⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz ergeben sich aus mehreren Regelwerken:
- ArbSchG §3 – Grundpflicht des Arbeitgebers, Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festzustellen und durchzuführen.
- ArbSchG §12 – Verpflichtung zur Unterweisung über Gefahren und Schutzmaßnahmen, insbesondere bei Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln.
- ArbSchG §5 – Gefährdungsbeurteilung: Auch KI-gestützte Software muss hinsichtlich psychischer und physischer Belastungen bewertet werden.
- ArbStättV §3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutz an Bildschirmarbeitsplätzen: korrekte ergonomische Gestaltung auch bei KI-gestützten Programme.
- DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1) – „Grundsätze der Prävention“: Gefährdungen müssen systematisch erkannt, bewertet und beseitigt oder verringert werden.
- DGUV Regel 100-001 (ehem. BGR 100) – Spezielle Hinweise zum Umgang mit Bildschirmarbeitsmitteln, hierzu zählen auch KI-Anwendungen.
- DGUV Information 208-032 – Datenschutz und Informationssicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere bei Cloud- und KI-Diensten.