Unterweisung: Sicherer Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) für Anwender in Unternehmen

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 5602 38 Min Lerndauer

Künstliche Intelligenz ist längst kein Zukunftsmodell mehr, sondern prägt den Büroalltag: von Chat-basierten Assistenten über automatisierte Dokumenten­vorverarbeitung bis hin zu daten­gestützten Entscheidungs­unterstützungen. Diese neuen Werkzeuge steigern Effizienz und Innovation, bergen aber auch Gefahren wie Datenschutz­verletzungen, Urheber­rechts­verstöße oder manipulative Ausgaben. Der Arbeitgeber ist nach ArbSchG §12 zur Gefährdungs­beurteilung und Unterweisung verpflichtet. Unsere praxis­orientierte Online-Schulung vermittelt Mitarbeitenden das Handwerkszeug, KI-Anwendungen rechtskonform, sicher und verantwortungsvoll zu nutzen – und hilft Ihnen, Ihre Fürsorge­pflicht vollständig zu erfüllen.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz ergeben sich aus mehreren Regelwerken:

  • ArbSchG §3 – Grundpflicht des Arbeitgebers, Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festzustellen und durchzuführen.
  • ArbSchG §12 – Verpflichtung zur Unterweisung über Gefahren und Schutzmaßnahmen, insbesondere bei Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln.
  • ArbSchG §5 – Gefährdungsbeurteilung: Auch KI-gestützte Software muss hinsichtlich psychischer und physischer Belastungen bewertet werden.
  • ArbStättV §3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutz an Bildschirmarbeitsplätzen: korrekte ergonomische Gestaltung auch bei KI-gestützten Programme.
  • DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1) – „Grundsätze der Prävention“: Gefährdungen müssen systematisch erkannt, bewertet und beseitigt oder verringert werden.
  • DGUV Regel 100-001 (ehem. BGR 100) – Spezielle Hinweise zum Umgang mit Bildschirmarbeitsmitteln, hierzu zählen auch KI-Anwendungen.
  • DGUV Information 208-032 – Datenschutz und Informationssicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere bei Cloud- und KI-Diensten.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Unterweisungspflicht: Nach ArbSchG §12 müssen Arbeitgeber alle Beschäftigten vor Beginn der Tätigkeit und danach in angemessenen Abständen schriftlich oder elektronisch unterweisen. Bei KI-Anwendungen bedeutet das konkret:

  • Erklärung der Risiken bei Eingabe sensibler Daten in KI-Systeme
  • Verhalten bei unplausiblem oder fehlerhaftem KI-Output
  • Einweisung in die datenschutzkonforme Nutzung

Gefährdungsbeurteilung: Gemäß ArbSchG §5 ist eine schriftliche Beurteilung vorzunehmen, die folgende Punkte berücksichtigt: Datenschutzrisiken, Urheberrechtsverletzungen, Fehlentscheidungen auf Basis von Halluzinationen, psychische Belastung durch ständige Überprüfungspflicht und Überforderung bei falscher Erwartungshaltung.

Dokumentation: Die Unterweisung ist mit Datum, Inhalt, Teilnehmern und Unterschrift bzw. elektronischer Bestätigung nach DGUV Vorschrift 1 §6 zu dokumentieren und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

📘 Inhalte der Unterweisung

Die Online-Unterweisung gliedert sich in fünf Module und orientiert sich an der Kursbeschreibung „Verhaltensweisen für Anwender von KI in Unternehmen“.

Modul 1: KI-Grundlagen und Einsatzgebiete im Büro

Lernziele: Verständnis für Arten von KI (generativ, prädiktiv, assistiv) und deren typische Anwendungsfälle wie Text-Assistenten, Meeting-Transkripte oder E-Mail-Autovervollständigung.

  • Praxisbeispiel: Mitarbeiter nutzt einen Chatbot, um Vertragsentwürfe zu recherchieren. Risiko: Vertrauliche Daten werden an externe Server übermittelt.
  • Handlungsanleitung: Interne Richtlinie einhalten, nur freigegebene KI-Dienste nutzen, keine personenbezogenen oder geschäfts­kritischen Daten eingeben.

