standardinhalten in ein Mentoring integriert. Die Schulung wird in Kleingruppen durchgeführt und mit praktischen Übungen im Hof verbunden.

💬 Häufige Fragen

Wie oft muss die Unterweisung „Stolpern & Stürzen“ wiederholt werden?

Mindestens einmal jährlich, bei Sturzunfällen oder organisatorischen Änderungen (neue Flächen, Technik) sofort nachschulen.

Ist eine Online-Schulung ausreichend?

Ja, wenn sie interaktive Elemente enthält (z. B. Video-Situationen beurteilen) und am Ende ein digitaler Test abgelegt wird. Die Dokumentation erfolgt automatisch.

Welches Schuhwerk ist Pflicht?

Sicherheitsstiefel der Kategorie S3 mit rutschhemmender Sohle (SRC) gemäß EN ISO 20345 – im Winter zusätzlich Spikes oder Spikereinsätze.

Muss ich als Arbeitgeber bei jedem kleinen Stolperer den Unfall melden?

Ein Meldepflicht besteht nur bei Arbeitsunfällen mit Arbeitsunfähigkeit oder ärztlicher Behandlung. Dennoch ist eine interne Erfassung sinnvoll, um Maßnahmen zu ergreifen.

Wer darf die Unterweisung durchführen?

Vorgesetzte oder Sicherheitsfachkräfte mit Sachkunde nach DGUV-I 204-002. Bei Online-Schulungen genügt die Autorisation durch den Arbeitgeber.

Gibt es branchenspezifische DGUV-Regeln für Bauhöfe?

Ja, DGUV Regel 113-004 „Verhalten im Betrieb“ und DGUV Regel 100-001 „Arbeitsstätten“ gelten mit konkreten Hinweisen für Höfe und Freiflächen.

Wie dokumentiere ich die Praxisübung?

Mit Foto oder Video des Übungsplatzes, Teilnehmerliste und kurzem Bericht über die Stationen – Aufbewahrung digital oder aktenmäßig.

Dürfen Mitarbeitende mit Gehhilfen weiter arbeiten?

Ja, wenn eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Tätigkeit angepasst werden kann (z. B. geringeres Traggewicht, Einsatz im Büro).

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