Modul 2: Datenschutz und Datensicherheit

Lernziele: Erkennen, welche Datenarten sensibel sind und wie sie geschützt werden.

  • DSGVO-Art. 5 & 32 – Datensparsamkeit und technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter lässt KI eine Kundenanalyse erstellen und lädt dabei Kundenlisten hoch. Konsequenz: Verstoß gegen DSGVO Art. 28, da ggf. kein Auftragsverarbeitungs­vertrag vorliegt.
  • Handlungsanleitung: Prüfen, ob der KI-Anbieter ein AVV bietet, Pseudonymisierung nutzen, Datentrennung sicherstellen.

Modul 3: Urheberrecht und Haftung

Lernziele: Risiken bei generierten Inhalten verstehen und vermeiden.

  • Urheberrechtsgesetz §§ 2, 7, 97 – Schutz von fremden Werken, Eigentumsverletzungen
  • Praxisbeispiel: Marketing erstellt mit KI einen Text, der versteckt lizenzierte Inhalte enthält. Abmahnung droht.
  • Handlungsanleitung: Generierte Inhalte auf Plagiate und markenrechtliche Verstöße prüfen, Quellen angeben, interne Freigabeprozesse etablieren.

Modul 4: Mensch-KI-Interaktion und Fehlervermeidung

Lernziele: Kognitive Verzerrungen erkennen, KI-Outputs kritisch hinterfragen.

  • Praxisbeispiel: Mitarbeiter vertraut blind auf KI-Übersetzung juristischer Klauseln – Vertrag wird fehlerhaft.
  • Handlungsanleitung: „4-Augen-Prinzip“ für alle KI-Ergebnisse, Schulung in Prompt-Engineering zur Qualitätssteigerung.

Modul 5: Eskalation und Notfallmanagement

Lernziele: Vorgehen bei Datenschutz­vorfall, technischem Fehler oder rechtlichem Konflikt.

  • Praxisbeispiel: KI liefert diskriminierende Bewerbungsvorschläge. Interne Eskalationsstufe klärt, ob Meldung an Datenschutz­beauftragte und Aufsichts­behörde nötig ist (DSGVO Art. 33 & 34).
  • Handlungsanleitung: Stichwörter „Stop, Inform, Document“: Vorgang sofort stoppen, Vorgesetzten und Datenschutz­beauftragten informieren, Vorgang dokumentieren.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Erkannte Gefährdungen:

  • Datenschutz­verletzungen durch Upload sensibler Daten
  • Urheberrechts­verstöße infolge plagiierten KI-Contents
  • Falsche Entscheidungen auf Basis von Halluzinationen oder Bias in Trainingsdaten
  • Psychische Belastung durch „Kontrollzwang“ und Überprüfungspflicht
  • Reputationsschäden durch öffentlichkeitswirksame Fehler

TOP-Prinzip:

  • Technisch: Freigabe nur zertifizierter KI-Dienste, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Inhaltsfilter gegen sensible Datenklassen
  • Organisatorisch: Interne Policy „KI-Use-Policy“, Freigabeprozesse, regelmäßige Audits, Schulung aller Nutzer
  • Personell: Benennung von KI-Verantwortlichen, Sensibilisierung durch wiederkehrende Unterweisungen

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die Online-Schulung richtet sich an Alle Mitarbeitenden in Bürogewerbe, Consulting, Personalwesen, Marketing und IT. Besonders betroffen sind:

  • Rechtsabteilungen – müssen Vertrags-Klauseln prüfen
  • Personalabteilungen – Nutzung von KI in Bewerbungs­prozessen
  • Marketing & Vertrieb – Content-Erstellung und Kundenkommunikation
  • Controlling & Finanzen – Verwendung von KI für Forecasts und Berichte

📅 Intervalle & Dokumentation

Erstunterweisung: Vor erstmaliger Nutzung einer KI-Anwendung.

Wiederholungsintervall: jährlich oder bei signifikanter Änderung der KI-Software bzw. der Geschäftsprozesse, z. B. neue KI-Features, gesetzliche Änderungen.

Dokumentation: E-Learning-Plattform erstellt automatisiert Teilnahmezertifikat mit Inhalten, Datum und Prüfergebnis (mind. 80 % korrekt). Dokumente gemäß DGUV Vorschrift 1 §6 5 Jahre elektronisch aufbewahren. Export als PDF für Betriebsprüfer jederzeit möglich.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • KI-Policy im Unternehmen bekannt und unterschrieben? (Ja/Nein)
  • Wurden alle relevanten Mitarbeitenden unterwiesen? (Datum)
  • Ist ein Verantwortlicher für KI-Sicherheit benannt? (Name/Datum)
  • Existiert ein aktueller AVV mit dem KI-Anbieter? (Ja/Nein)
  • Sind technische Schutzmaßnahmen (TOM) implementiert und dokumentiert? (Ja/Nein)
  • Werden KI-Outputs regelmäßig auditiert? (Intervall)
  • Gibt es einen Eskalationsplan bei Datenschutz­vorfall? (Dokument vorhanden)
  • Wurde die Gefährdungsbeurteilung inkl. KI-Bereich innerhalb der letzten 12 Monate aktualisiert? (Datum)

⚠️ Häufige Fehler

1. Fehlende oder veraltete KI-Policy
Ohne klare Regeln greifen Mitarbeitende zu beliebigen KI-Tools – Risiko: Datenschutz­verletzung.

2. „Shadow-IT“-KI
Mitarbeitende nutzen private KI-Accounts für Geschäftsdaten – keine Kontrolle möglich.

3. Unterweisung nur für IT
Nicht-technische Abteilungen werden vergessen – Lücken in der Risikoabdeckung entstehen.

4. Keine regelmäßige Überprüfung der KI-Outputs
Halluzinationen und Fehler bleiben unentdeckt – Eskalation erst nach Schaden.

5. Dokumentation unvollständig
Teilnahmenachweise fehlen – Bußgeld bei Prüfung droht.

ℹ️ Sonderfälle

Auszubildende & Werkstudenten müssen vor ihrer ersten KI-Nutzung ebenfalls unterwiesen werden. Dokumentation über Ausbildungsnachweise laut BBiG §14.

Home-Office-Mitarbeitende erhalten die Online-Unterweisung zusätzlich mit separaten Hinweisen zur sicheren Nutzung privater Endgeräte (DGUV Information 215-510).

💬 Häufige Fragen

FAQ – Häufige Fragen zur KI-Unterweisung

Frage: Müssen auch externe Dienstleister geschult werden?

Antwort: Ja, wenn sie Zugriff auf Ihre KI-Systeme oder -Daten erhalten. Die Unterweisung kann als PDF oder kurzes Video als Teil des Onboardings bereitgestellt werden.

Frage: Reicht die Schulung per E-Mail mit Handout aus?

Antwort: Nein. Nach ArbSchG §12 muss die Unterweisung sicherstellen, dass die Inhalte verstanden wurden. Nur interaktive Online-Schulung mit Abschlusstest erfüllt dies.

Frage: Was tun, wenn ein Mitarbeiter die Schulung verweigert?

Antwort: Die Teilnahme ist arbeitsvertragliche Pflicht. Bei Verweigerung ist eine arbeitsrechtliche Abmahnung möglich bis hin zum Ausschluss vom KI-Zugang.

Frage: Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Antwort: Mindestens einmal jährlich oder bei jeder wesentlichen Änderung der KI-Software (z. B. neues Modell, zusätzliche Features).

Frage: Sind auch KI-Systeme wie Microsoft Copilot abgedeckt?

Antwort: Ja. Alle KI-Assistenzsysteme, die Unternehmensdaten verarbeiten, fallen unter die Unterweisungspflicht.

Frage: Was kostet die Online-Unterweisung pro Mitarbeiter?

Antwort: Ab 9,90 € netto pro Person, Mengenrabatte ab 50 Lizenzen verfügbar. Mehr unter unserer Preisliste.

Frage: Gibt es eine Demoversion?

Antwort: Ja, Sie können die ersten beiden Module kostenfrei testen – ohne Registrierung.

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